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Zur Bedeutung von Grenz- und Richtwerten in der Umweltmedizin

Die Gesetzgebung im Umweltbereich ist in der Bundesrepublik Deutschland auf den Schutz des menschlichen Lebens, seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und den Schutz vor Belästigungen ausgerichtet. Der Gesetzgeber hat Schutzgüter (den Menschen selbst, die belebte und die unbelebte Umwelt) und Schutzziele (den Umfang des angestrebten Schutzes der Schutzgüter) definiert.

Aus den Schutzzielen ergeben sich Fragen, wie sie in der Umweltmedizin oft gestellt werden:

  • Ist ein vollständiger Schutz von Gesundheit und Wohlbefinden möglich?
  • Gilt der Schutz auch für besonders empfindliche Gruppen der Bevölkerung?
  • Ist das Individuum (möglicherweise mit einer hohen individuellen Empfindlichkeit) ausreichend geschützt?
  • Gibt es Risiken, die in Kauf genommen werden müssen, beispielsweise aus Gründen der gesellschaftlichen Akzeptanz?
  • Wie geht man mit "unsicherem Wissen" (zum Beispiel zu Kombinations- und Langzeitwirkungen) um?

Schutzziele werden in einem gesellschaftlich-normativen Prozess festgelegt. Hierfür sind Transparenz im Umgang mit Umwelt- und Gesundheitsrisiken und deren öffentliche Diskussion eigentlich selbstverständliche Voraussetzungen. Dass dem in der Vergangenheit nicht immer so war, zeigt die Aufgabensetzung der im Rahmen des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" eingesetzten Risikokommission des Bundes. Sie sollte Vorschläge zum besseren Management von Umwelt- und Gesundheitsrisiken erarbeiten.

Der im Sommer 2002 vorgelegte erste Bericht fordert eine stärkere Trennung der Bereiche Risikoabschätzung (wissenschaftliche Abschätzung möglicher Gefährdungen), Risikomanagement (politische Abwägung möglicher Handlungsoptionen) und Risikokommunikation (Vermittlung und Diskussion in der Öffentlichkeit). Oft wird das besondere Schutzbedürfnis von Kindern betont.

Das Umweltbundesamt hat in 2002 im Rahmen des bereits erwähnten Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" die Studie „Berücksichtigung der Risikogruppe Kind bei der Ableitung gesundheitsbezogener Umweltstandards“ in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen.

Der Umgang mit Risiken ist - genau betrachtet - Teil unseres tagtäglichen Lebens; in der modernen Industrie - und Informationsgesellschaft erhält er allerdings eine neue Dimension. Ausführungen zum Risikobegriff mit seinem "bestimmbaren" und "nicht bestimmbaren Risikoanteil", zum Gefahrenbegriff und zur Zumutbarkeit bzw. Vertretbarkeit von Umwelt- und Gesundheitsrisiken gehen allerdings über die Zielsetzung dieses allergologisch-umweltmedizinischen Informationsangebots weit hinaus.

Eine gute erste Orientierung gibt die Publikation "Bedeutung von Grenzwerten (Umweltstandards)" von G. Fülgraff (2000). Ein wichtiges Instrumentarium im Umgang mit Risiken sind Grenz- und Richtwerte. Daneben kennt man noch Beurteilungswerte, Eingriffswerte, Hintergrundwerte, Höchstmengen, Orientierungswerte, Prüfwerte, Referenzwerte, Schwellenwerte, Vorsorgewerte und Zielwerte. Diese Begriffe werden unterschiedlich gebraucht. Ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung umweltmedizinischer Sichtweisen und Konzepte mag daher nützlich sein.

Grenzwerte

In der Umweltmedizin soll mit Hilfe von Grenzwerten die Aufnahme von Schadstoffen in den menschlichen Organismus über Wasser, Luft, Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände eingeschränkt werden. Analog gilt das auch für physikalische Noxen wie beispielsweise Lärm und elektromagnetische Felder.

Die Ableitung von Grenzwerten ist nur für Stoffe und Umweltnoxen (im weiteren Sinne) mit nachgewiesener Wirkungsschwelle möglich. Der Grenzwert charakterisiert dann die Expositionsgrenze, "unterhalb derer keine Gefährdung zu erwarten ist, bei deren Überschreitung allerdings eine unerwünschte Wirkung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann" (Sondergutachten des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen 1999).

