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Asbest und Künstliche Mineralfasern

Name

Asbest (Weißasbest/Chrysotil, Blauasbest/Krokydolith) Künstliche Mineralfasern (Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle)

Beschreibung

Asbest

Das griechische Wort "asbestos” (unauslöschlich, unvergänglich) bezeichnet die wichtigsten Eigenschaften dieses natürlich vorkommenden Minerals: Es ist nicht brennbar, chemisch beständig, fault und korrodiert nicht und eignet sich somit gut als Brandschutz- und Isoliermaterial.

Künstliche Mineralfasern

In der Umweltmedizin werden darunter glasige Fasern verstanden, die bei hoher Temperatur synthetisch erzeugt werden. Je nach Ausgangsmaterial bezeichnet man sie als Glaswolle, Steinwolle oder Schlackenwolle.

Zu den glasigen Fasern gehören auch keramische Fasern. Dagegen bilden die ebenfalls zu den künstlichen Mineralfasern zählenden kristallinen Fasern eine eigenständige Gruppe. Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil die gesundheitlichen Auswirkungen der einzelnen Fasertypen stark von ihrer Geometrie und ihrer biologischen Beständigkeit abhängen. Diese wiederum werden von der chemischen Zusammensetzung bestimmt.

Vorkommen/Verwendung

Asbest

Der Ausstieg aus der Asbesttechnologie in Deutschland ist schrittweise erfolgt. Nachdem 1979 die Verwendung von Spritzasbest mit einem Asbestanteil über 60 Prozent untersagt wurde, kamen 1981 Verwendungsverbote für weitere Asbestprodukte hinzu. 1986 wurde seitens der Internationalen Arbeitsorganisation ein "Übereinkommen über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest" formuliert, das in Deutschland 1992 als Gesetz übernommen wurde.

Im Baubereich kamen Asbestzementprodukte mit einem Asbestanteil von ca. 10 – 15% und vor seinem Verbot auch Spritzasbest (Asbestanteil > 60%) zum Einsatz. Im Asbestzement sind die Asbestfasern recht fest gebunden, während dies beim Spritzasbest nicht der Fall ist.

Asbestzement wurde vorwiegend zur Herstellung von Dach-, Fassaden- und Bauplatten (Eternit®, Fulgurit®, Baufanit) sowie von Wasserleitungsrohren und Blumenkästen genutzt. Spritzasbest wurde zu Brandschutzzwecken und zur Hohlraumversiegelung verwendet.

Die Bauindustrie verzichtet seit 1991 weitgehend auf den Einsatz von Asbestprodukten. Gelegentlich finden sich asbesthaltige Produkte noch im Haushalt, obgleich ihre Produktion längst eingestellt wurde. Es geht hier beispielsweise um Hitzeschilde aus Asbestpappe, Schweißpappen für Lötarbeiten, um Fußbodenbeläge mit Asbestunterlage ("Cushion-Vinyl-Fußbodenbelag") oder auch um Fußbodenplatten mit Asbest als Füllstoff (quadratische "Flexplatten" 25x25 oder 30x30 cm) (Stiftung Warentest 2002). Cushion-Vinyl-Produkte wurden auch als Wandbelag verklebt. Nachtspeicheröfen,Haartrockner, Bügeleisen und Toaster älteren Herstellungsdatums können gleichfalls Asbest enthalten. Eine Datenbank im Internet gibt Auskunft, ob ein Nachtspeicherofen möglicherweise asbestbelastet ist. Die für die Recherche notwendige Typenbezeichnung findet sich meist auf dem Typenschild. Als grobe Faustregel gilt, daß Nachtspeicheröfen, die nach 1977 hergestellt wurden, wahrscheinlich asbestfrei sind.

Weitere, inzwischen meist obsolete Anwendungen fand Asbest (als Asbestschnur) als Dichtung oder als Docht in Gaslampen oder zur Herstellung von Balkonkästen.

Relativ aktuell ist die Diskussion um den Asbestgehalt in Speckstein, einem Mineral, das in Schulen und Kindergärten zum gestalterischen Arbeiten verwendet wird.

