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Farbstoffe und Hilfsmittel in Bekleidungstextilien

Bildquelle: www.pixelio.de
Textilien müssen heute hohen Anforderungen genügen. Kleidung soll farblich ansprechend und weich sein, zudem pflegeleicht und knitterfrei. Sie soll ihre Qualität und Farbe auch nach vielfachem Tragen und Waschen behalten und idealerweise Schmutz abweisend sein.

Um Kleidung mit solchen Eigenschaften herzustellen, müssen die Textilien gefärbt und mit Hilfsmitteln behandelt werden. In einem Colour Index sind etwa 4.000 Farbstoffe aufgelistet. Die Hälfte von ihnen sind Azofarbstoffe. Der Textilhilfsmittelkatalog enthält mehr als 7000 Zubereitungen von Hilfs- und Ausrüstungschemikalien für Textilien, bestehend aus ca. 400-600 verschiedenen Inhaltsstoffen.

Manche dieser Farbstoffe und Textilhilfsmittel können, wenn sie nicht fest genug in den Textilfasern gebunden sind, beim Tragen freigesetzt werden und in den menschlichen Körper gelangen. Einige Farbstoffe besitzen ein hohes Allergie auslösendes Potential. Manche Produkte zur Textilfärbung und -verarbeitung enthalten Inhaltsstoffe, die unter bestimmten Bedingungen die Gesundheit schädigen können.

Farbmittel (Farbstoffe und Pigmente)

Textilfarbmittel unterscheiden sich in ihrer Löslichkeit, ihrer chemischen Klassifikation und der Art des Färbeprozesses. Unter Farbstoffen im eigentlichen Sinne werden gut lösliche Farbmittel verstanden. Die schwer oder nicht löslichen Farbmittel werden als Pigmente bezeichnet. Pigmente werden im Allgemeinen über die Haut nicht resorbiert.

Unter chemischen Aspekten kann man Farbmittel in Azofarbstoffe, Anthrachinonfarbstoffe, Metallkomplexfarbstoffe und weitere Gruppen einteilen.

Auch der Färbeprozess ist für gesundheitliche Betrachtungen wichtig. Wasserlösliche so genannte Direktfarbstoffe werden in Hohlräumen der Faser gebunden, die Bindung ist jedoch nicht sehr stark und die Farbechtheit begrenzt. Dagegen sind wasserlösliche so genannte Reaktivfarbstoffe durch eine kovalente Bindung fest an die Faser gebunden, sodass hier kaum mit einer Farbstofffreisetzung zu rechnen ist.

Eine weitere Gruppe bilden die Dispersionsfarbstoffe. Meist handelt es sich hier um Farbstoffe mit kleiner Molekülgröße und guter Fettlöslichkeit bei begrenzter Wasserlöslichkeit, die in den Chemiefasern gelöst werden. Dabei kommen organische Lösungsmittel (Färbebeschleuniger, Carrier) zum Einsatz. Bei Fehlern im Färbeprozess (Überfärbung, falsches Textil usw.) kann es zum Freisetzen dieser Dispersionsfarbstoffe kommen. Die Fettlöslichkeit und kleine Molekülgröße der Dispersionsfarbstoffe und Carrier hat zur Folge, dass sie teilweise über die Haut gut resorbiert werden können.

Wie bereits erwähnt stellt die Gruppe der Azofarbstoffe die bedeutendste Farbstoffgruppe dar. Etwa 500 Azofarbstoffe werden aus krebserzeugenden aromatischen Aminen hergestellt. Ca. 150 davon sind auch heute noch kommerziell erhältlich.

Falls diese Azoverbindungen in den Körper gelangen, können sie im Stoffwechsel gespalten werden, wobei sich die ursprünglich verwendeten aromatischen Amine bilden können. Diese Azospaltung findet im Darm, in der Leber und möglicherweise auch in Hautbakterien statt.

Die deutschen Hersteller verzichten mittlerweile auf Azofarben, die krebserzeugende aromatische Armine abspalten. In importierter Kleidung aus Nicht-EU-Staaten können die problematischen Farbstoffe aber immer noch enthalten sein. 

