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Lärm

Lärm, Schall und Geräusch

Bildquelle: www.pixelquelle.deLärm ist unerwünschter Schall, störendes Geräusch. Aus dieser Definition ist ersichtlich, dass nicht nur der Schall selbst von Bedeutung ist, sondern auch die Einstellung des Hörers. Sehr laute Musik kann im Konzertsaal oder in der Diskothek als wohltuend empfunden werden und stimulieren - schließlich ist man ja in der Regel deshalb dorthin gegangen -, und sie kann, wenn sie unerwünschterweise vom Nachbarn herüberkommt, stören, aufreizen und zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Wie gut schläft es sich im Ferienhaus am Meeresstrand, neben dem rauschenden Bach oder bei dem auf das Dach prasselnden Dauerregen, und wie enervierend ist das - an den Schallpegeln gemessen - viel geringere und in seinem Schallcharakter sehr ähnliche an- und abschwellende Dauergeräusch einer nahen Autobahn!

Diese Beobachtungen besagen, dass bei jeglicher Beurteilung, etwa bei der Ableitung von Grenz- und Richtwerten, die physikalisch messbaren Schallpegel nur eines neben manchen anderen Kriterien sind, oft nicht einmal das wichtigste. Der Informationsgehalt des Schalles, die jeweilige Situation (Nachdenken, Unterhaltung, Schlaf), allgemeine Lärmempfindlichkeit, gesundheitliches Befinden, Einstellung zur Lärmquelle oder auch das Gefühl, einer Lärmquelle ausgeliefert zu sein, sind von großer Bedeutung.

Lärmmessung

In Annäherung an die menschliche Lautstärkewahrnehmung wird zur Beschreibung von Schallimmissionen ein logarithmisches Maß der Schallintensität verwendet, das aus dem erzeugten Schalldruck berechnet und als Schalldruckpegel bezeichnet wird. Die Einheit ist das Dezibel (db). Beim Vergleich von zwei Geräuschen ist ein Pegelunterschied von 1 db gerade wahrnehmbar, von 3 db (entsprechend der Verdoppelung eines Schalldruckpegels) deutlich zu erkennen. Verdoppelt sich der Verkehr auf einer Straße, dann führt das zu einer Erhöhung von 3 db; geht nachts an einer Straße der Autoverkehr auf ein Zehntel zurück, dann vermindern sich die messbaren Pegel um 10 db. Dabei wird eine Verminderung oder Erhöhung der Schalldruckpegel um 10 db in der Regel als Halbierung bzw. Verdoppelung der Lautstärke empfunden.

Bei gleichem Schalldruckpegel werden sehr tiefe und sehr hohe Töne leiser wahrgenommen als Töne mit Frequenzen um 2000 Hertz. Dementsprechend werden nach einer allgemein akzeptierten Konvention Frequenzbewertungskurven eingeführt, die Intensitäten je nach der Hertz-Zahl unterschiedlich gewichten. Für die Messungen werden dafür konzipierte Filter benutzt. So gemessene Pegel werden mit db(A) bezeichnet.

Da man es nicht mit reinen Tönen, sondern mit Geräuschen sehr unterschiedlicher Qualität zu tun hat, was Dauer, Pegelverlauf, Klangcharakter usw. betrifft, ist die physikalische Messung von Lärm recht kompliziert. Eine Dezibel-Angabe allein beschreibt eine Lärmquelle nur unzureichend. In der Regel werden zur Beurteilung unter Berücksichtigung der Frequenzen, die ja bei gleicher Lautstärke in verschiedenem Ausmaße stören, alle Geräuschanteile in Dauer, Häufigkeit und Intensität erfasst. Zum Teil werden auch die Maximalpegel mit beurteilt. In die Beurteilung fließen manchmal auffällige Geräuschmerkmale, Zeit und Ort mit ein.

Diese unvollständige Aufzählung zeigt, wie schwer es ist, allgemeingültige Standards zu entwickeln.

