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Mobilfunk & WLAN : Fragen und Antworten

Frage: "Auf dem Dach meines Wohnhauses steht die Antenne einer Mobilfunkbasisstation. Bin ich als Träger eines Herzschrittmachers (oder: Träger einer Insulinpumpe, einer Innenohrprothese oder Hörhilfe, eines Magen- und Blasenstimulators usw.) besonders gefährdet?"

Antwort: "Antennen von Mobilfunkbasisstationen strahlen ihr Feld horizontal und in Sektoren ab, etwa vergleichbar dem Lichtkegel eines Leuchtturms. Unter der Antenne selbst ist das Feld sehr gering und viel zu klein, um Störungen an den genannten Geräten hervor zu rufen. Anders sieht es aus, wenn Sie mit einem Handy telefonieren. Hier kann nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte medizinische Geräte in ihrer Funktion gestört werden. Schrittmacherpatienten sollten das Handy nicht direkt über dem implantierten Schrittmacher tragen. Der Abstand zwischen Handgerät und Schrittmacher sollte mindestens 25 cm betragen. Die meisten modernen Schrittmacher sind jedoch gegen handybedingte Störungen abgesichert. Sicherheitshalber sollte der behandelnde Arzt auf die Handynutzung angesprochen werden."

Frage: "Auf dem Nachbarhaus befindet sich eine Mobilfunkantenne. Kann ich mich vor der Mobilfunkstrahlung schützen?"

Antwort: "Die Ausbreitung der Felder gehorcht physikalischen Gesetzmäßigkeiten, insbesondere dem Abstandsgesetz. In wenigen Metern Entfernung von der Antenne werden die Grenzwerte der 26. GlossarBImSchVAbkürzung für Bundesimmissionsschutzverordnung unterschritten. Bereits in - sagen wir - 50 m Entfernung liegt das Feld 100- bis 1000fach unter dem Grenzwert. Neben der Entfernung spielt die Abweichung von der Hauptstrahlrichtung eine Rolle:  je größer die Abweichung ist, desto geringer ist das gemessene Feld. Messungen des TÜV belegen dies in überzeugender Weise. Im Gebäudeinnern ist das Feld durch die Abschirmung durch Baumaterialien noch geringer. Besonders gut schirmen begrünte Dächer und Lehm das Feld ab. Baubiologen raten gelegentlich zu einer weiteren Abschirmung, beispielsweise durch metallisierte Gardinen, Tapeten und Folien, metallisch bedampfte Fensterscheiben bis hin zum elektromagnetisch abgeschirmten Bettzeug. Um eine wirksame Abschirmung ("Faradayscher Käfig") zu erreichen, müssen die Abschirmmaßnahmen fachgerecht ausgeführt werden. Andernfalls kann das Feld durch Reflektionen sogar noch verstärkt werden. Aber: diese Abschirmmaßnahmen sind ausgesprochen teuer und bringen keinen wirklichen Gewinn an Gesundheit (allenfalls können sie beruhigend wirken). Durch solche Abschirmmaßnahmen wird außerdem die Belastung während eines Telefonats mit einem Handy oder einem Schnurlostelefon eher noch verstärkt. Wir halten derartige Abschirmmaßnahmen für unnötig."

Frage: "In unserem Ort wird nach einem geeigneten Standort für eine Mobilfunkbasisstation gesucht. Warum bevorzugen die Mobilfunknetzbetreiber einen zentralen Standort im Ort statt eines (möglichst hohen) Antennenmastes außerhalb des Ortes?"

Antwort: "Um telefonieren zu können, ist eine bestimmte Mindeststärke des elektromagnetischen Feldes erforderlich. Bei einem Standort im Ortsmittelpunkt ist die durchschnittliche Feldbelastung wesentlich geringer als bei einem Standort außerhalb des Ortes, dessen Antenne dann mit viel höherer Intensität strahlen müsste. Ein Antennenstandort kann auch nicht beliebig hoch gewählt werden, da es sonst zu gegenseitigen Störungen der Funkzellen kommt."