Allergische Reaktionen

Wenn Personen angeben, unter einer so genannten „Textilallergie“ zu leiden, bedarf das einer genaueren ärztlichen Untersuchung. Oftmals handelt es sich nämlich um Unverträglichkeitsreaktionen, beispielsweise gegen Wolle. Echte allergische Reaktionen sind relativ selten. Laut Erfahrung deutscher Hautkliniken können etwa 1-2 % aller Kontaktallergien auf Textilfarben zurückgeführt werden. Betroffen sind insbesondere Frauen, da sie häufig eng anliegende Kleidung tragen.

Von den derzeit etwa 800 gebräuchlichen Textilfarben gelten 49 Farbstoffe als Kontaktallergene. Meist sind es - wie bereits erwähnt - Dispersionsfarben, die Allergien hervorrufen. Diese wurden eigentlich für Polyester entwickelt und sind in Verbindung mit Polyester auch unbedenklich, da der Farbstoff bei 130 ºC direkt in die Faser eindringt und fest an die Faser gebunden ist, somit nicht abgespalten wird.

Werden Dispensionsfarben jedoch für bestimmte andere Fasern, beispielsweise Polyamid, verwendet, werden sie oftmals nur oberflächlich auf die Textilfasern aufgetragen und sind nicht fest an diese gebunden. In diesem Fall können sich die Farbstoffmoleküle lösen und über die Haut in den Körper eindringen.

Das damalige Bundesinstitut für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BGVV) benennt 8 Farbstoffe mit sensibilisierendem Potenzial, die bei Bekleidungstextilien nicht mehr verwendet werden sollten: disperse blue 1, disperse yellow 3, disperse blue 35 disperse orange 3, disperse blue 106, disperse orange 37/76, disperse blue 124, disperse red 1

Ein häufig allergieauslösender Farbstoff ist der Dispensionsfarbstoff „Basic Red 46“, der eigentlich zum Färben von Acryl gedacht ist. Aus reinen Acrylfasern wird er nicht herausgelöst, doch in Mischgeweben bewirkt Feuchtigkeit, z.B. Schweiß, dass der Farbstoff ausgewaschen wird. Socken bestehen oft aus eingefärbten Mischgeweben. „Basic Red 46“ ist verantwortlich für die in den letzten Jahren aufgetretene so genannte „Sockendermatitis“.

Eine Kennzeichnungspflicht für Textilfärbemittel wäre auf jeden Fall sinnvoll. Viele Allergiker können zum Beispiel keine schwarze Kleidung kaufen, weil schwarze Textilien oft auch problematische rote oder orange Farbstoffe enthalten (Bothe, Filbrich).

Textilhilfsmittel

Für die Faserproduktion, Textilerzeugung, und –veredelung ist die Verwendung von zahlreichen Chemikalien notwendig. Teilweise verbleiben diese auf den Textilien und können später durch Verdampfen, Abrieb oder Herauslösen freigesetzt werden.

Tabelle 1
Klassen von Textilhilfsmitteln (ohne Färbemittel, nach BfR 2007)

Name Chemie Kommentar
Reaktives Vernetzungsmittel N-Methylolderivate (Formaldehyd) Formstabilität, „Hochveredelung“
Griffgebende Mittel z.B. Polymere bis zu 20% des Warengewichts
Flammschutzmittel z.B. organische Phosphorverbindungen Schutzkleidung
Antimikrobielle Mittel Biozide Stoffe Fußbett, Socken (sanitized)
Phobiermittel Paraffine, Fluorpolymere Wasser-, öl- und schmutzabweisend
Filzfreie Ausrüstung Polymere Wolle

Einige Textilhilfsmittel weisen kanzerogene und mutagene Wirkungen auf: Dazu gehören beispielsweise Formaldehyd und Glyoxal, die in Deutschland bei der Herstellung von Bekleidungstextilien jedoch nicht mehr gebräuchlich sind.