Künstliche Mineralfasern

Die wichtigsten Anwendungsgebiete sind die Wärme- und die Schalldämmung, beispielsweise zur Wärmeisolierung von Gebäuden, Rohrleitungen oder Warmwasserspeichern. Hier kommen künstliche Mineralfasern als Vliese, Filze, Matten oder auch als lose Mineralwolle zum Einsatz.

Gesundheitsrisiken

Allgemenes zu Mineralfasern

Mineralfasern können über die Atemluft in die Lunge gelangen und sich dort festsetzen. Dies geschieht jedoch nur bei sehr kleinen Faserdurchmessern, die nicht mehr als 3 Mikrometer betragen. Die Ablagerung in der Lunge ist bei Durchmessern zwischen 0,5 und 1 Mikrometer am größten. Für den Abtransport von Fremdpartikeln aus der Lunge sind bestimmte Immunzellen verantwortlich, die so genannten Fresszellen (Makrophagen). Sie versuchen, die Faser durch GlossarPhagozytoseAufnahme fester Partikel (z.B. Gewebstrümmer, Fremdkörper, Mikroorganismen) in das Zellinnere von Phagozyten aufzunehmen, sie also zu umfließen und auf diese Weise in die Zelle einzuschließen. Allerdings sind die GlossarMakrophagenBlutabwehrzellen, die Bakterien, Viren, geschädigte Zellen oder Antigen-Antikörper-Komplexe in sich aufnehmen und zerstören überfordert, wenn die Faserlänge ihre eigene Zellgröße übersteigt. Dann nämlich wird die Zellmembran während der GlossarPhagozytoseAufnahme fester Partikel (z.B. Gewebstrümmer, Fremdkörper, Mikroorganismen) in das Zellinnere von Phagozyten beschädigt, und die Fresszelle geht zugrunde.

Dieser Vorgang kann sich viele Male wiederholen und letztlich zu einer Gewebsschädigung führen, zur Lungenfibrose. Je größer die Biobeständigkeit einer Mineralfaser ist, desto länger verbleibt sie in der Lunge. Für den Blauasbest (Krokydolith) beträgt die Halbwertzeit etwa 700 Tage, für Fasern aus "alter” Steinwolle 300 Tage und für Fasern aus "neuer” Steinwolle nur noch 60 Tage (s. Abschnitt "Künstliche Mineralfasern").

Gipsfasern, die als nicht krebserzeugend angesehen werden, weisen eine Halbwertzeit von weniger als 30 Tagen auf. Die Halbwertzeit gibt an, in welcher Zeit sich die Zahl der Fasern im Gewebe um die Hälfte verringert.

Asbestfasern

Die ständige Reizung des Lungengewebes durch abgelagerte Asbestfasern kann zu einer Asbestose und zu Krebserkrankungen der Lunge, des Rippen- und Brustfells (Pleura), sowie des Bauchfells (Peritoneum) führen. Die Asbestose ist als Berufskrankheit anerkannt und wird fast ausschließlich bei Asbestarbeitern beobachtet, die über viele Jahre hinweg hohen Asbestkonzentrationen am Arbeitsplatz ausgesetzt waren. Es handelt sich um eine GlossarFibroseVermehrung des Bindegewebes von Lunge und Pleura.

Ebenfalls nach langer beruflicher Exposition können Lungenkrebserkrankungen entstehen. Das Risiko ist etwa um den Faktor 5 höher als in der Normalbevölkerung. Rauchen erhöht bei asbestbelasteten Personen das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, zusätzlich um den Faktor 10. Schließlich können sich nach über 15jährigen – und zum Teil deutlich längeren – Latenzzeiten so genannte Pleuramesotheliome (Tumore des Bauch- und Rippenfells) entwickeln.

Die stärkste krebsauslösende Wirkung haben Asbestfasern mit mehr als 8 Mikrometer Länge und einem Durchmesser von weniger als 0,25 Mikrometer. Fasern über 5 Mikrometer Länge und mit einem Längen-Breiten-Verhältnis über 3 gelten als "kritische Fasern”: Die Asbestbelastung der Außenluft liegt je nach örtlicher Industrie, baulichen Gegebenheiten und Verkehrsdichte zwischen 50 und 200-300 Fasern (Länge größer als 5 Mikrometer) pro Kubikmeter (vgl. Schneider und Mitarbeiter, 1998).

