Lärm ist unerwünschter Schall, störendes Geräusch. Aus dieser Definition ist ersichtlich, dass nicht nur der Schall selbst von Bedeutung ist, sondern auch die Einstellung des Hörers. Viele Menschen empfinden laute Musik in einem Konzertsaal oder in der Disko als wohltuend. Kommt dieselbe Musik aber unerwünscht aus der Nachbarwohnung, empfinden die unfreiwilligen Mithörer/innen dies als Belästigung.
Im Urlaub kann das regelmäßige Rauschen des Meeres beruhigend wirken. Das an- und abschwellende Dauergeräusch der nahen Autobahn dagegen stört, obwohl die Schallpegel hier geringer sein können und der Schallcharakter sehr ähnlich ist.
Diese Beobachtungen zeigen, dass der physikalisch messbare Schallpegel nur ein Kriterium unter mehreren für die Beurteilung einer Belastung durch Geräusche darstellt.
Das menschliche Ohr nimmt Geräusche als Schalldruck wahrgenommen. Dieser entsteht durch periodische Druckschwankungen der Schallwellen. Bewertet wird der Schalldruckpegel oder kurz Schallpegel, in Abhängigkeit von der Entfernung in der Einheit Dezibel (db).
Zur Bestimmung des Schalldruckpegels wird den technischen Messvorrichtungen ein Filter (A) vorgeschaltet, der die anatomischen Eigenschaften des menschlichen Ohres nachempfinden soll. So wird die unterschiedliche Empfindlichkeit des Ohrs für tiefe, mittlere und hohe Töne berücksichtigt. Der gemessene Schalldruckpegel wird mit der logarithmischen Einheit dB(A) wiedergegeben.
Eine grob orientierende Messung ist mit "Smartphone Apps" möglich (Beispiel).
Beispiele für die Lärmbelastung durch verschiedene Schallquellen finden Sie in der Langfassung.
Verkehrslärm stört bereits bei einem außen am Haus gemessenen Mittelungspegel von 45 db(A) manche Anwohner, bei 65 db(A) fühlen sich mehr als die Hälfte der Anlieger gestört. Die verkehrsbedingten Lärmwirkungen auf die Gesundheit sind komplex. Viele physiologische Veränderungen beeinflussen sich wechselseitig und können sich zum Teil auch verstärken.
Anders als etwa in der Arbeitsmedizin oder bei Freizeitaktivitäten (Musik, Diskobesuch) spielt hier die Gefahr einer Hörschädigung kaum eine Rolle, da man es mit deutlich niedrigeren Schallpegeln zu tun hat. Dafür sind die psychische Belastung, der Ärger über die unerwünschte Ruhestörung, die Beeinträchtigung der Wohnumwelt, das Eindringen von Lärm in den Erholungsraum und die Störung des Schlafes in diesem Kontext viel wichtiger.
Der Interdisziplinäre Arbeitskreis für Lärmwirkungsfragen beim Umweltbundesamt empfiehlt, nächtliche Dauerschallpegel am Ohr von Schlafenden zu vermeiden, die über 30 db(A) liegen, ebenso wie Maximalpegel von mehr als 40 db(A).
Viele Menschen fühlen sich durch Lärm bei der Kommunikation oder in Entspannungs- und Erholungsphasen gestört. Dies kann zu seelischen und körperlichen Unwohlsein sowie zur Herabsetzung der Leistungsfähigkeit führen. Typische Empfindungen bei einer Lärmbelästigung sind Ärger, Wut, Unzufriedenheit und Hilflosigkeit die mit einem Anstieg von Stresshormonen einhergehen. Diese können zu Gesundheitsproblemen wie Schlafstörungen und Herzkreislauferkrankungen führen. Näheres zu diesen Krankheitsbildern als Folge von Lärm finden Sie in der Langfassung.
