Knoblauch (botanischer Name: Allium sativum L.) kommt ursprünglich aus Zentralasien und gehört zu den ältesten Kulturpflanzen des Menschen. Es galt lange als Heilmittel und kommt heute in vielen Speisen als Würzmittel vor.
Knoblauch gehört nicht zu den 12 Zutaten, für die in Europa aufgrund ihrer allergenen Eigenschaften eine Kennzeichnungspflicht für verpackte Lebensmittel besteht. Dennoch kann es allergen wirken. Das BfR hat nun geprüft, ob es sinnvoll wäre, eine Kennzeichnungspflicht für Knoblauch einzuführen und eine Stellungnahme hierzu herausgegeben.
Ergebnis der Untersuchungen ist, dass verschiedene Fälle von Allergien gegen Knoblauch in der Literatur dokumentiert wurden: Bronchialasthma durch das Einatmen von Knoblauch in Pulverform, Kontaktallergien bei beruflich exponierten Personen sowie ein allergischer Schock nach dem Verzehr von Knoblauch. Es wird angenommen, dass Diallyldisulfid die allergen wirkende Substanz ist, die sich nach der Zerstörung der Zellstruktur im Knoblauch bildet. Pollenallergiker scheinen häufiger eine Allergie auf Knoblauch zu haben.
Das BfR hält jedoch eine Kennzeichnungspflicht für Knoblauch in verpackten Lebensmitteln für nicht notwendig, denn „das allergene Potenzial von Knoblauch, gemessen an der Schwere und der Häufigkeit der allergischen Reaktionen, ist wesentlich niedriger als das für die zwölf kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene.“
Menschen mit einer Überempfindlichkeit gegenüber Knoblauch sollten bei Speisen, die Knoblauch enthalten könnten, den Hersteller bzw. bei loser Ware und in Restaurants das jeweilige Personal fragen.
Autor: Eva Theil (Überprüfung Juni 2010: M.Otto)
Stand: Juni 2010
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 2007. Knoblauch kann allergische Reaktionen auslösen. Stellungnahme Nr. 006/2007 des BfR vom 5. Januar 2007.