Zum Jahresende 2006 ist Tabak erneut zum Mittelpunkt politischer Diskussionen in Deutschland geworden. Es geht um Nichtraucherschutz und das Tabakwerbeverbot.
Zur Vorgeschichte des Werbeverbotes:
Innerhalb der Europäischen Union gilt seit 2003 ein weitgehendes Tabakwerbeverbot. Im September 2003 klagte die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die neue Richtlinie, die Rundfunk-, Internet- und Printwerbung bis auf wenige Ausnahmen verbietet. Im Juni 2006 zeichnete sich ab, dass Deutschland die Klage verlieren würde, deshalb beschloss der deutsche Bundestag am 09. November 2006 die Umsetzung der EU-Tabakwerbe-Richtlinien, um Sanktionen seitens der EU zu vermeiden.
Am 12. Dezember 2006 wies der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Klage der deutschen Bundesregierung endgültig zurück. Nun muss das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakwerbe-Richtlinien nur noch durch den Bundesrat genehmigt werden und kann voraussichtlich zu Jahresbeginn in Kraft treten. Für die Tabakprävention ist dies ein ganz wesentlicher Schritt.
Auch beim Nichtraucherschutz tut sich Deutschland schwer. Deutschland ist in der EU das einzige Land ohne einen gesetzlich verankerten Nichtraucherschutz. Mit Verwunderung und Bestürzung haben Ärzteverbände, darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ, zur Kenntnis nehmen müssen, dass die aktuelle Initiative der Bundesregierung für ein umfassendes Rauchverbot in der Öffentlichkeit mit zweifelhaften Argumenten zu Fall gebracht wurde. Ein bundesweit einheitlicher wirksamer Nichtraucherschutz ist somit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Tabakrauch ist der Innenraumschadstoff Nr. 1. Diese Erkenntnis ist nicht neu, sie ist oft gesagt worden und sie ist unbequem. Tabakrauch enthält ca. 4800 verschiedene Stoffe, von denen etwa 70 erwiesenermaßen krebserzeugend sind. Kein anderes Schadstoffgemisch hat eine solche gesundheitspolitische Bedeutung wie der Tabakrauch. Rauchen ist die führende Ursache für frühzeitige Sterblichkeit und verlorene Lebensjahre. Epidemiologische Studien zeigen, dass die Gesundheitsgefahr durch Passivrauchen mit der Gefahr durch aktives Rauchen grundsätzlich vergleichbar ist.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt Zahlen:
Was spricht gegen ein wirksames, bundesweit einheitlich geregeltes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und in der Gastronomie, so wie es teilweise bei der Deutschen Bahn und im Flugverkehr bereits heute gilt? Nichts! Alle von verschiedener Seite vorgebrachten Bedenken, insbesondere zum Umsatzrückgang im Gastronomiegewerbe, haben sich nach den Erfahrungen anderer Länder, die bereits früher einen wirksamen Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit eingeführt hatten, als unbegründet erwiesen. Aktuellen Umfragen zufolge fordert die Mehrheit der Deutschen (knapp 60%) ein generelles Rauchverbot in Gaststätten. Auch die gesundheitliche Situation des Gastronomie-Personals, das während seiner Arbeitszeit einer enormen Belastung durch Tabakrauch ausgesetzt ist, würde sich dadurch wesentlich verbessern. Ein Industriebetrieb mit vergleichbaren Schadstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz müsste mit erheblichen Sanktionen rechnen.
Kinderärzte und Umweltmediziner weisen seit langem auf eine besonders kritische Expositionssituation hin: Beim Rauchen im Auto in Gegenwart von Kindern werden in kurzer Zeit Konzentrationen von toxischen krebserzeugenden Substanzen erreicht, die an eine Körperverletzung grenzen.
Auch auf der Tagung „Zukünftige Kinderumwelt“ im November in Osnabrück, an der 48 Fachleute aus zahlreichen europäischen Ländern und den USA teilnahmen, wurde Tabakrauch erneut als prioritärer Umweltschadstoff eingestuft.
Autoren:
Dr. M. Otto
Prof. K. E. von Mühlendahl
Weitere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen des Tabakrauch: siehe Informationstext zu Tabakrauch und die darin genannten Literatur- und Linkhinweise.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz: www.euro.who.int/ecehbonn