Die Europäische Union hat 1999 Vorschläge für europäische Lärmkenngrößen vorgelegt, die darauf abzielen, die Lärmweinwirkungen getrennt für Tages-, Abend- und Nachtstunden zu erfassen. Dabei soll die Belastung außen an den Wohngebäuden gemessen werden. In die Kenngrößen für die Gesamtbelastung sollen die Einwirkungen während der Abendstunden mit einem Zuschlag von 5 db und in der Nacht von 10 db bewertet werden.

Neuerdings ist eine grob orientierende Geräuschmessung mit "Smartphone Apps" möglich (Beispiel).

Einige Beispiele für die Lärmbelastung durch verschiedene Schallquellen finden sich in der folgenden Tabelle.

Lautstärken von verschiedenen Geräusch-/Lärmquellen
 
Geräusch-, Lärmquelle Entfernung
[Meter]
Schalldruckpegel
[db(A)]
leichtes Blätterrauschen, feiner Landregen - 30
ruhiges Gespräch 1 45 - 55
Häuserfront an einer Hauptverkehrsstraße - 70
Staubsauger 3 70 - 75
PKW, 50 km/h 15 80
Stadtautobahn - 85
laute Disko -
Schmerzschwelle
120 - 130
Flugzeugstart 25 140
Dauerschaden schon nach einmaliger Exposition   >150
Spielzeugpistole 0,5 150
Spielzeugpistole direkt am Ohr 170
Walkman/mp3-Player direkt am Ohr 100 - 110

Problematik der Forschungsansätze

Mit hohen Lärmexpositionen, etwa am Arbeitsplatz, beschäftigen sich sehr zahlreiche wissenschaftliche Studien. Überwiegend wird darin auf Gehörschäden, Stressreaktionen und Aktivierung von Stresshormonen, auf Herz-Kreislauferkrankungen sowie auf Schlafstörungen geachtet. Sofern Ergebnisse aus Schlaflaboratorien stammen, sind diese nur bedingt auf Alltagsverhältnisse zu übertragen. Verkehrslärm-Studien gibt es sehr viel weniger. Dafür gibt es nämlich vielfache methodische Schwierigkeiten. Es handelt sich zumeist um Querschnittsuntersuchungen, und oft werden dabei Extremgruppen betrachtet.

Relevante Lärmquellen

Verkehrslärm (Straße, Schiene, Flug)

Verkehrslärm stört bereits bei einem außen am Haus gemessenen Mittelungspegel von 45 db(A) manche Anwohner, bei 65 db(A) fühlen sich mehr als die Hälfte der Anlieger gestört. Die verkehrsbedingten Lärmwirkungen auf die Gesundheit sind komplex. Viele physiologische Veränderungen beeinflussen sich wechselseitig und können sich z.T. auch verstärken.

Anders als etwa in der Arbeitsmedizin oder bei Freizeitaktivitäten (Musik, Diskobesuch) spielt hier die Gefahr einer Hörschädigung kaum eine Rolle, da man es mit deutlich niedrigeren Schallpegeln zu tun hat. Dafür sind die psychische Belastung, der Ärger über die unerwünschte Ruhestörung, die Beeinträchtigung der Wohnumwelt, das Eindringen von Lärm in den Erholungsraum und die Störung des Schlafes in diesem Kontext viel wichtiger.

Der Interdisziplinäre Arbeitskreis für Lärmwirkungsfragen beim Umweltbundesamt empfiehlt , nächtliche Dauerschallpegel am Ohr von Schlafenden zu vermeiden, die über 30 db(A) liegen, ebenso wie Maximalpegel von mehr als 40 db(A).

Belästigung

Vor allem werden Störungen bei der Kommunikation, Beeinträchtigung von Erholung und Entspannung, Herabsetzung des psychischen und körperlichen Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit beklagt . Derartige Veränderungen, die zu Ärger, Wut und Unzufriedenheit führen, können zusammen mit resultierenden physiologischen Veränderungen (Anstieg von Stresshormonen) die Basis für eine gesundheitliche Gefährdung oder Beeinträchtigung sein.

Schlafstörungen

Unter Schlaflaborbedingungen führen kontinuierliche Geräusche von über 40 db(A) zu verzögertem Einschlafen, verringerter Schlaftiefe, verkürzten Traumschlafzeiten, verlängerten Wachzeiten und Verschlechterung der subjektiven Schlafqualität und der morgendlichen Leistungsfähigkeit. Lärmbedingte Aufwachreaktionen (Arousals) sind unphysiologisch und bedeuten langfristig ein Gesundheitsrisiko.

