In Unkenntnis ihrer Gefährlichkeit wurden Holzschutzmittel in den 70er Jahren recht "großzügig" und später mit mehr Bedacht eingesetzt. Aus umweltmedizinischer Sicht sind Holzschutzmittel im Innenraum auch Jahre bis Jahrzehnte nach ihrer Anwendung noch relevant, da viele Mittel über lange Zeit hinweg aus dem Holz ausgasen.
In diesem Informationsblatt werden die toxikologisch bedeutsamen Inhaltsstoffe von Holzschutzmitteln gemeinsam betrachtet. Dabei stehen Holzschutzmittel auf der Basis organischer Wirkstoffe im Vordergrund. Anorganische Wirkstoffe in Holzschutzmitteln, beispielsweise Borate und Fluoride, spielen aus umweltmedizinischer Sicht nur eine untergeordnete Rolle, da diese Salze kaum flüchtig sind und die Raumluft nicht belasten.
Bekannte organische Inhaltsstoffe von Holzschutzmitteln sind zum Beispiel:
| Pentachlorphenol (PCP) und sein Natriumsalz (PCP-Na) | chlorierter Kohlenwasserstoff |
| Lindan (Gamma-Hexachlorcyclohexan) | chlorierter Kohlenwasserstoff |
| Chlorthalonil | chlorierter Kohlenwasserstoff |
| DDT | chlorierter Kohlenwasserstoff |
| Dichlofluanid | Anilinverbindung |
| Tributylzinnchlorid (TBT) | Organozinn-Verbindung |
| Endosulfan | --- |
| Chlornaphthaline | chlorierter Kohlenwasserstoff |
| Permethrin | Pyrethroid |
| Cyfluthrin | Pyrethroid |
Die genannten Stoffe wurden unter verschiedenen Handelsnamen als Holzschutzmittel in den Verkehr gebracht, wobei sich die Zusammensetzung ("Rezeptur") zum Teil auch innerhalb eines Markennamens im Laufe der Zeit geändert hat. Manche Inhaltsstoffe (beispielsweise PCP, technisches Lindan, DDT) sind heute verboten.
Der bekannteste Inhaltsstoff in Holzschutzmitteln ist das Pentachlorphenol (PCP) und das Natriumsalz (PCP-Na) des PCP, das häufig in Kombination mit Lindan (gamma-Hexachlorcyclohexan) zum Einsatz kam. Weitere pilzhemmende (fungizid wirkende) Inhaltsstoffe waren Dichlofluanid und – in der früheren DDR – das Mittel DDT in Verbindung mit Lindan.
Wie man heute weiß, war die meist großflächige Anwendung dieser Substanzen in holzverkleideten Innenräumen unnötig. Alle genannten Wirkstoffe sind mehr oder weniger flüchtig und gasen über Jahre hinweg in den Innenraum aus. Dort kommt es zu Sekundärkontaminationen von Polstermöbeln, Gardinen, Teppichen usw. Nicht selten findet man im oberflächennahen Holz auch heute noch einige Gramm Holzschutzmittelwirkstoff pro Kilogramm Holz.
Die meisten Erfahrungen liegen für Pentachlorphenol vor, das inzwischen verboten ist (PCP-Verbotsverordnung vom Dezember 1989). Eine PCP-Konzentration von mehr als 0,1 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft lässt auf eine PCP-Quelle im Innenraum schließen. Gleiches gilt für einen PCP-Gehalt im Hausstaub, der über 5 Milligramm pro Kilogramm Staub liegt .
Aus arbeitsmedizinischen Untersuchungen ist über die in Holzschutzmitteln enthaltenen Einzelstoffe relativ viel bekannt. Diese Erkenntnisse lassen sich aber nicht ohne weiteres auf die Belastungssituation in Büro und Wohnbereich übertragen, da es hier zu einer Dauerexposition gegenüber meist kleinen Dosen kommt. Zudem handelt es sich meist um ein Gemisch unterschiedlicher Wirkstoffe.
