Tabakrauch enthält ca. 4.800 verschiedene Stoffe, von denen etwa 70 erwiesenermaßen krebserzeugend sind. Dazu gehören u. a. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), N-Nitrosamine, Cadmium und Arsen. Toxische Inhaltsstoffe sind z. B. Kohlenmonoxid, Blausäure und Ammoniak.
Der vom Raucher eingeatmete Hauptstromrauch unterscheidet sich in seiner Zusammensetzung vom Nebenstromrauch, der von der glimmenden Zigarette direkt in die Umwelt abgegeben wird. Die Ursache hierfür liegt in den unterschiedlichen Verbrennungstemperaturen in der Glutzone einer Zigarette.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, in welchen Mengen einige wichtige und bekannte Schadstoffe im Hauptstrom einer Zigarette enthalten sind. Ferner ist angegeben, um welchen Faktor der Nebenstrom stärker belastet ist als der Hauptstrom.
| Stoff | Hauptstrom(Mikrogramm pro Zigarette) | |
| Kohlendioxid | 20.000 - 40.000 | 8 - 11 |
| Kohlenmonoxid | 10.000 - 23.000 | 3 - 5 |
| Nikotin | 1.000 - 2.500 | 3 |
| Acetaldehyd * | 500 - 1.200 | - |
| Essigsäure | 330 - 810 | 2 - 4 |
| Methylchlorid * | 150 - 600 | 2 - 3 |
| Stickstoffmonoxid | 100 - 600 | 4 - 10 |
| Blausäure(Cyanwasserstoff) | 400 - 500 | 0,1 - 0,3 |
| Ameisensäure | 210 - 490 | 2 |
| Katechol | 100 - 360 | 1 |
| Hydrochinon * | 110 - 300 | 1 |
| Aceton | 100 - 250 | 2 - 5 |
| Toluol | 100 - 200 | 6 - 8 |
| Acrolein * | 60 - 100 | 8 - 15 |
| Phenol * | 60 - 140 | 2 - 3 |
| Formaldehyd * | 70 - 100 | 0,1 - 50 |
| Benzol * | 12 - 48 | 5 - 10 |
| Pyridin | 16 - 40 | 7 - 20 |
| Diethylnitrosamin * | 0.025 | < 40 |
| Dimethylnitrosamin * | 0.01 - 0.04 | 20 - 100 |
| Staubpartikel (PAK-haltig *) | 15.000 - 40.000 | 2 |
Nach: US-EPA 1993, Deutsche Forschungsgemeinschaft 1999 * krebserzeugend (siehe Text)
Die Stoffe im Hauptstrom des Tabakrauchs sind hier nach ihrer Menge geordnet. Die Position in der Tabelle sagt daher noch nichts über die von den einzelnen Substanzen ausgehende Gesundheitsgefährdung aus, macht aber deutlich, welche Schadstoffmengen in die Lunge und die Innenraumluft eingebracht werden.
Um eine Rangfolge der Schädlichkeit zu erstellen, müssten zusätzlich toxikologische Daten einberechnet werden. Stoffe mit erwiesener oder möglicher krebserzeugender Wirkung sind in der Tabelle mit einem Sternchen gekennzeichnet (Einstufung in die Kategorie III 1-2/"mit nennenswertem Beitrag zum Krebsrisiko", Kategorie III 3/"mit Anlass zur Besorgnis", vorläufige Einstufung der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe).
Die Tabelle macht auch deutlich, dass zahlreiche Schadstoffe im Nebenstrom um ein Vielfaches stärker vertreten sind als im Hauptstrom. Der Nebenstromrauch ist für die gesundheitsschädliche Wirkung des Passivrauchens verantwortlich (Zwangsmitrauchen).
Die folgende Aufstellung zeigt, welche Konzentrationen die aus dem Tabakrauch stammenden Schadstoffe in verschiedenen Innenräumen typischerweise erreichen.
