Formaldehyd gehört chemisch zu den Aldehyden, einer sehr reaktionsfreudigen Stoffklasse.
Formaldehyd ist ein wichtiger Rohstoff in der Kunstharzindustrie. Er dient zur Herstellung von Bindemitteln für Holzwerkstoffe. Diese Leime kommen als Harnstoff-Formaldehydharze, Melamin- und Phenol-Formaldehydharze auf den Markt. Außerdem wird Formaldehyd bei der Herstellung von Isolierschäumen und Klebstoffen verwendet, dient als Textilhilfsmittel und ist Bestandteil mancher Arzneimittel und Kosmetika. Kürzlich wurde Formaldehyd mit einem Gehalt von etwa 1.7 % in Haarglättungsmitteln gefunden. Dort ist es nicht zugelassen.
Im klinischen Bereich ist Formalin ein wichtiges Flächendesinfektionsmittel.
Eine bedeutende Formaldehydquelle ist der Tabakrauch.
In Nichtraucher-Haushalten sind Möbel aus Spanplatten mit einer hohen Schadstoffausdünstung (Emissionsklasse schlechter als E1) die häufigste Ursache für erhöhte Formaldehydkonzentrationen in der Innenraumluft. Insbesondere Spanplatten, die unter Verwendung von Harnstoff-Formaldehydharzen hergestellt wurden, gasen über Jahre hinweg Formaldehyd aus. Bei Melamin- und Phenol-Formaldehydharzen ist dies in weitaus geringerem Maße der Fall. Hohe Luftfeuchtigkeit und hohe Temperaturen begünstigen die Freisetzung.
Weitere Formaldehydquellen können Teppichböden oder Isolierschäume auf Aminoplastbasis sein, aber auch formaldehydhaltige Desinfektionsmittel können die Innenraumluft belasten.
Aufgrund seines stechenden Geruchs ist Formaldehyd in der Raumluft ab einer Konzentration von etwa 0,1 Milligramm pro Kubikmeter deutlich wahrnehmbar. Ab etwa 1 Milligramm pro Kubikmeter kommt es zu einer Reizung der oberen Atemwege, sowie der Augen-, Nasen- und Rachenschleimhaut. In höheren Konzentrationen treten Kopfschmerz, Atemnot, Übelkeit und Tränenfluss hinzu. Die Empfindlichkeit gegenüber Formaldehyd ist jedoch individuell sehr unterschiedlich. Die Symptome verschwinden, sobald Formaldehyd nicht mehr einwirkt. Formaldehyd ist ein Kontaktallergen, d. h. bei wiederholtem Hautkontakt können allergische Raktionen auftreten.
Kanzerogenität:
Bisher stand die Substanz lediglich unter dem begründeten Verdacht, beim Menschen Krebs auszulösen. Im Juni 2004 hat die IARC (International Agency for Research on Cancer) Formaldehyd als (erwiesenes) Humankanzerogen eingestuft. Formaldehydeinwirkung kann zu Tumoren des Nasen-Rachenraums führen.
Darüber hinaus weisen epidemiologische Studien auf eine Assoziation zwischen einer Formaldehydexposition und einem erhöhten Leukämierisiko beim Menschen hin. Allerdings gibt es begründete Zweifel an einem ursächlichen Zusammenhang. Ein plausibler biologischer Wirkmechanismus für das Zustandekommen von Leukämien ist nicht bekannt (BfR 2006).
Als orientierender Test kann der in Apotheken erhältliche Formaldehydschnelltest Biocheck F der Firma Dräger dienen. Bei diesem ist die ungefähre Formaldehydkonzentration in der Luft anhand der Farbintensität im Testfeld abzulesen. Der auf diese Weise erhaltene Wert ist allerdings nicht gerichtsfest. Der Biocheck F kann gut zur Messung im Inneren von Spanplattenmöbeln eingesetzt werden, um besonders belastete Möbelstücke zu identifizieren. Für exakte und vor Gericht verwertbare Messungen sind entsprechend qualifizierte Labors hinzuzuziehen. In jedem Fall ist vor einer Messung darauf zu achten, dass 24 Stunden vor Meßbeginn in dem betreffenden Raum nicht geraucht wird.
Formaldehyd wird im Körper rasch abgebaut. Man weiß, dass eingeatmeter Formaldehyd innerhalb von ein bis zwei Minuten zur Hälfte verstoffwechselt wird. Eine Messung der Formaldehydmenge im Körper ist daher nicht sinnvoll. Die Bestimmung der Ameisensäure im Urin, die als Stoffwechselprodukt des Formaldehyds ausgeschieden wird, ist bei den üblicherweise auftretenden Formaldehydkonzentrationen ebenfalls nicht aussagekräftig.