Kinder sind in jedem Alter verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Im Kleinkindalter spielen Rasseln, viele Spielzeuge und Musikinstrumente für Kinder eine wichtige Rolle; später kommen Spielzeugpistolen, Computer- und Konsolenspiele und schließlich tragbare Musikabspielgeräte, und Diskotheken hinzu. Neben der Schallpegelhöhe spielt auch die Expositionsdauer eine Rolle ("Prinzip der Energieäquivalenz"). Stichprobenartige Lärmmessungen in Diskotheken und bei Life-Musikveranstaltungen zeigen, daß Musikschallpegel zwischen 90 und 110 dB(A) erreicht werden. Ein Trend zu niedrigeren Pegeln ist bisher nicht erkennbar.
Die neue Spielzeugrichtlinie der Europäischen Union vom 18. Juni 2009 sieht umfassendere Normen zu Begrenzung der Lärmhöchstwerte vor. Dies betrifft sowohl Spielzeuge, die ein lautes Dauergeräusch (wie einige elektronische Spielzeuge) als auch solche die laute Impulsgeräusche (wie Spielzeugpistolen) abgeben. Die Richtlinie muss bis zum 20. Januar 2011 in nationales Recht umgesetzt werden ( ob dies geschehen ist, ist offen - im März 2011 lagen noch keine Informationen hierzu vor).
Unter diesen Bedingungen kann es zu irreversiblen Schädigungen der für die Sinneswahrnehmung zuständigen Haarsinneszellen und zu Tinnitus kommen. Männer und Jungen leiden häufiger an Schwerhörigkeit als Frauen und Mädchen.
Die Ergebnisse des Kinder-Umwelt-Surveys (KUS) zeigen, daß 1 von 8 Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 - 14 Jahren einen Hörverlust von 20 Dezibel (mindestens in einem Frequenzbereich und mindestens auf einem Ohr) aufweist. Bei 1 von 40 Kindern und Jugendlichen beträgt der Hörverlust bereits 30 Dezibel.
Lärm hat erhebliche Auswirkungen auf die Konzentration von Kindern und ihre Fähigkeit, eine Sprache zu erlernen (FLUGS-Information "Gesundheitsrisiko Lärm", 2007).
Im Februar 2003 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm erlassen. Die Richtlinie sieht eine Einteilung nach Grenzwerten vor, die verschiedene Schutzmaßnahmen nach sich ziehen. Details zur Richtlinie erfahren Sie in der Langfassung.
Die
WHOWorld Health Organization - Weltgesundheitsorganisation schlägt für Europa 40 dB(A) als oberste Lärmbelastung bei Nacht vor. 40 dB(A) entspricht dem „No Observed Adverse Effect Level“ (NOAEL) für Nachtlärm und ist mit einem leisen Gespräch vergleichbar (WHO 2009).
Der Lärmschutz ist in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Es enthält Richtlinien zum Schutz gegen Verkehrslärm, Freizeit- und Sportanlagen und bestimmte Maschinen. Eine Auflistung der Richtlinien finden Sie in der Langfassung.
Ab Januar 2012 gilt eine neue Vorschrift für MP3-Player und andere Musikspieler. Ab dann muss die Maximallautstärke mobiler, über Kopfhörer betriebener Geräte auf 85dB(A) begrenzt werden. Das entspricht dem Rauschen einer Stadtautobahn oder dem Betriebsgeräusch eines Rasenmähers. Für kurze Zeit sind auch Lautstärken bis 100dB(A) erlaubt. (Stiftung Warentest 2011; Europäische Kommission 2009).