Eine Arbeitsgruppe des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) hat 1992 abgeschätzt, dass die tägliche Inhalation von 100 Asbestfasern über 70 Jahre hinweg zu zwei zusätzlichen Krebsfällen bei 100.000 belasteten Personen führen würde.

Künstliche Mineralfasern

Zunächst kann angenommen werden, dass von jeder atembaren, hinreichend langen und dünnen Faser mit hoher Biobeständigkeit eine krebserzeugende Wirkung ausgehen kann. Bisherige epidemiologische Studien an Arbeitern, die mit der Produktion von Mineralfasern beschäftigt waren, kommen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Tierversuche, die allerdings oft mit einer sehr hohen Faserbelastung durchgeführt wurden, weisen auf eine kanzerogene Wirkung vieler künstlicher Mineralfasern hin.

Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) hat alle vor 1997 hergestellten Fasern als prinzipiell krebsverdächtig eingestuft. Bei künstlichen Mineralfasern, die vor 1997 eingebaut wurden, kann es sich also möglicherweise um gesundheitlich bedenkliche Produkte handeln. Ob eine tatsächliche Gefährdung vorliegt, hängt nicht nur vom einzelnen Produkt ab, sondern auch von der Höhe der Belastung. Eine Gleichsetzung mit der Asbestproblematik ist allerdings unzulässig: Künstliche Mineralfasern unterscheiden sich von Asbestfasern unter anderem im Hinblick auf die Feinstaubentwicklung und das Spaltverhalten. Ein Faserbruch erfolgt beim Asbest entlang der Längsrichtung, bei künstlichen Mineralfasern dagegen quer zur Längsrichtung. Asbestfasern sind daher nach einer Spaltung weiterhin schlank und bleiben bei hinreichender Länge gefährlich, während bei einem Bruch künstlicher Mineralfasern die kritische Länge möglicherweise unterschritten wird.

Das starke Problembewusstsein, das sich in den aktuellen Fassungen der Chemikalien-Verbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung widerspiegelt, ist den Herstellern von Dämmmaterialien auf der Basis künstlicher Mineralfasern nicht verborgen geblieben. Sie haben zwischenzeitlich Produkte entwickelt, die nicht als krebserzeugend eingestuft werden können. Diese neuen Dämmstoffe enthalten einen wesentlich geringeren Anteil schädlicher, lungengängiger Fasern und weisen auch eine geringere Biobeständigkeit auf. Für diese Produkte wird inzwischen ein RAL-Gütezeichen vergeben.

Analytik

Asbest und künstliche Mineralfasern

Um die Faserkonzentration in der Luft zu bestimmen, wird eine bestimmte Luftmenge durch spezielle Filter geleitet. Anschließend wird mit Hilfe eines Rasterelektronenmikroskops die Zahl der auf den Filtern abgeschiedenen Fasern bestimmt. Mit Hilfe der so genannten energiedispersiven Röntgenmikroanalyse wird auch die chemische Zusammensetzung der Fasern ermittelt. Die Untersuchungen sind analytisch aufwendig und unterliegen in Abhängigkeit von der Raumnutzung großen Schwankungen.

Bei Verdacht auf asbesthaltige Materialien ist es daher für den Verbraucher meist sinnvoller, eine Ortsbegehung durch fachkundige Personen und/oder eine Materialanalyse fraglicher Gegenstände zu veranlassen.

Biomonitoring

Ein Biomonitoring im üblichen Sinne ist bei Asbest und künstlichen Mineralfasern nicht möglich.

Grenzwerte/Richtwerte/Vorsorgewerte

Für Asbest im Innenraum existiert kein Grenzwert. Der Sanierungsbedarf richtet sich nach einem in der Asbestrichtlinie festgelegten Punktesystem. In die Bewertung der von der Asbestquelle ausgehenden Gefahr gehen dabei unter anderem die Asbestart, die Lage und der Zustand des Asbestprodukts und Angaben zur Raumnutzung ein.