Einige Wirkstoffe sind zusätzlich mit anderen Substanzen verunreinigt, beispielsweise mit polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen ("Dioxinen"). In der Phase unmittelbar nach der Holzschutzmittelanwendung muss aus gesundheitlicher Sicht auch der Lösemittelanteil berücksichtigt werden. Schließlich muss auch die erhöhte Empfindlichkeit bestimmter Personengruppen, etwa von Kindern, Schwangeren, alten Menschen und
chronischder meist schleichend einsetzende und lange andauernde Verlauf einer Erkrankung Kranken bedacht werden.
Die Situation ist somit komplex und aus toxikologischer und umweltmedizinischer Sicht recht schwer einzuschätzen, was zu zahlreichen Kontroversen geführt hat. Von den Betroffenen werden meist unspezifische Symptome wie Müdigkeit, Mattigkeit, verstärkte Infektanfälligkeit, Leistungs- und Konzentrationsschwächen, Kopfschmerzen und Übelkeit angegeben. Viele von ihnen haben sich in Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen und sind von dem Zusammenhang mit der Holzschutzmittelbelastung überzeugt. Dazu hat unter anderem auch die Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt im so genannten "Holzschutzmittel-Prozess" beigetragen.
Die Anwendung von Holzschutzmitteln läßt sich im fraglichen Holz durch die Analyse einer Materialprobe nachweisen. Eine Untersuchung des Hausstaubs und - in vielen Fällen der Innenraumluft - kann gleichfalls hierüber Auskunft geben. Um die Ergebnisse von Staub- und Holzuntersuchungen besser vergleichen und gesundheitliche Auswirkungen besser abschätzen zu können, müssen einige Empfehlungen beachtet werden, die in der Langfassung enthalten sind.
Bevor man Körperflüssigkeiten und -gewebe auf Schadstoffe untersuchen lässt, ist es ratsam, sich über Sinn und Zweck eines solchen Biomonitorings Klarheit zu verschaffen.
Wichtig ist zum einen der zeitliche Aspekt: lange zurückliegende Belastungen mit Holzschutzmitteln lassen sich vielfach nicht mehr feststellen, weil die betreffenden Stoffe vom Körper bereits verstoffwechselt und wieder ausgeschieden wurden. PCP, einer der bekanntesten Inhaltsstoffe in Holzschutzmitteln, hat eine Halbwertzeit von nur wenigen Wochen. Lösemittel werden innerhalb von Minuten bis Stunden ausgeatmet, verstoffwechselt und ausgeschieden. Ein Biomonitoring ist also nur dann sinnvoll, wenn die Belastung noch andauert.
Zudem sollten weitere mögliche Aufnahmewege (Expositionspfade) berücksichtigt werden: Manche der in Holzschutzmitteln eingesetzten Umweltschadstoffe kommen auch in der Nahrung vor. Es kann sein, dass die Aufnahme dieser Stoffe über die Nahrung mengenmäßig gleichwertig oder sogar bedeutsamer ist als die Aufnahme über die (holzschutzmittelbelastete) Luft. Es sind auch Einzelfälle bekannt geworden, in denen Holzschutzmittel überhaupt keine Rolle spielten und stattdessen Bedarfsgegenstände (meist Lederbekleidung) als Ursache für eine PCP-Belastung ermittelt werden konnten. Ein Biomonitoring fördert in diesen Fällen die Kommunikation über das tatsächliche Ausmaß des Gesundheitsrisikos. Zudem versachlicht es die eigene Wahrnehmung der holzschutzmittelbedingten Zusatzbelastung.
Aufgrund der stofflichen Vielfalt von Holzschutzmittelinhaltsstoffen können an dieser Stelle keine Hinweise zum Biomonitoring bei Einzelschadstoffen gegeben werden, stattdessen wird auf die entsprechenden Datenblätter verwiesen.
