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Quecksilber in Energiesparlampen: Spagat des Umweltbundesamtes

Das Umweltbundesamt (UBA) hat 2009, die entsprechende EG-Verordnung erläuternd, aus umweltpolitischen Erwägungen heraus für den Ersatz herkömmlicher Glühlampen durch Energiesparlampen plädiert (http://www.uba.de/energie/licht). In Deutschland würden 15% des verbrauchten Stroms für Beleuchtung eingesetzt; hier sei eine Reduktion um 75% möglich. Europaweit könnten bei konsequenter Verwendung von Energiesparlampen zehn 500-Megawatt-Kraftwerke eingespart werden. Auch wenn man die im Winter erwünschte Heizwirkung herkömmlicher Glühbirnen betrachtete, sei die dadurch erfolgende Beheizung mit Strom etwa doppelt so teuer und emittiere mehr Kohlendioxid als wenn mit Gas oder Öl geheizt würde. Auch die Quecksilberbilanz falle positiv aus: Die Quecksilberemission, die durch die Verbrennung von Kohle entstehe, wenn mehr Strom produziert werden müsse, sei höher als das, was bei Einhaltung des Grenzwertes von 5 mg Quecksilber (Hg) pro Lampe eingesetzt werden müsse.

Nun warnt Prof. J. Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (Presse-Information 058/2010): eine „erste orientierende Stichprobe“ mit zwei Lampen zeige, dass fünf Stunden nach dem Bruch in Innenräumen in einem Meter über dem Fußboden Hg-Luftkonzentrationen gemessen worden seien, die um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm pro Kubikmeter lägen. Es wird eingeräumt, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der Bruchstücke die Quecksilberkonzentration schnell wieder deutlich abnehme. Trotzdem empfiehlt das UBA für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen und Kindergärten eine bruchsichere Ummantelung der Lampen, wofür erforderlichenfalls eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union zu fordern sei. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat sogleich das Thema aufgegriffen: Energiesparlampen seien wegen ihres Quecksilbergehaltes keine vernünftige Alternative. Hersteller und Händler müssten das Geld für Energiesparlampen, die beim Zerbrechen überhöhte Quecksilberkonzentrationen verursachten, zurückerstatten.

Die Quecksilberproblematik ist aus zwei Gesichtswinkeln genauer zu betrachten: Beim Bruch von Quecksilberhaltigen Fieberthermometern entstehen unter ungünstigen Umständen (Verbleib des Quecksilbers in Teppichböden oder Dielenritzen; Kleinkinder, die viel am Boden in dem schweren Quecksilberdampf spielen, schlechte Lüftung) mitunter nach vielen Wochen oder Monaten bei den Bewohnern eine Quecksilbervergiftung. Ein Fieberthermometer enthält etwa 1,2 Gramm Quecksilber; Energiesparlampen hingegen 2 bis 5 Milligramm, das entspricht 0,002 bis 0,005 Gramm. Aus medizinischer Sicht ist die beim Zerbrechen freigesetzte Menge, die weniger als ein Zweihundertstel des Inhaltes eines Fieberthermometers beträgt, belanglos, besonders wenn - was die Regel sein dürfte - die zerbrochene Lampe entfernt wird. Natürlich ist auch gute Lüftung wichtig und wirksam. Auch hier gilt: Dosis facit venenum, die Dosis macht das Gift.

Zum anderen lohnt sich ein Blick auf die ökologische Gesamtbilanz. Würden jährlich 100.000 zerbrochene Lampen unsachgemäß entsorgt, dann würden damit maximal 0,5 kg Quecksilber freigesetzt. Zwar gilt grundsätzlich ein Minimierungsgebot. Aber gemessen an den weit über 2000 t Quecksilber, die weltweit jährlich freigesetzt werden, dann machten diese 0,0005 t einen sehr geringen Anteil aus.

Dieser Vorgang zeigt, wie viel wir alle – Fachleute, Journalisten, Leser und Verbraucher – noch lernen müssen über eine vernünftige Risikobewertung und Risikokommunikation. Die an Hand zweier (sic!) zerbrochener Energiesparlampen gewonnenen Erkenntnisse sind nicht ausreichend, um in dieser Form verbreitet und interpretiert, sie sind auch nicht dafür geeignet, von seriösen Medien unkommentiert übernommen zu werden.

Autor: Prof. Dr. med. Karl Ernst v. Mühlendahl, Kinderarzt,

Stand: 06.12.2010

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