Am 05. Mai 2007 ist in Deutschland ein neues Waschmittel- und Reinigungsgesetz in Kraft getreten. Es passt die Vorschriften in Deutschland an die Vorgaben der seit 08. Oktober 2005 geltenden EU-Detergenzienverordnung (EG/648/2004) an.
Die im ursprünglichen Gesetz verankerten Verpflichtungen, das Produkt beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen und die UBA-Nummer auf der Packung abzudrucken, entfallen.
Stattdessen sind die Hersteller mit Inkrafttreten des neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes dazu verpflichtet, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Zusammensetzung der Wasch- und Reinigungsmittel elektronisch mitzuteilen. Diese werden in einer bereits bestehenden Giftinformationsdatenbank gespeichert und den Giftinformationszentren zur Verfügung gestellt, was auch deren Arbeit und die der Notärzte verbessert. Seit kurzem kann das BfR die elektronischen Meldungen der Hersteller bearbeiten.
Gemeldet werden müssen alle Wasch- und Reinigungsmittel für den gewerblichen und privaten Gebrauch. Ausgenommen von der Meldepflicht sind gefährliche Zubereitungen, Biozidprodukte und tensidhaltige kosmetische Mittel (zum Beispiel Duschgel), die nach anderen gesetzlichen Regelungen gemeldet werden. Kosmetische Mittel werden z.B. in der Kosmetik-Verordnung geregelt.
Das neue Gesetz wirkt sich positiv auf den Umweltschutz aus: Bis auf wenige Ausnahmen müssen die in Wasch- und Reinigungsmitteln enthaltenen Umweltbelastenden waschaktiven Tenside vollständig biologisch abbaubar sein, was zur Senkung der Gewässerbelastung beitragen soll.
Aber auch für den Verbraucherschutz bringt das neue Gesetz Vorteile: Es schreibt eine verbesserte Deklaration der Inhaltsstoffe vor, was besonders Allergikern zu Gute kommt. Alle Konservierungsmittel sowie Allergieauslösende Duftstoffe ab einer Konzentration von 0,01% müssen auf der Packung angegeben werden. Zudem müssen die Hersteller dem Verbraucher im Internet eine Auflistung der Inhaltsstoffe der für den Hausgebrauch bestimmten Wasch- und Reinigungsmittel zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen zum neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter:
Autoren:
Eva Theil
Stand:
05. Juni 2007