| Stoff | Räume | Konzentration(Mikrogramm pro Kubikmeter) |
| Acetaldehyd | Restaurants | 170 - 630 |
| Acrolein | Restaurants | 30 - 100 |
| Benzo(a)pyren | Restaurants | 0,002 - 0,76 |
| Blausäure (Cyanwasserstoff) | Wohnzimmer Büros Restaurants | 8 - 120 3 - 49 50 - 150 |
| Formaldehyd | Wohnhäuser Büros | 8 - 280 12 - 1.300 |
| Kohlenmonoxid | Büros Restaurants | 1.160 - 3.830 580 - 11.480 |
| Nikotin | Büros Öffentliche Gebäude Restaurants Bars Privatwohnungen | 0,8 - 37 1 - 37 1 - 80 7,4 - 110 1,6 - 21 |
| Partikel | Büros Privatwohnungen Restaurants | 6 - 256 32 - 700 27 - 690 |
| Stickstoffdioxid | Arbeitsplätze Restaurants | 68 - 410 40 - 190 |
| Stickstoffmonoxid | Arbeitsplätze Restaurants | 50 - 440 17 - 270 |
Nach: Deutsche Forschungsgemeinschaft 1999
Die Anzahl der im Tabakrauch vertretenen Schadstoffe, ihre Konzentration und ihre Gefährlichkeit machen Tabakrauch zum Innenraumschadstoff Nummer eins. Vielfach handelt es sich um Schadstoffe, die auch in anderem Zusammenhang im Mittelpunkt des umweltmedizinischen Interesses stehen – wie etwa Formaldehyd aus Spanplatten, PAK im Parkettkleber, Benzol in verkehrsreichen Straßen, Toluol in der Innenraumluft usw.
Schließlich enthalten Tabakwaren Zusatzstoffe. Auf eine Initiative des Verbraucherschutzministeriums hin sollen diese Zusatzstoffe nun genauer untersucht und bewertet werden.
Auf eine spezielle Expositionssituation, nämlich das Rauchen/Passivrauchen im Auto, soll hier besonders hingewiesen werden: Hier können in kurzer Zeit Werte von toxischen und krebserzeugenden Substanzen erreicht werden, die einer Körperverletzung gleich kommen.
Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom Februar 2011 zeigt, dass erfreulicherweise immer weniger Jugendliche zur Zigarette greifen. Danach rauchen 13 Prozent der 12- bis 17-jährigen. Im Jahr 2001 waren es noch 28 Prozent und damit mehr als doppelt so viele wie heute (BZgA 2011).
Die vom aktiven Rauchen ausgehenden Gesundheitsgefahren sind gut bekannt und werden an dieser Stelle nur kurz erwähnt. Nikotin ist stark suchterzeugend. Durch die im Rauch enthaltenen Substanzen werden Lunge, Herz und Blutgefäße geschädigt. Dadurch kann es zu chronischer Bronchitis kommen, zu einem Lungenemphysem (Wasseransammlung in der Lunge), zu Herzinfarkten, sowie zu Durchblutungsstörungen des Gehirns und der Beine ("Raucherbein").
Aktive Raucher haben ein erhöhtes Risiko, an Lungen-, Kehlkopf-, Mundhöhlen-, Magen- und Speiseröhrenkrebs zu erkranken. Auch Blasen- und Bauchspeicheldrüsenkrebs treten bei Rauchern häufiger auf. Diskutiert wird ein Zusammenhang zwischen Tabakkonsum und Leukämie sowie Dickdarmkrebs (Krebsinformationsdienst, 2000). Die kalifornische Umweltschutzbehörde EPA-CAL kommt nach einer Auswertung der publizierten Literatur zu dem Schluß, daß das Brustkrebsrisiko durch Passivrauchen verdoppelt wird (EPA CAL Oktober 2006).
Mütterliches Rauchen während der Schwangerschaft führt zu einem niedrigeren Geburtsgewicht und erhöht das Risiko eines spontanen Aborts. Nachweislich werden beim mütterlichen Rauchen Nikotin, dessen Stoffwechselprodukt Cotinin und krebserzeugende Stoffe auf den Fötus übertragen (Lackmann et al. 1999).
Tabakrauch vor und nach der Geburt fördert die allergische Sensibilisierung, bei atopisch veranlagten Eltern ist das Risiko für das Neugeborene um das 7-fache erhöht.
Bei kurzfristiger Einwirkung kann Passivrauch die Augen-, Nasen- und Rachenschleimhäute reizen und zu Schwindel und Kopfschmerzen führen. Dauerhaftes Passivrauchen verdoppelt bis verachtfacht das Risiko von Säuglingen, am Plötzlichen Kindstod zu versterben. Kleinkinder, die regelmäßig "mitrauchen" leiden deutlich häufiger an Mittelohrerkrankungen und haben ein 50 - 70 Prozent höheres Risiko für Erkrankungen der unteren Atemwege oder Asthma.

Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe hat 1998 den Passivrauch in die Schadstoffkategorie 1 aufgenommen und somit als "erwiesenermaßen krebserzeugend für den Menschen" eingestuft. Die Kommission betont, dass diese Einschätzung nicht allein auf den Ergebnissen epidemiologischer Studien beruht, sondern auch auf der biologischen Plausibilität einer solchen Wirkung, da beim Passivrauchen die gleichen krebserzeugenden Wirkstoffe wie beim aktiven Rauchen eingeatmet werden. Ein Schwellenwert für eine unbedenkliche Passivrauchbelastung ist nicht bekannt.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg hat im Jahr 2005 die Broschüre "Passivrauchen - ein unterschätztes Gesundheitsrisiko" veröffentlicht.
Die Wirkung einiger anderer Umweltschadstoffe wird durch Tabakrauch noch verstärkt. Bei bestimmten Schadstoffen wie Asbest oder Radon geschieht dies "überadditiv" – d.h. die Wirkung des Gemischs ist stärker als die Summe der Einzelwirkungen. Aus arbeitsmedizinischen Untersuchungen ist bekannt, dass das Lungenkrebsrisiko eines asbestexponierten Rauchers zehnfach über dem Risiko eines asbestexponierten Nichtrauchers liegt. Ähnliche Ergebnisse liegen für das radioaktive Edelgas Radon vor.
Die Konzentration von Tabakinhaltsstoffen in der Innenraumluft zu bestimmen ist technisch zwar möglich, in der Praxis jedoch meist wenig sinnvoll, zumal da berücksichtigt werden muss, dass es für einige Schadstoffe (Formaldehyd, PAK, Benzol, Toluol usw.) im Innenraum noch andere Quellen geben kann. Eine genauere Aussage über die individuelle Tabakrauchbelastung erlaubt die Bestimmung der Nikotin-/Cotinin-Konzentration im Urin bzw. des Nikotins im Haar (siehe Biomonitoring).
Leitsubstanz für die Abschätzung einer Tabakrauchexposition ist Nikotin. Nikotin kommt außer in Tabakblättern auch in manchen Nahrungsmitteln wie Tee, Tomaten, Kartoffeln und grünem Pfeffer vor, die Zufuhr über Nahrungsmittel kann jedoch gegenüber dem Tabakrauch meist vernachlässigt werden (Umweltbundesamt 1996).
Nikotin und sein Stoffwechselprodukt Cotinin können im
BlutserumFlüssiger Teil des Blutes nach abgeschlossener Blutgerinnung und im Urin nachgewiesen und analytisch bestimmt werden, Nikotin zusätzlich auch im Haar. Nikotin wird vom Körper relativ rasch ausgeschieden, die Halbwertszeit beträgt nur etwa 0,5 bis 2 Stunden. Die Ausscheidung von Cotinin erfolgt dagegen etwas langsamer, die Halbwertszeit liegt hier zwischen 19 und 40 Stunden. Die Cotininanalyse im Serum oder - wie meist üblich - im Urin hat daher den Vorteil, dass eine Belastung mit Tabakrauch auch noch 1 - 3 Tage nach dem Ende der Exposition nachgewiesen werden kann.
Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes im Rahmen des Umwelt-Surveys 1998 liegt der mittlere Nikotingehalt im Urin von Nichtrauchern (Nierauchern) unterhalb von 2 Mikrogramm pro Liter (Cotinin: weniger als 4 Mikrogramm pro Liter). Mit zunehmendem Zigarettenkonsum steigen der Nikotin- und der Cotiningehalt im Urin an und erreichen bei einem täglichen Konsum von mehr als 20 Zigaretten Werte von 1080 Mikrogramm Nikotin bzw. 2060 Mikrogramm Cotinin pro Liter (Becker und Seiwert 2002).
Um eine Dauerbelastung mit Passivrauch nachzuweisen, ist die Bestimmung des Nikotins im Kopfhaar am besten geeignet. Das Haar wirkt als sogenannter Passivsammler, da es Nikotin aus der Umgebungsluft absorbiert. Der Nikotingehalt im Haar von Nichtrauchern liegt unter 0,1 Mikrogramm Nikotin pro Gramm Haar, bei Passivrauchern liegt er etwa bei 0,8 Mikrogramm Nikotin pro Gramm Haar und bei aktiven Rauchern noch weit darüber.
Ein bundeseinheitliches Nichtraucherschutzgesetz wurde in Deutschland bisher nicht verabschiedet. Ein Überblick über die (leider nicht einheitlichen) Landesregelungen findet sich hier.