Ferner stehen Stoffe, die möglicherweise hormonell wirksam sind, im Blickpunkt der Fachöffentlichkeit. Dazu gehören beispielsweise Alkylphenolethoxylate, einige optische Aufheller (Weißtöner) und Organozinn Verbindungen.

Optische Aufheller (Weißtöner)

Optische Aufheller werden benutzt, um natürlicherweise gelbliche oder bräunliche Textilfasern aufzuhellen. Auch in Waschmitteln finden sie Verwendung. Es gibt bisher kaum toxikologische Daten zu diesen Substanzen.

DAS (Diamino-stilben-disulfonsäure) ist ein Zwischenprodukt in der Synthese der Weißtöner und hat eine Strukturähnlichkeit mit dem synthetischen Östrogen Diethylstilbestrol. Die bisher vorliegenden experimentellen Untersuchungen zeigen, dass die Wirkung als Östrogen sehr gering ist.

Organozinnverbindungen

Zinnorganische Verbindungen (TBT) wurden eigentlich als Schutzanstrich für Boote und Schiffe konzipiert, werden aber auch zur bioziden Ausrüstung von Schwertextilien verwendet. Manchmal werden sie aber auch in Bekleidungstextilien gefunden. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Sportbekleidung und Kleidung, die Kunststoffteile enthält. Eine gewisse Bekanntheit hat vor einigen Jahren der TBT-Fund in der Polsterung einer Radlerhose erreicht. Der Gehalt lag bei 0,11 g/kg. Für eine antimikrobielle Wirkung ist dieser Gehalt zu gering, hierfür wären mindestens 1g/kg erforderlich. Berechnungen der internen TBT-Belastung des Verbrauchers beim Tragen solcher Textilien haben ergeben, dass eine gesundheitliche Gefährdung damit nicht verbunden ist.

Dennoch sollte nach Meinung des BfR TBT in Bedarfsgegenständen sicherheitshalber vermieden werden.

Lichtschutzfiltersubstanzen

UV-absorbierende Stoffe werden zum  Schutz der Fasern und auch der Farbstoffe eingesetzt.  Sie wandeln UV-Strahlung in längerwellige Strahlung um. Daneben werden Bekleidungstextilien (insbesondere Baumwolltextilien) gezielt mit solchen Substanzen ausgerüstet, um die UV-Exposition der Verbraucher zu vermindern, was sehr sinnvoll ist. Neuerdings wird ein UV-Schutzfaktor (UPF) für Textilien angegeben.

Biozide

Biozide werden häufig in Sportkleidung eingesetzt, um der Geruchsbildung entgegenzuwirken. Verwendet werden insbesondere Silberionen, quaternäre Ammoniumsalze, Chitosanverbindungen, Isothiazoline und Triclosan. Allergische Reaktionen, eine Beeinträchtigung der bakteriellen Hautbesiedelung sowie Resistenzbildung der Bakterien gegenüber Bioziden stellen die hauptsächlichen Probleme dar. 

Waschmittelrückstände und „Nanoausrüstung“

Dieses Thema wird in gesonderten Texten behandelt.

Gesetzliche Regelungen

Nach dem Textilkennzeichnungsgesetz muss nur das Nettogewicht der verwendeten Fasern angegeben werden, ohne Berücksichtigung der Farb- und Hilfsmittel. Steht auf dem Etikett also 100 Prozent Baumwolle, beträgt der eigentliche Anteil am Produkt oft nur 75-80 Prozent. Meist geht aus der Textilkennzeichnung nicht hervor, aus welchen Farb- und Hilfsstoffen sich die restlichen 20-25% zusammensetzen.

Verbote oder Kennzeichnungspflichten gibt es nur punktuell für einige potentiell gefährliche Substanzen:

Nach Bedarfsgegenständeverordnung (BGVO) dürfen bestimmte Flammschutzmittel und Azofarbstoffen, die krebserregende Amine freisetzen können, in Textilien nicht verwendet werden. Dazu gehören z.B. die Flammschutzmittel Tri-(2,3-dibrom-propyl)-phosphat (TRIS), Tris-(aziridinyl)-phosphinoxid (TEPA) und Polybromierte Biphenyle (PBB). In Leder sind kurzkettige Chlorparaffine ab einem Gehalt von 1 % verboten. Weitere Verbote - meist ab einer bestimmten Konzentration - betreffen Alkylphenole, Cadmium, Perfluoroctansäure (PFOS) und den Farbstoff 611-070-00-2. 