Weiterführende Informationen: siehe Schädlingsbekämpfungsmittel und Was kann
Human-BiomonitoringMessung eines Fremdstoffes (z. B. einer Chemikalie) und seiner Abbauprodukte im Körper des Menschen, z. B. im Blut, Urin, Haar oder im Fettgewebe leisten ?
Siehe Datenblätter der Einzelstoffe

Holzschutzmittel im Innenraum sind in den allermeisten Fällen entbehrlich. Die Stiftung Warentest (2003) empfiehlt gleichfalls, in Innenräumen gar keine
BiozideChemikalien zur Bekämpfung von Schadorganismen auf chemisch/biologischem Wege einzusetzen. Generell gilt für die Anwendung von Holzschutzmitteln: "So viel wie unbedingt nötig, so wenig wie irgend möglich".
Das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben in einer gemeinsamen Presseerklärung zur Umsetzung der europäischen Biozid-Richtlinie in deutsches Recht und zur Kennzeichnung von Holzschutzmitteln Stellung genommen.
Oft sind preiswerte, in Bau- und Heimwerkermärkten angebotene Holzschutzmittel nicht gekennzeichnet, bergen aber nach einer Einschätzung des damaligen Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) ein erhebliches Risikopotential für den Anwender. Der Verbraucher sollte hier zu Holzschutzmitteln greifen, die beim Dt. Institut für Bautechnik, beim Dt. Institut für Gütezeichen und Kennzeichnung ("RAL-Gütezeichen") oder beim UBA registriert und entsprechend gekennzeichnet sind.
Sanierung: inwieweit die Sanierung eines mit Holzschutzmitteln belasteten Innenraums notwendig ist, und auf welche Weise sie am besten durchgeführt werden sollte, hängt unter anderem von der Art und Menge der eingesetzten Mittel und von der Raumnutzung ab.
Der Wunsch, Holzschutzmittel im Rahmen einer Totalsanierung gänzlich aus dem häuslichen Umfeld zu entfernen, ist nur allzu gut verständlich. Ob dies aber in jedem Fall wirklich nötig ist, oder ob möglicherweise andere Sanierungsverfahren in Frage kommen (beispielsweise eine Schadstoffmaskierung mit Dampfsperren oder diffusionshemmenden Lacken), muss anhand der jeweiligen Meßergebnisse und der vorgesehenen Raumnutzung überdacht werden.
Gute und ausgewogene Hinweise zur Sanierung enthält die Broschüre "Wohnen ohne Gift" der Stiftung Warentest (Stiftung Warentest 2002, S. 40 ff.). Sie enthält auch Informationen zum Arbeitsschutz bei Sanierungsmaßnahmen, die insbesondere für Heimwerker interessant sind.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Holzschutzmittel www.bfr.bund.de/cd/233
Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) www.tab.fzk.de (zuletzt aufgerufen im Juli 2010)
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2009): WECOBIS - Ökologisches Baustoffinformationssystem: Lösemittelhaltige Holzschutzmittel Link
Medizinfo Jürgen Wehner www.medizinfo.com/umweltmedizin/kongress/kratten.htm (zuletzt aufgerufen im Juli 2010)
Stiftung Warentest (2002): Wohnen ohne Gift: sanieren, renovieren und einrichten. Stiftung Warentest, Berlin (nach einer Recherche im Juli 2010 ist die Ausgabe 2002 die derzeit aktuelle Ausgabe).
Stiftung Warentest (2003): Holzschutzmittel: noch nicht sicher. Test Heft 6, 2003; S. 58
Umweltbundesamt (UBA) (2001) Holzschutzmittel www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/190.pdf
Umweltberatung Bayern (2005) : Holzschutzmittel www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_24_holzschutzmittel.pdf (zuletzt aufgerufen im Juli 2010)