Neue Kennzeichnungspflicht für Haarfärbemittel
Ab dem 1. November 2011 müssen Hersteller bestimmte Haarfärbemittel mit dem Hinweis versehen, dass das Produkt nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bestimmt ist. Der Gesetzgeber sieht die Kennzeichnungspflicht für Haarfarben mit Inhaltsstoffen vor, die möglicherweise Allergien auslösen könnten.
Für bereits auf dem Markt befindliche Produkte setzt die Regelung eine Frist von einem Jahr fest. Haarfarben, die vor dem 1. November 2011 auf den Markt gebracht wurden, dürfen noch bis zum 1. November 2012 ohne Kennzeichnung verkauft werden.
Die Altersgrenze zieht der Gesetzgeber, damit sicher gestellt ist, dass nur Menschen die Farben anwenden, die bewusst und verantwortungsvoll mit dem Produkt umgehen können.
Autorin: Judith Linnemann
Stand: 1. November 2011
Quelle:
IKW Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. (27. Oktober 2011). Regelung zum Färben der Haare für Jugendliche unter 16 Jahren. Abgerufen am 01. November 2011 von www.ikw.org
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