Frage: "Stimmt es, dass ein eingeschaltetes Handy dauernd strahlt, auch wenn nicht telefoniert wird? Stimmt es, dass eine Freisprecheinrichtung die Strahlung direkt ins Ohr leitet?"

Antwort: "Nein, beides trifft nicht zu. Ein Handy gibt in großen Zeitabständen einen kurzen GlossarImpulseinmalige oder wiederkehrende kurzzeitige Anregung an die GlossarBasisstationortsfeste Sende-/Empfangseinheit eines Mobilfunksystems als Gegenstelle der Mobilgeräte ab, um seine Anwesenheit im Netz zu signalisieren ("Periodic Location Update"). Ein Dauerkontakt würde den Akku auch viel zu stark belasten. Die Freisprecheinrichtung vermindert die Feldbelastung des Kopfes während eines Telefonats in erheblichem Umfang."

Frage: "Sind Kinder besonders gefährdet? Schützen die Grenzwerte auch Kinder?"

Antwort: "Die in der 26. GlossarBImSchVAbkürzung für Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte sind so bemessen, daß auch empfindliche Personengruppen wie Kinder, alte und kranke Menschen sowie Schwangere in ihren Schutz einbezogen sind. Im Umfeld von Mobilfunkbasisstationen liegen die Felder typischerweise mindestens 100- bis 1000fach unter den Grenzwerten. Die deutsche Strahlenschutzkommission hat die Gültigkeit der Grenzwerte im Mai 2009 nochmals bestätigt (SSK 2009).

Etwas anders stellt sich die Situation dar, wenn Kinder mit einem Handy telefonieren. Hier kann es zu einer meist kurzzeitigen, unter ungünstigen Telefonierbedingungen aber vergleichsweise hohen lokalen Exposition am Kopf kommen. Grundsätzlich dringen die beim Mobilfunk verwendeten Felder nur geringfügig in den Kopf ein, sie werden durch das Ohr, durch die Kopfhaut und Schädelknochen stark absorbiert. Die bei der Geburt vorhandene offene vordere Fontanelle ist in der Regel im Alter von zwei Jahren verschlossen. Daten zum altersabhängigen Kopfumfang und zur Schädeldicke zeigen, dass im Alter von etwa 5 Jahren diese beiden Parameter bereits weitgehend den Verhältnissen am Kopf eines Erwachsenen entsprechen. In Bezug auf Synapsenzahl und GlossarMyelinisierungBildung der aus Myelin gebildeten Nervenfaserhülle bestehen zwischen einem 5-jährigen Kind und einem Erwachsenen bestimmte Unterschiede, diese sind jedoch hauptsächlich quantitativer und nicht qualitativer Natur. 

Aus der Zusammenschau der Ergebnisse diverser Workshops (siehe Infotext zu Mobilfunk) lassen sich keine belastbaren Daten oder plausible Verdachtsmomente ableiten, die für eine besondere Empfindlichkeit von Kindern gegenüber mobilfunkbedingten Feldern sprächen. Da allerdings bisher nur wenige Studien zu dieser Thematik vorliegen, besteht Forschungsbedarf, u.a. zur Frage eines Zusammenhangs zwischen Handynutzung und Hirntumoren.

Wenn die Kinderärztliche Umweltmedizinische Beratungsstelle (Kinderumwelt) und auch das  Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu einer bedachtsamen Nutzung von Mobiltelefonen durch Kinder und Jugendliche raten, geschieht dies aus präventivmedizinischen Gründen heraus, eine wissenschaftliche Grundlage für diese Empfehlung gibt es nicht.

Frage: "Von mobilfunkkritischen Organisationen werden Grenzwertsenkungen gefordert. Wie sicher sind die derzeitigen Grenzwerte?"