Herz-Kreislaufkrankheiten

Lärm wirkt in vielfältiger Weise auf das Herz-Kreislauf-System ein.

Die Hypothese, dass Verkehrslärm ischämische Herz-Kreislauf-Krankheiten (Herzinfarkt, Schlaganfall) auslösen könnte, beruht im wesentlichen auf epidemiologischen Untersuchungen: solche Krankheiten treten häufiger auf in Gebieten mit erhöhter Verkehrslärm-Belastung. Allerdings erreichen nur wenige Studien mit ihren Ergebnissen ein statistisches Signifikanzniveau, und es gibt auch gegenteilige Einschätzungen. Trotzdem wird die wissenschaftliche Evidenz für den Nachweis eines Kausalzusammenhanges vielfach für hinreichend angesehen. Das kommt auch in der Literaturstudie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2006 zum Ausdruck. Ihr Fazit: ab einer verkehrsbedingten Lärmbelastung von 60 dB(A) und erst recht oberhalb von 65 dB(A) am Tag steigt das Herzinfarktrisiko deutlich an. Das UBA spricht von 4 000 Herzinfarkten jährlich, die auf Straßenverkehrslärm zurückzuführen sind.

Darauf, dass Verkehrslärm Bluthochdruck verursacht, gibt es Hinweise, allerdings wird überwiegend ein solcher Zusammenhang als nicht gesichert betrachtet. Dosis-Wirkungs-Untersuchungen, die eine solche Hypothese unterstützen könnten, gibt es nicht. Entsprechend den Ergebnissen einer früheren UBA-Studie erhöht sich das Risiko für einen behandlungsbedürftigen Bluthochdruck ab einem nächtlichen Schallpegel von 50 dB(A).

Chronische Blutdruckerhöhungen werden im wesentlich durch die unter Schlaflaborbedingungen nachweisbare vermehrte Sekretion von Stresshormonen erklärt, zudem wird überlegt, ob die unter Lärmeinfluss messbare Abnahme des Magnesiumspiegeln und die damit verbundene Zunahme des intrazellulären Kalziums etwas mit der Blutdruckerhöhung zu tun hat.

Hormonausschüttung

Lärm kann zu erhöhten Konzentrationen an Adrenalin, Noradrenalin und Cortisol im Blut führen.

Freizeitlärm

Kinder sind in jedem Alter verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Im Kleinkindalter spielen Rasseln, viele Spielzeuge und Musikinstrumente für Kinder eine wichtige Rolle; später  kommen Spielzeugpistolen, Computer- und Konsolenspiele und schließlich tragbare Musikabspielgeräte,  und Diskotheken hinzu. Neben der Schallpegelhöhe spielt auch die Expositionsdauer eine Rolle ("Prinzip der Energieäquivalenz"). Stichprobenartige Lärmmessungen in Diskotheken und bei Life-Musikveranstaltungen zeigen, daß Musikschallpegel zwischen 90 und 110 dB(A) erreicht werden. Ein Trend zu niedrigeren Pegeln ist bisher nicht erkennbar.

Hörschäden

Unter diesen Bedingungen kann es zu irreversiblen Schädigungen der für die Sinneswahrnehmung zuständigen Haarsinneszellen und zu Tinnitus kommen. Männer und Jungen leiden häufiger an Schwerhörigkeit als Frauen und Mädchen.

Einflüsse auf die Kindergesundheit

Die Ergebnisse des Kinder-Umwelt-Surveys (KUS) zeigen, daß 1 von 8  Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 - 14 Jahren einen Hörverlust von 20 Dezibel (mindestens in einem Frequenzbereich und mindestens auf einem Ohr) aufweist. Bei 1 von 40 Kindern und Jugendlichen beträgt der Hörverlust bereits 30 Dezibel.

Lärm hat erhebliche Auswirkungen auf die Konzentration von Kindern und ihre Fähigkeit, eine Sprache zu erlernen (FLUGS-Information "Gesundheitsrisiko Lärm", 2007).