Ebenfalls nach Bedarfsgegenständeverordnung (BGVO) ist Chrom (VI) seit dem 14. August 2010 nicht nur in Arbeitshandschuhen, sondern jetzt in allen (Leder)-Waren verboten, die „ dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen. “ Dazu gehören u. a. Schuhe,  Lederbekleidung, Ledertaschen und Uhrenarmbänder. Die Abwesenheit von Chrom (VI) wird an der GlossarNachweisgrenzekennzeichnet denjenigen Meßwert, unterhalb dessen die genauesten jeweils zur Verfügung stehenden Nachweismethoden versagen entsprechend dem Stand der analytischen Technik  (ca. 3 mg/kg)  festgemacht.

Die Chemikalien-Verbotsverordnung besagt, dass Erzeugnisse (insbesondere solche aus Leder) die mehr als 5 mg/kg Pentachlorphenol enthalten, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Für anderen Stoffe, beispielweise Nickel oder Formaldehyd, gelten Einschränkungen.

Textilien mit mehr als 0,15% freiem Formaldehyd müssen entsprechend gekennzeichnet werden („Enthält Formaldehyd. Es wird empfohlen, das Kleidungsstück zur besseren Hautverträglichkeit vor dem ersten Tragen zu waschen.“).

Fazit

  • Bei Kleidungsstücken, die sachgerecht  nach deutschen Herstellerkriterien erzeugt wurden, besteht keine gesundheitliche Gefährdung, obgleich viele chemische Verbindungen und Farbstoffe zur Erzielung der gewünschten Textileigenschaften zum Einsatz kommen. Allerdings können in seltenen Fällen Kontaktallergien auftreten.
  • Das BfR nennt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Farbstoffen, die vorsorglich bei Bekleidungstextilien nicht mehr verwendet werden sollten (siehe oben).
  • Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können, sind in der Bedarfsgegenständeverordnung verboten worden. Sie können allerdings noch in importierten Textilien vorhanden sein.
  • Das BfR spricht sich gegen die Verwendung von 1,2,4-Trichlorbenzol als Färbebeschleuniger und gegen Triclosan als Biozid aus und fordert eine Deklarationspflicht für GlossarBiozideChemikalien zur Bekämpfung von Schadorganismen auf chemisch/biologischem Wege Wirkstoffe.

Vorbeugung/Sanierung

  • Waschen Sie neue Kleidungsstücke vor dem Tragen, am besten mehrmals. Das spült schädliche chemische Substanzen, mit denen Stoffe oft behandelt werden, zum größten Teil heraus.
  • Achten Sie als Allergiker beim Kleiderkauf auf bestimmte Labels, die darauf  hinweisen, dass keine allergieauslösenden Farbstoffe verwendet wurden. Kaufen Sie sicherheitshalber keine Kleidung mit dem Hinweis „separat waschen“ oder „Kleidung blutet aus“.
  • Tragen Sie als Allergiker möglichst nur blaue oder naturfarbene Jeans - diese Farben lösen keine allergischen Reaktionen aus.
  • Lassen Sie Textilien mit starker Geruchsbildung im Laden liegen.
  • Tragen Sie abfärbende Stoffe nie direkt auf der Haut.
  • Meiden Sie Kleidung mit grellen oder sehr intensiven Farben.

Autoren:  Eva Theil, Dr. M. Otto

Stand: Oktober 2011

Info: Textilsiegel

Verbindliche Öko-Standards für Textilien gibt es nicht. Stattdessen gibt es viele verschiedene Öko-Labels, die alle nach unterschiedlichen Kriterien vergeben werden, unterschiedliche Schwerpunkte haben und daher kaum vergleichbar sind.