Der vom ehemaligen Bundesgesundheitsamt in den Jahren 1977 und 1992 vorgeschlagene Richtwert für die Formaldehydkonzentration in der Innenraumluft beträgt 0,1 ppm (parts per million). Das entspricht 120 Mikrogramm Formaldehyd pro Kubikmeter Luft. Für Kosmetika besteht eine Deklarationspflicht ab einem Gehalt an freiem Formaldehyd von über 0,05 Prozent. Wasch- und Reinigungsmittel müssen ab einem Formaldehydgehalt von 0,1 Prozent mit dem Hinweis "Enthält Formaldehyd" gekennzeichnet sein. Spanplatten werden je nach Formaldehydabgabe in Emissionsklassen (E 1 – E 3) eingeteilt. Für die Einstufung in die Emissionsklasse E 1 darf die Formaldehydkonzentration, die sich unter genau festgelegten Bedingungen in der Luft einer Prüfkammer einstellt, 0,1 ppm nicht überschreiten.
Im Frühjahr 2006 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die vorliegenden Daten zur krebserzeugenden Wirkung beim Menschen gesichtet und eine Neubewertung von Formaldehyd vorgenommen. Das BfR schägt vor, "Formaldehyd nur im Hinblick auf die Aufnahme über die Atemluft als Humankanzerogen einzustufen" (BfR 2006).
Als tolerierbare Luftkonzentration ("safe level") werden vom BfR 0,1 ppm (parts per million) angegeben. In gebräuchliche Maßeinheiten umgerechnet entspricht dieser Wert 124 Mikrogramm Formaldehyd pro Kubikmeter Luft - zahlenmässig ist er mit dem oben zitierten Richtwert des damaligen Bundesgesundheitsamtes praktisch identisch. Eine ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumhygienekommission hat im Herbst 2006 die Gültigkeit dieses Wertes bestätigt.
Im November 2007 schlug das BfR die Überprüfung des Grenzwertes der DIN-Norm für die Formaldehydausgasung aus Holzspielzeug vor (BfR 2007). Die Prüfung des Holzspielzeugs nach DIN-Norm ist weniger aussagekräftig als die Prüfung nach der Chemikalienverbotsverordnung.
Laut Kosmetikverordnung ist Formaldehyd in Kosmetikprodukten zugelassen (BfR 2010):
- Nagelhärter: Zulassung als Wirkstoff bis 5 %
- sonstige kosmetische Mittel: Zulassung als Konservierungsstoff bis 0.2 %
- Mundpflegemittel: Zulassung als Konservierungsstoff bis 0.1 %
- Haarglättungsmittel: keine Zulassung als Wirkstoff
Vorbeugende Maßnahmen und Sanierungsempfehlungen richten sich nach der jeweiligen Formaldehydquelle:
ad-hoc-AG der Innenraumlufthygiene-Kommission: Krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd - Änderung des Richtwertes für die Innenraumluft von 0.1 ppm nicht erforderlich. Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 49 (2006) 1169
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (2006): Krebserregende Wirkung von eingeatmetem Formaldehyd hinreichend belegt. Stellungnahme des BfR Nr. 014/2006 vom 30.März 2006
BfR (2007): BfR schlägt die Überprüfung des Grenzwertes der DIN-Norm für die Formaldehydausgasung aus Holzspielzeug vor www.bfr.bund.de
BfR (2010): Formaldehyd in Haarglättungsmitteln. Stellungnahme 045/2010 des BfR vom 17.11.2010
Bundesgesundheitsamt: Zur Gültigkeit des 0,1 ppm-Wertes für Formaldehyd. Bundesgesundhbl. 35 (1992) 482-483
Heinzow, B., Ellrott, T.: Ameisensäure im Urin – ein sinnvoller Parameter der umweltmedizinischen Diagnostik? Zbl. Hyg. 192 (1992) 455-461
Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes: Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden. Umweltbundesamt (2000) 23-24
NTP National Toxicology Program. Final Report on Carcinogens Background Document for Formaldehyde. Rep Carcinog Backgr Doc. 2010 Jan (10-5981) i-512. PubMed PMID: 20737003.
Öko-Test: Textilsiegel - alles ausgezeichnet ? Öko-Test Heft 8 (2005) S. 88 - 90
J. Spritzendorfer (2005). Persönliche Mitteilung.
Stellungnahme der Kommission "Human-Biomonitoring" des Umweltbundesamtes: Formaldehyd und Human-Biomonitoring. Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 10 (1999) 820-822
Stiftung Warentest (2002): Wohnen ohne Gift: sanieren, renovieren und einrichten. Stiftung Warentest, Berlin