Grenzwerte und gesetzliche Vorschriften

Im Februar 2003 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm erlassen. Die Richtlinie sieht eine Einteilung nach Grenzwerten vor, die verschiedene Schutzmaßnahmen nach sich ziehen:

Unterer Auslösewert: Wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit einem Schallpegel von 80dB(A) oder einem Impulslärm von 135dB(C) oder mehr ausgesetzt ist, dann hat der Arbeitgeber eine Informations- und Unterweisungspflicht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Oberer Auslösewert: Wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit einem Schallpegel von 85dB(A) oder einem Impulslärm von 137dB(C) oder mehr ausgesetzt ist, dann muss der Arbeitgeber den Lärmbereich kennzeichnen, einen persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen und den Gebrauch überwachen.

Expositionswert: Dieser Wert wird am Ohr gemessen, während ein Schallschutz getragen wird. Der Schallschutz muss so beschaffen sein, dass 87dB(A) als höchst zulässiger Schallpegel während der achtstündigen Arbeitszeit nicht überschritten wird.

Ab Januar 2012 gilt eine neue Vorschrift für MP3-Player und andere Musikspieler. Ab dann muss die Maximallautstärke mobiler, über Kopfhörer betriebener Geräte auf 85dB(A) begrenzt werden. Das entspricht dem Rauschen einer Stadtautobahn oder dem Betriebsgeräusch eines Rasenmähers. Für kurze Zeit sind auch Lautstärken bis 100dB(A) erlaubt. (Stiftung Warentest 2011; Europäische Kommission 2009).

Ein allgemeingültiges Lärmschutzgesetz gibt es in Deutschland nicht. Allerdings sind einige Teilbereiche durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen gesetzlich geregelt worden (UBA 2007) Hierzu gehören:

  • Die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) – Verkehrslärmschutzverordnung. Sie enthält Richtlinien für den Lärmschutz an neu gebauten oder erweiterten Straßen und Schienenwegen.
  • Die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97). Diese Richtlinien gelten für bauliche Maßnahmen an Bundesfernstraßen, die vom Bund finanziert werden. Sie werden herangezogen bei der Planung und beim Bau von neuen Straßen sowie zur nachträglichen Minderung der Lärmbelastungen von bestehenden Straßen. Außerdem geben sie Richtlinien für die Entschädigungen wegen verbleibender Beeinträchtigungen.
  • Die 18. GlossarBImSchVAbkürzung für Bundesimmissionsschutzverordnung – Sportanlagenlärmschutzverordnung. Diese Verordnung enthält Richtlinien für den Lärmschutz bei dem Betrieb von Sportanlangen, die einer speziellen Genehmigung nicht bedürfen. Eine spezielle Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes bedürfen Anlagen, wenn sie im „besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirklungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche hervorzurufen.“

Zur Bewertung von Freizeitlärm führten einige Bundesländer eine „Freizeitlärmrichtlinie" ein. Sie gilt für den Bereich des Freizeitlärms, der nicht als Sportlärm durch die 18. GlossarBImSchVAbkürzung für Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt ist. Zu den betroffenen Freizeitanlagen gehören:

  • Grundstücke, Plätze oder Flächen, auf denen im Freien oder in Zelten Diskothekenveranstaltungen, Feuerwerke, Live-Musik-Darbietungen, Platzkonzerte, Rockkonzerte, Jahrmärkte, Schützenfeste, Stadtteilfeste, Volksfeste usw. stattfinden.
  • Abenteuerspielplätze (Robinson-Spielplätze, Aktiv-Spielplätze), normale Spielplätze sind hiervon nicht betroffen!
  • Badeplätze, Erlebnisbäder
  • Hundedressurplätze
  • Freizeit- und Vergnügungsparks
  • Freilichtbühnen
  • Zirkusse
  • ...

In der Regel enthalten diese Vorschriften keine Grenzwerte, sondern Richtwerte, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.

Im privaten Bereich, z.B. bei Nachbarschaftslärm, ist es sicherlich sinnvoll, ein persönliches Gespräch mit dem Lärmverursacher zu suchen.