Als lärmmindernde Maßnahmen kommen grundsätzlich in Frage:
Das Umweltbundesamt gibt folgende Tipps:
bei dauerhaft starkem Lärm Ohrstöpsel benutzen
bei Verwendung von Kopfhörern die Musik nicht mit voller Lautstärke hören
für Kinder kein lautes Spielzeug wie Rasseln oder Spialzeugpistolen verwenden
lärmarme Geräte und Maschinen, besonders die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" gekennzeichnet sind, einsetzen
Nacht- und Ruhezeiten einhalten
vor Feiern oder baulichen Maßnahmen in der Wohnung die Nachbarn informieren - es gibt kein Recht auf laute Feiern
Musikanlagen auf Zimmerlautstärke stellen
schallerzeugende Geräte (z.B. Lautsprecher, Kühlschränke, Waschmaschinen, Motoren) durch weiche Unterlagen von Wohnungswänden und -böden abkoppeln
Trittschalldämmung Teppiche oder andere textile Fußbodenbeläge in der Wohnung verwenden (z.B. im Kinderzimmer)
beim Autofahren frühzeitig schalten und niedertourig fahren, im Stau den Motor abstellen
(Auszug aus dem Flyer "Lärm - das unterschätzte Risiko")
Weitere Tipps enthält das aktualisierte Informationsfaltblatt „Besser leben mit weniger Lärm“ aus Nordrhein-Westfalen (Stand Juni 2009). Es steht unter www.umwelt.nrw.de/ministerium/service_kontakt/archiv/presse2009/presse090807.php zum Herunterladen bereit.
Einige Bundesländer bieten seit kurzer Zeit Lärmkarten an. Dazu gehört beispielweise Nordrhein-Westfalen (zur Lärmkarte). Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005.
Autor: Prof. K. E. von Mühlendahl
Aktualisierung: Judith Linnemann
Die in der Zusammenfassung gemachten Aussagen und Bewertungen können mit zahlreichen wissenschaftlichen Arbeits- und Untersuchungsergebnissen belegt werden. Zu derartigen Einzelheiten sei an dieser Stelle aber auf einige der in den letzten Jahren erschienenen ausführliche Übersichtsarbeiten verwiesen.
Babisch W., H. Ising und E. Rebentisch (2003): Physikalische Faktoren. Teil 1: Lärm. In Beyer, Eis (Hrsg.) Praktische Umweltmedizin. Loseblattsammlung, 09.03 Teil 1, S. 1. - 33
Springer Verlag, Berlin
BMELV: Europäische Spielzeugrichtlinie (2011): www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Produktsicherheit/Spielzeugrichtlinie.html
Europäische Kommission. „Beschluss der Kommission vom 23. Juni 2009 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für tragbare Abspielgeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen.“ EUR-Lex. 23. Juni 2009. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:161:0038:0039:DE:PDF (Zugriff am 02. August 2011).
Gottlob D. und H. Ising (2000): Ableitung von Grenzwerten (Umweltstandards) - Lärm. In Wichmann, Schlipköter, Fülgraff (Hrsg.) Handbuch der Umweltmedizin, 19. Erg. Lfg 8/2000
Ecomed Verlag, Landshut
GSF FLUGS Informationsdienst (2007) Gesundheitsrisiko Lärm (cf. http://www.helmholtz-muenchen.de/flugs/linksammlungen/laerm-und-gesundheit/index.html - das ursprüngliche Faltblatt ist nicht mehr verlinkt)
Ising H, B. Kruppa, W. Babisch, R. Gottlob, R. Guski, C. Maschke, und M. Spreng (2001): Lärm. In Wichmann, Schlipköter, Fülgraff (Hrsg.) Handbuch der Umweltmedizin, 22. Erg.Lfg. 7/01, S. 1 - 41, Ecomed Verlag, Landshut
Kaltenbach, Martin; Maschke, Christian; Klinke, Rainer (2008) Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm
Dtsch Arztebl 2008; 105(31-32): 548-56
MUNLV NRW (2008): Faltblatt: Besser leben mit weniger Lärm
SRU www.apug.de/archiv/pdf/sru_laerm.pdf
Stiftung Warentest. „Nicht lauter als Rasenmäher.“ Test, August 2011: 49.
Umweltbundesamt (2007): Informationen zum Thema Lärm. www.umweltbundesamt.de/laermprobleme
Weltgesundheitsorganisation, Regionalbüro für Europa (2009): Night Noise Guidelines (NNGL) For Europe. Grant Agreement 2003309 between the European Commission, DG Sanco and the World Health Organization, Regional Office for Europe. Online verfügbar. Zuletzt abgerufen am 20.10.2009.
Gesetze und Verordnungen zum Thema: