Neues Konzept zur Kennzeichnung von Allergenspuren in Lebensmitteln
Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hat ein neues Konzept zur Kennzeichnung von Allergenspuren in Lebensmitteln bewertet, welches in Australien entwickelt wurde. Es handelt sich dabei um das so genannte VITAL-Konzept („Voluntary Incidental Trace allergen Labelling“). VITAL sieht eine Einteilung nach Grenzwerten vor, die verschiedene Maßnahmen zur Kennzeichnung nach sich ziehen. Nach Ansicht des BfR kann das Konzept noch nicht auf Deutschland übertragen werden, da unklar ist, ob die Schwellenschwerte ausreichend wissenschaftlich geprüft wurden.
VITAL wird bereits von verschiedenen Herstellern in Australien genutzt. Kern des VITAL ist eine Abgrenzung in drei verschiedene Aktionslevel: wird der unterste Grenzwert eines Allergens nicht überschritten, bleibt das Lebensmittel kennzeichnungsfrei, da angenommen wird, dass die Allergenmenge für eine Reaktion zu gering ist. Wird dieses Limit überschritten, muss die Lebensmittelverpackung mit einem einheitlichen Warnhinweis versehen werden. Überschreitet die Menge eines Allergens den obersten Grenzwert, muss es als Zutat angegeben werden.
Das BfR begrüßt VITAL, da es Allergikern die Auswahl der Lebensmittel erheblich erleichtert. Denn in Deutschland kennzeichnen die Hersteller ihre Produkte oft schon vorsorglich, obwohl möglicherweise überhaupt keine Gefahr für den Allergiker besteht. Dies hat den Nachteil, dass die Auswahl der Lebensmittel für die Betroffenen extrem eingeschränkt wird.
Nach Ansicht des BfR ist die wissenschaftliche Diskussion um die Grenzwerte noch nicht vollkommen ausgereift um das Konzept auch nach Deutschland übertragen zu können. So ist unklar, welche analytischen Verfahren für VITAL verwendet werden.
Um ein ähnlich geartetes Verfahren auch in Deutschland einführen zu können, müssen insbesondere die Grenzwerte für Allergenspuren in Lebensmitteln auf wissenschaftlich abgeleiteten Schwellenwerten basieren, die sachgerecht begründet und in der Fachwelt allgemein anerkannt sind.
Autorin: Judith Linnemann
Stand: November 2008
Quelle: Stellungnahme 038/2008 des BfR