Vorbeugung/Sanierung

Asbest

Zur Asbestsanierung und -entsorgung liegen eindeutige und ausführliche gesetzliche Vorschriften vor, auf die an dieser Stelle verwiesen wird (Asbestrichtlinie NRW, Bayerisches Landesamt für Umwelt: Infoblatt Asbesthaltige Abfälle vom Dez. 2009).

Praktische Ratschläge aus Verbrauchersicht enthält die Publikation "Wohnen ohne Gift” der Stiftung Warentest (2002). Zur Specksteinproblematik liegt ein eigener Informationstext vor.

Künstliche Mineralfasern

Die von künstlichen Mineralfasern ausgehende mögliche Gefährdung wird von Fachleuten als gering erachtet, sofern die Dämmmaterialien im Wohnbereich ordnungsgemäß angebracht wurden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie sich im Innenraum hinter einer dichten Verkleidung aus Gipskarton, Holzpaneelen oder Folien befinden. Erhöhte Konzentrationen an künstlichen Mineralfasern finden sich dann, wenn Produkte aus Mineralwolle im Luftaustausch mit dem Innenraum stehen, beispielsweise bei abgehängten Decken ohne Rieselschutz.

Deutliche Erhöhungen findet man bei bautechnischen Mängeln und während der Verarbeitung von Mineralwolleprodukten im Innenraum. Grundsätzlich wird empfohlen, den Einbau derartiger Produkte von Fachfirmen vornehmen zu lassen. Falls Heimwerker Mineralwolleprodukte selbst verarbeiten wollen, sollten bestimmte Hinweise (TMSG 1999) beachtet werden.

Für nach 1997 eingebaute Produkte besteht kein Handlungsbedarf. Für Mineralwolldämmstoffe, die bereits vor 1997 in öffentliche Gebäude eingebaut wurden, liegt ein Handlungsschema vor (vgl. Fromme, Dybowski und Beyer 2002).

Ein neuerer Überblick über alternative Dämmstoffe findet sich z.B. in der Verbraucherzeitschrift Öko-Test (Heft 11/2005 und Jahrbuch Bauen, Wohnen, Renovieren für 2008). Dort finden sich auch Hinweise auf Gütesiegel.

Autoren: Prof. K. E. von Mühlendahl, Dr. M. Otto
 
Stand: Juni 2010
 
Nächste Aktualisierung: Juni 2011
Quellen und weiterführende Literatur

Bayerisches Landesamt für Umwelt (2004): Asbest (zuletzt aufgerufen im Juni 2010)

Bundesamt für Gesundheit (Schweiz) (2010): Asbest www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00228/00504/index.html?lang=de

Fromme, H., S. Dybowski und A. Beyer (2002): Künstliche Mineralfasern (KMF) in Gebäuden aus Sicht des Gesundheitsschutzes. In: Aktuelles 2/02 zum Springer Loseblatt-System "Praktische Umweltmedizin”. Hrsg.: A. Beyer, D. Eis. Springer Verlag

KAT Umweltberatung GmbH www.katumwelt.de/icheck/cbss1.htm#a6 (zuletzt aufgerufen im Juni 2010)

KAT Umweltberatung GmbH (Asbestrichtlinie NRW) www.katumwelt.de/icheck/dokumente/asbestrichtlinie-nrw.htm (zuletzt aufgerufen imJuni 2010)

Öko-Test: Dachdämmstoffe. Zeitschrift Öko-Test  Heft 11 (2005) S. 134 - 141

Schneider, J., K. Rödelsperger, H.-J. Woitowitz (1998): Staub und Staubinhaltsstoffe/Asbest. In: Wichmann, Schlipköter, Fülgraff (Hrsg.) Handbuch Umweltmedizin. 13. Erg. Lfg. 5/98

Stiftung Warentest (2002): Wohnen ohne Gift: sanieren, renovieren und einrichten. Stiftung Warentest, Berlin; S. 74 ff

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSG) Gefahrstoff-Information  Künstliche Mineralfasern (1999, 2. Auflage)

Weitere Infos zu diesem Thema:

 

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