Es gibt zwei Gruppen von Siegeln. Die erste Gruppe umfasst Label, die sich rein um die Produkteigenschaften bemühen, die am Artikel selbst nachprüfbar sind. Diese werden als „Gesundheitssiegel“ bezeichnet, da nur das Endprodukt geprüft wird. Die zweite Gruppe umfasst Siegel, die sich mit dem gesamten Produktionskreislauf, von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung auseinandersetzen.

Der bekannteste und von den Herstellern am meisten respektierte Standard ist der Öko-Tex-Standard 100. Die Verbraucherzentrale empfiehlt  die Beachtung des Europäischen Umweltzeichens, des Öko-Tex-Standards 1000 und der Labels des Internationalen Verbandes der Naturwirtschaft, da diese strengsten Kriterien und besten Kontrollen haben (www.label-online.de).

Weitere Informationen zu den Kriterien und Kontrollen sowie zur Bewertung der einzelnen Labels finden sich unter www.label-online.de .

Die folgenden Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Textillabels:

  Label Verantwortliche Organisation Labeltyp und Kontrolle
Europäisches Umweltzeichen Textilien Helpdesk Umweltzeichen bei der EU, www.eco-label.com/german Umweltlabel
Naturtextil best Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft, www.naturtextil.com Umwelt- und Soziallabel, externe Kontrolle
Naturtextil better  Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft, www.naturtextil.com Umwelt- und Soziallabel, externe Kontrolle
Öko-Tex-Standard 1000 Öko-Tex-Zertifizierungsstelle, www.oeko-tex1000.com Umwelt- und Soziallabel, externe Kontrolle
  Lamu Lamu Landjugendverlag, www.lamulamu.de Umwelt- und Soziallabel, externe Kontrolle
  Pure Wear Otto-Versand Gesundheitslabel, interne und externe Kontolle
 ECO-Label Hautfreundlich, weil schadstoffgeprüft Otto - ECOREPUBLIC Gesundheitslabel, externe Kontrolle
  Öko-Tex-Standard 100 Öko-Tex-Zertifizierungsstelle, www.oeko-tex.com Gesundheitslabel, externe Kontrolle
  Ecoproof TÜV Rheinland, www.tuv.com Umwelt- und Soziallabel
  Toxproof TÜV Rheinland, www.tuv.com Gesundheitslabel, externe Kontrolle
  Medizinisch getestet Fördergemeinschaft körperverträglicher Textilien, www.koerpervertraegliche-textilien.de Gesundheitslabel, interne Kontrolle
  Rugmark Rugmark e.V., www.rugmark.de Soziallabel, externe Kontrolle

 

Quellen und weiterführende Literatur

Bothe, J., Filbrich, R. (2005): Schadstoffe in Textilien - Status Quo und Ausblicke. Umwelt Medizin Gesellschaft 18, 4/2007.

Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (2000): Tributylzinn (TBT) und andere zinnorganische Verbindungen in Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten. www.bfr.bund.de/cm/343/tributylzinn_tbt_und_andere_zinnorganische_verbindungen.pdf

Bundesinstitut für Risikobewertung BFR (2007): Einführung in die Problematik der Bekleidungstextilien. Information Nr. 018/2007. http://www.bfr.bund.de/cd/228

Filbrich, R. (2007): Schadstoffe in Textilien - wenn Kleidung krank macht. Medizin und Umwelt, 83-93.

Krätke, R. (2009): Zieh Dich warm an - Kleidung und Textilien. Präsentation auf dem 7. BfR-Forum Verbraucherschutz am 29. Juni 2009 in Berlin www.bfr.bund.de/cd/30601

Liesenhoff, M.N. (1998): Hautallergien durch Textilien. www.liesenhoff.de/ich/allergie.pdf

Öko-Test (2005): Textilsiegel - Alles ausgezeichnet? Öko-Test 10, S. 88-90.

Platzek, T., Lang, Chr. : Freisetzung aromatischer Amine aus Azofarbstoffen in Textilien durch Hautbakterien. www.bfr.bund.de/azo.pdf

Weitere Infos zu diesem Thema:

 

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