Antwort: "Grenzwerte schützen vor nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken. Darin sind sich die Fachleute weitgehend einig. Unterschiedliche Auffassungen bestehen darüber, in welchem Umfang Vorsorge betrieben werden soll, beispielsweise durch eine Absenkung der Grenzwerte. Vorsorge muss auf gesichertem Wissen beruhen. Dazu stellt die Strahlenschutzkommission (SSK) im September 2001 fest: 'Die GlossarSSKStrahlenschutzkommission, sie berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nichtionisierenden Strahlen kommt zu dem Schluss, dass auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Hinblick auf nachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigungen vorliegen ... Die GlossarSSKStrahlenschutzkommission, sie berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nichtionisierenden Strahlen stellt fest, dass sich auch unter Berücksichtigung des Umfangs und des Ausmaßes der Verdachtsmomente ein über die bisher bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusätzliches Risiko nicht angeben lässt.' Eine pragmatische Antwort mag in dieser Situation einer Restunsicherheit hilfreich sein: Messungen belegen, dass Vorsorgewerte (wie sie anlagenbezogen in der Schweiz gelten oder vom Ecolog-Institut vorgeschlagen werden) ohnehin fast überall eingehalten werden."

Frage: "Was ist LTE ?"

Antwort: " LTE steht für Long Term Evolution und bezeichnet einen neuen Mobilfunkstandard mit erheblich verbesserten Datenübertragungsraten. Er soll die Nachfolge von UMTS antreten. Die LTE-Frequenzbereiche (um 800 MHz, um 1 800 MHz, um 2 000 sowie um 2 600 MHz herum) und die Sendeleistungen sind mit den bisherigen Mobilfunkstandards (GSM, UMTS) vergleichbar."

Frage: "Was ist von schnurlosen Telefonen (DECT-Telefonen) zu halten ?"

Antwort: "Das Schweizer Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu eine gut ausgewogene Empfehlung herausgegeben. Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht in einer  Stellungnahme vom Dez. 2006 ebenfalls auf DECT-Telefone ein (vgl. Punkt E 1- 7). "

Frage: "Ich habe von Blutuntersuchungen gehört, die eine Belastung durch Mobilfunkfelder der Basisstationen anzeigen sollen. Es geht um den Geldrolleneffekt und um ein vermehrtes Auftreten unreifer roter Blutkörperchen."

Antwort: "Wir halten derartige Untersuchungen nicht für sinnvoll. Es gibt viele gut bekannte Situationen, in denen der Körper mit einer Veränderung des Blutbildes reagiert. Mit Mobilfunk haben diese Situationen nichts zu tun.

Im August 2006 hat die RKI-Kommission "Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin" dazu ausführlich Stellung genommen. Ihre Schlußfolgerung ist gleichlautend (sinngemäßes Zitat):

Die Meßergebnisse (von Bestimmungen der Retikulozyten im Blut oder der Geldrollenbildung) erlauben keine sinnvollen Aussagen oder Rückschlüsse auf biologische Wirkungen von EMF. Die seitens der Befürworter solcher Untersuchungen postulierten Gründe ... bei Mobilfunk-Exponierten sind spekulativ und basieren nicht auf einem validierten diagnostischen Ansatz."

Frage: "Mit welcher Intensität senden Bluetooth-Geräte und WLAN-Router? Sollte man in Schulen nicht vorsorglich auf  Festverkabelung zurückgreifen ? "

Antwort: "Bluetooth ermöglicht die drahtlose Vernetzung von Geräten über kurze Entfernungen, beispielsweise PC - Drucker, PC - Funkmaus, Mobiltelefon - Headset usw. Bluetooth arbeitet im Frequenzbereich zwischen 2400 und 2480 MegaHertz und sendet in 3 Leistungsklassen (BfS 2005, BAG 2007):

  • Klasse I: 100 Milliwatt als maximale Sendeleistung, Reichweite bis ca. 100 Meter, automatische Leistungsregulierung
  • Klasse II: 2.5 Milliwatt als maximale Sendeleistung, Reichweite bis ca. 50 Meter
  • Klasse III: 1 Milliwatt als maximale Sendeleistung, Reichweite bis ca. 10 Meter