Besserer Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz – das ist das Ziel der Änderung der Arbeitsstättenverordnung vom 31.07.2002, in der die Arbeitgeber nun ausdrücklich verpflichtet werden, nichtrauchende Beschäftigte wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Das Jugendschutzgesetz verbietet sowohl die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren als auch Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr.
Am 22.3.2007 haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf einen weitgehenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie, in Schulen, Kindergärten, Behörden, Discotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln geeinigt, der am 1. August 2007 in Kraft getreten ist.
In einzelnen Bundesländern sollen aber Ausnahmen für kleine Eckkneipen, abgetrennte Räume in Gaststätten, Festzelte und Wiesengaststätten per Landesregelung möglich sein.
Die Weltgesundheitsorganisation, die Weltbank, die Europäische Kommission, Ärzteverbände und Nichtraucherinitiativen haben eine ganze Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die das Rauchen eindämmen sollen. Sie betreffen:
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die auf ihre Wirksamkeit hin überprüft wurden. Einzelheiten sind in der Publikation von Annette Bornhäuser ("Gesundheit fördern - Tabakkonsum verringern") nachzulesen.
Auch der internationale Wettbewerb zum Nichtrauchen in Schulklassen „Be Smart – Don’t Start“ kann eine erfolgreiche Bilanz ziehen: Mehr als 11.000 Schulklassen mit 320.000 Schülerinnen und Schülern aus ganz Deutschland beteiligten sich in 2008/9 an Deutschlands größtem Programm zur Tabakkontrolle bei Jugendlichen. Fast zwei Drittel aller Teilnehmer hielten durch und blieben rauchfrei.
Die Nationale Stillkommission hat im März 2001 Empfehlungen für stillende Mütter herausgegeben (Link). Nachweislich treten viele Stoffe aus dem Zigarettenrauch in die Muttermilch über und liegen dort zum Teil in gleicher Konzentration vor wie im mütterlichen Blut. Dazu gehören neben dem Nikotin auch krebserzeugende Stoffe wie beispielsweise Dioxine, Benzpyrene, Nitrosamine und Schwermetalle. Mütterliches Rauchen während der Stillzeit hat großen Einfluss auf das gestillte Kind. So ist beispielsweise das Saugvermögen beeinträchtigt, das Kind nimmt weniger stark an Gewicht zu, und Unruhe, Koliken und Erbrechen treten gehäuft auf. Darüber hinaus wird das gestillte Kind mit Passivrauch belastet. Die Nationale Stillkommission empfiehlt daher:
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 30. Januar 2007 ein "GRÜNBUCH - Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene".
Im März 2011 stellte die Vereinigung der europäischen Krebsorganisationen ECL die aktuellen Zahlen zur Tabakkontrolle vor. Deutschland belegt Platz 26 von 31 untersuchten Ländern, knapp vor Ungarn, Tschechien, Luxemburg, Österreich und Griechenland.
Großbritannien, Irland, Norwegen und Island sowie Tabakkontroll-Neuling Türkei führen die Liste an. Diese Länder haben erfolgreich zahlreiche Maßnahmen zum Schutz ihrer nichtrauchenden Bevölkerungsmehrheit umgesetzt.
Der Literatur- und Linkteil enthält zahlreiche Hinweise auf gute Informations- und Beratungsangebote zum Nichtraucherschutz, zur Tabakrauch-Prävention und zur Raucherentwöhnung. Dort finden sich auch Hinweise auf Initiativen, Netzwerke und Vereine, beispielsweise auf das bei der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) angesiedelte "Netzwerk Nichtrauchen" oder auf die Materialien des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg.
Autoren: Dr. M. Otto, Prof. K. E. von Mühlendahl
Stand: April 2011
Nächste Aktualisierung: April 2012
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Deutsche Krebshilfe - zahlreiche Broschüren (erhältlich bei der Deutschen Krebshilfe e. V., Buschstr. 32, 53113 Bonn) und im Internet unter www.krebshilfe.de/wir-informieren.html (zuletzt aufgerufen im April 2011)
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Weltgesundheitsorganisation und Koalition gegen das Rauchen (1999): "Raucherentwöhnung leichter gemacht: Empfehlungen für Gesundheitsberufe"
WHO-Kollaborationszentrum "Tabakkontrolle" (Leitung: Dr. M.Pötschke-Langer), DKFZ Heidelberg, www.tabakkontrolle.de