Am 18.07.2002 ist die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Kraft getreten. Die Richtlinie regelt den Umgebungslärm, dem Menschen in bebauten Gebieten, in ruhigen Gebieten eines Ballungsraumes und in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern usw. ausgesetzt sind. Ziel der Richtlinie ist es, die Belastung durch Umgebungslärm nach einheitlichen Bewertungsmethoden zu erfassen und Aktionspläne aufgrund der Ergebnisse von Lärmkarten zu erstellen.
Den Text der Richtlinie finden Sie hier (pdf-Datei, 290 KB).

Die neue Spielzeugrichtlinie der Europäischen Union vom 18. Juni 2009 sieht umfassendere Normen zu Begrenzung der Lärmhöchstwerte bei Spielzeugen vor. Dies betrifft sowohl Spielzeuge, die ein lautes Dauergeräusch (wie einige elektronische Spielzeuge) als auch solche die laute Impulsgeräusche (wie Spielzeugpistolen) abgeben. Die Richtlinie muss bis zum 20. Januar 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Ob dies geschehen ist, konnte im März 2011 nicht eruiert werden.

Das „European Centre for Environment and Health, Bonn Office“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den aktuellen Wissenstand zum Thema Lärm und Schlafstörungen in den neuen „ Night Noise Guidelines“ (Leitline für Nachtlärmbelastung) zusammengetragen. Aus dem Ergebnis hat die GlossarWHOWorld Health Organization - Weltgesundheitsorganisation neue Qualitätsziele für nächtliche Geräuschbelastungen abgeleitet.

Eine wesentliche Änderung gegenüber älteren Veröffentlichungen der GlossarWHOWorld Health Organization - Weltgesundheitsorganisation ist die Absenkung des Mittelungspegels (L­­night) außerhalb von Wohnungen von 45 dB(A) auf 40 dB(A). Obwohl manche Personen von Schlafstörungen berichten, sind bis zu einem mittleren Schallpegel von 40 dB(A) keine bedeutenden biologischen Effekte zu erwarten. Ein Lnight 40 dB(A) entspricht dem „No Observed Adverse Effect Level“ (NOAEL) für Nachtlärm und ist mit einem leisen Gespräch vergleichbar.

So lange dieser Grenzwert noch nicht erreicht werden kann, nennt die GlossarWHOWorld Health Organization - Weltgesundheitsorganisation Lnight 55 dB(A) als Interimswert. Dieser muss als Minimalziel unbedingt erreicht werden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. 55 dB(A) ist kein gesundheitlich abgeleiteter Grenzwert, sondern stellt eine Übergangslösung dar. Empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Ältere oder Glossarchronischder meist schleichend einsetzende und lange andauernde Verlauf einer Erkrankung Kranke können bei dieser Lärmbelastung nicht ausreichend geschützt werden (WHO 2009).

Die von der GlossarWHOWorld Health Organization - Weltgesundheitsorganisation vorgeschlagenen Grenzwerte sind jedoch lediglich Empfehlungen und keine verbindlichen Vorschriften.

 

Vorbeugung/Sanierung (Verkehrslärm)

Als lärmmindernde Maßnahmen kommen grundsätzlich in Frage:

  • Bau von Schallschutzwänden entlang vielbefahrener Straßen
  • Einbau von Schallschutzfenstern. Diese werden nach ansteigendem Schalldämmmaß in die Schallschutzklassen 1 - 6 eingeteilt . Entscheidend für die Wirksamkeit ist neben der gewählten Schallschutzklasse der fachgerechte Einbau. Tiefe Frequenzen lassen sich schlechter abschirmen als hohe Frequenzen.
  • Ein Info-Paket mit Informationen zum Thema Lärmschutz erhalten Sie beim Umweltbundesamt
    Zentraler Antwortdienst (ZAD)
    Postfach 1406
    06813 Dessau
    Tel. 0340 / 2103-0
    Fax 0340 / 2104-2285
    www.umweltbundesamt.de

Was Sie selbst tun können :

Das Umweltbundesamt gibt folgende Tipps:

  • bei dauerhaft starkem Lärm Ohrstöpsel benutzen

  • bei Verwendung von Kopfhörern die Musik nicht mit voller Lautstärke hören

  • für Kinder kein lautes Spielzeug wie Rasseln oder Spialzeugpistolen verwenden

  • lärmarme Geräte und Maschinen, besonders die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" gekennzeichnet sind, einsetzen

  • Nacht- und Ruhezeiten einhalten

  • vor Feiern oder baulichen Maßnahmen in der Wohnung die Nachbarn informieren - es gibt kein Recht auf laute Feiern

  • Musikanlagen auf Zimmerlautstärke stellen

  • schallerzeugende Geräte (z.B. Lautsprecher, Kühlschränke, Waschmaschinen, Motoren) durch weiche Unterlagen von Wohnungswänden und -böden abkoppeln

  • Für eine verbesserte Trittschalldämmung Teppiche oder andere textile Fußbodenbeläge in der Wohnung verwenden (z.B. im Kinderzimmer)

  • beim Autofahren frühzeitig schalten und niedertourig fahren, im Stau den Motor abstellen

    (Auszug aus dem Flyer "Lärm - das unterschätzte Risiko")

Weitere Tipps enthält das Informationsfaltblatt „Besser leben mit weniger Lärm“ aus Nordrhein-Westfalen (Stand Juni 2009). Es steht unter www.umwelt.nrw.de/ministerium/service_kontakt/archiv/presse2009/presse090807.php zum Herunterladen bereit.

Autor: Prof. K. E. von Mühlendahl

Aktualisierung: Judith Linnemann

Stand: März 2011
 
Nächste Aktualisierung: März 2012
Quellen und weiterführende Literatur

Die in der Zusammenfassung gemachten Aussagen und Bewertungen können mit zahlreichen wissenschaftlichen Arbeits- und Untersuchungsergebnissen belegt werden. Zu derartigen Einzelheiten sei an dieser Stelle aber auf einige der in den letzten Jahren erschienenen ausführliche Übersichtsarbeiten verwiesen.

Babisch W., H. Ising und E. Rebentisch (2003): Physikalische Faktoren. Teil 1: Lärm. In Beyer, Eis (Hrsg.) Praktische Umweltmedizin. Loseblattsammlung, 09.03 Teil 1, S. 1. - 33
Springer Verlag, Berlin

BMELV: Europäische Spielzeugrichtlinie (2011): www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Produktsicherheit/Spielzeugrichtlinie.html

Europäische Kommission. „Beschluss der Kommission vom 23. Juni 2009 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für tragbare Abspielgeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen.“ EUR-Lex. 23. Juni 2009. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:161:0038:0039:DE:PDF (Zugriff am 02. August 2011).

Gottlob D. und H. Ising (2000): Ableitung von Grenzwerten (Umweltstandards) - Lärm. In Wichmann, Schlipköter, Fülgraff (Hrsg.) Handbuch der Umweltmedizin, 19. Erg. Lfg 8/2000
Ecomed Verlag, Landshut

Ising H, B. Kruppa, W. Babisch, R. Gottlob, R. Guski, C. Maschke, und M. Spreng (2001): Lärm. In Wichmann, Schlipköter, Fülgraff (Hrsg.) Handbuch der Umweltmedizin, 22. Erg.Lfg. 7/01, S. 1 - 41, Ecomed Verlag, Landshut

MUNLV NRW (2008): Faltblatt: Besser leben mit weniger Lärm

SRU www.apug.de/archiv/pdf/sru_laerm.pdf

Stiftung Warentest. „Nicht lauter als Rasenmäher.“ Test, August 2011: 49.

Umweltbundesamt (2007): Informationen zum Thema Lärm. www.umweltbundesamt.de/laermprobleme

UMID - Umweltmedizinischer Informationsdienst Heft 2/2000, S. 3 - 9, (2000) Gehörschäden durch Musik in Diskotheken www.uba.de/umid/archiv/umid0200.pdf

Weltgesundheitsorganisation, Regionalbüro für Europa (2009): Night Noise Guidelines (NNGL) For Europe. Grant Agreement 2003309 between the European Commission, DG Sanco and the World Health Organization, Regional Office for Europe. Online verfügbar. Zuletzt abgerufen am 20.10.2009.

Weitere Infos zu diesem Thema:

 

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