WLAN (Wireless Local Area Network) dient  dazu, PCs zu vernetzen oder an so genannten Hotspots / Access Points in Hotels, Bahnhöfen und auf Flughäfen einen drahtlosen Zugang zum Internet herzustellen. WLAN nutzt derzeit hauptsächlich den Frequenzbereich um 2400 MHz, zukünftig auch den Bereich zwischen 5000 und 6000 MHz. WLAN sendet in 3 Leistungsklassen (BfS 2005, BAG 2007):

  • 100 Milliwatt (bei 2400 MHz)
  • 200 Milliwatt bei 5150 - 5350 MHz
  • 1000 Milliwatt bei 5470 - 5725 MHz

Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand stellen Bluetooth-Geräte und WLAN-Anwendungen bei üblicher Nutzung kein erkennbares Risiko für die Gesundheit dar. Das deutsche Bundesamt  für Strahlenschutz und das Schweizer Bundesamt für Gesundheit raten dennoch zu einem vorsorglichen Umgang mit dieser modernen Technologie und damit indirekt zur Festverkabelung. 

Aus unserer fachlichen Sicht besitzt das Thema Mobilfunk/WLAN insgesamt nur einen sehr geringen Stellenwert in der Diskussion um Kindergesundheit und Umwelt."

Autoren: Dr. M. Otto, Prof. K. E. von Mühlendahl
 
Stand: Mai 2010
 
Nächste Aktualisierung: August 2010
Quellen und weiterführende Literatur

Bernhardt, J.: Elektrosmog, Handys, Solarien usw. - Gesundheitsrisiken durch Strahlung ? (2005) Bundesgesundheitsbl. - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 48 S. 63 - 75

Bundesamt für Strahlenschutz (2001): Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy. www.bfs.de/de/elektro/hff/empfehlungen_handy.html (zuletzt aufgerufen im Mai 2010)

Bundesamt für Strahlenschutz (2006): Ergebnisse der bundesweiten repräsentativen Umfrage zu Befürchtungen und Sorgen der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Mobilfunk. www.bfs.de (zuletzt aufgerufen im Mai 2010)

Bundesamt für Strahlenschutz (Juni 2009): Stellungnahme zu Abschirmmatten www.bfs.de/de/elektro/papiere/Stellungnahme_Abschirmmatten.html (zuletzt aufgerufen im Mai 2010)

Bundesamt für Strahlenschutz (Dez. 2006): Antworten auf den Fragenkatalog des Bayerischen Landtags "Einfluss des Mobilfunks auf die menschliche Befindlichkeit" (aufgerufen im Mai 2010)

David, E. und G. Hosemann (2001): Stress durch elektromagnetische Felder? - Sieben Fragen, 14 Antworten. Umweltmed Forsch Prax 6 (1); 9 - 13

Hutter, H.-P., P. Wallner, H. Moshammer, M. Kundi (2001): Zur Ableitung von Richtwerten für hochfrequente elektromagnetische Felder. Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 44; 498 - 503

Jörn, F. (2001): Mobilfunkstrahlung - Fakten und Folgerungen. www.joern.de/esmog/esmog.htm (zuletzt aufgerufen im Mai 2010)

Kommission "Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin" (2006): Parameter des roten Blutbildes bei Exposition durch Mobilfunkanlagen. Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 49; 833 - 835

Strahlenschutzkommission: Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern. Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom 13./14.08.2001. www.ssk.de (zuletzt aufgerufen im Mai 2010)

Strahlenschutzkommission SSK  (2006): Mobilfunk und Kinder. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission vom 5./6. Dezember 2006 (zuletzt aufgerufen im Mai 2010).

Ralf Wölfle. www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/allgemein/kinder.htm

BAG (Schweiz): Informationen zu DECT-Telefonen (2007) www.bag.admin.ch/themen/strahlung

Weitere Infos zu diesem Thema:

 

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