Am 22.3.2007 haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf einen weitgehenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie, in Schulen, Kindergärten, Behörden, Discotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln geeinigt.
In einzelnen Bundesländern sollen aber Ausnahmen für kleine Eckkneipen, abgetrennte Räume in Gaststätten, Festzelte und Wiesengaststätten per Landesregelung möglich sein. Wahrscheinlich werden Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Bayern und Baden-Württemberg von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Zweifellos wird die zukünftige Regelung den Nichtraucherschutz verbessern.
Aber: die Chance ist versäumt worden, mit einer einheitlichen Regelung ein deutliches Signal zu setzen:
Zu Recht bezeichnen Ärztekammern, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen die neue Regelung als Niederlage für den Gesundheitsschutz - gerade auch für empfindliche Personengruppen wie Schwangere, Kinder und Jugendliche, alte und kranke Menschen.
In unserer Gesellschaft ist offenbar die Kultur der Risikowahrnehmung und Risikodiskussion wenig ausgebildet. Anders ist es nämlich nicht zu erklären, dass umweltmedizinische Randthemen wie beispielsweise der Mobilfunk oder die aktuelle Diskussion über Rückstandshöchstgrenzen ein wesentlich stärkeres Interesse bei Medien, Politikern und der Öffentlichkeit finden als schwergewichtige Sachthemen wie Feinstaub, UV-Strahlung, Lärm und eben auch der Tabakrauch.
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Autor:
Dr. M. Otto