Ein anschauliches Beispiel sind so genannte TDI-Werte. GlossarTDITolerable Daily Intake - lebenslänglich duldbare tägliche Aufnahmemenge steht für "Tolerable Daily Intake" und bezeichnet die lebenslang duldbare tägliche Aufnahmemenge eines Stoffes, die noch nicht zu einer gesundheitlichen Schädigung führt. Dazu eine Anmerkung: derzeit - im Sommer 2010 - wird darüber diskutiert, inweit der TDI-Wert (bei dessen toxikologischer Ableitung eine relativ gleichmässige Belastung während der Lebenszeit vorausgesetzt wird) auf Situationen und Lebensphasen angewendet werden kann, in denen zeitweilig eine deutlich erhöhte Belastung vorkommt (z.B. Belastung von Säuglingen durch Umweltstoffe in der Muttermilch).

Auch für andere Schutzziele, beispielsweise bestimmte Ökosysteme, lassen sich Grenzwerte (beispielsweise Immissions- oder Emissionsgrenzwerte für Gewässereinleitungen oder für die Smogalarmauslösung usw.) definieren.

Grenzwerte enthalten in der Regel Sicherheits- (eigentlich: "Unsicherheits-") Faktoren, die den Grad des "Nichtwissens" widerspiegeln. Das Nichtwissen kann sich beispielsweise auf die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen, auf den Verlauf der Dosis-Wirkungs-Beziehung oder auf mögliche Kombinationswirkungen beziehen, oder darauf, dass manche Personengruppen besonders empfindlich sein könnten. Hier konzentriert sich derzeit das Augenmerk der Fachöffentlichkeit insbesondere auf Kinder (BfR 2002).

Grenzwerte können mit fortschreitendem wissenschaftlichem Erkenntnisstand revidiert werden, dabei sind sowohl Absenkungen (Beispiel:  Blei im Trinkwasser) als auch Anhebungen (Beispiel: Bisphenol A) möglich.

Nulltoleranzen:

Darf ein Stoff beispielsweise in einem Lebensmittel nicht vorhanden sein, nennt man das Nulltoleranz. Eine Nulltoleranz kann der Gesetzgeber festlegen, wenn Risiken nicht kalkulierbar sind oder es nicht genügend Daten zur Toxizität eines Stoffes gibt.

Vor allem für krebserzeugende, genschädigende und fruchtschädigende Stoffe kann keine Dosis angegeben werden, unter der eine (schädliche) Wirkung ausgeschlossen werden kann. Zwar gilt auch hier, dass höhere Belastungen ein höheres Risiko bedeuten, ein Nullrisiko gäbe es jedoch nur bei vollständiger Abwesenheit des Stoffes bzw. der Umweltnoxe. Hier muss ein gesellschaftlicher Konsens über Vor- und Nachteile der Nutzung bzw. des Verzichts auf den gegebenen Stoff gefunden werden.

Aus derzeitiger Sicht des BfR ist ein Grenzwert oberhalb von Null für solche Stoffe nur in Ausnahmen mit besonderer Datenlage möglich. Da Nulltoleranzen auch teilweise vorsorglich festgelegt festgelegt werden, obwohl konkrete Risiken nicht nachweisbar sind, gab es immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen.

Nulltoleranzen gelten beispielsweise bei nicht zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen und gentoxischen Kanzerogenen zur Aromatisierung von Lebensmitteln.

Letztlich wird über Grenzwerte politisch entschieden, und es fließen unterschiedliche Interessenslagen in ihre Festsetzung ein. Zunehmend hat die Gesetzgebung auf EU-Ebene Einfluß auf nationale Bestimmungen. Die Überschreitung von Grenzwerten ist verboten, ihre Ausschöpfung jedoch nicht.

Richtwerte

Richtwerte sind Konzentrationen oder Mengen eines gesundheitsgefährdenden Stoffes in Umweltmedien und in der Nahrung ohne gesetzliche Verbindlichkeit. Oft werden sie auch als Orientierungswerte, Beurteilungswerte, Leitwerte usw. bezeichnet. Sie dienen zur Beurteilung einer Belastungssituation und können beispielsweise eine Suche nach Ursachen der Belastung auslösen (Beispiel: NIK-Werte = niedrigste interessierende Konzentration zur Beurteilung von Emmissionen aus Bauprodukten).

Richtwerte werden dann festgelegt, wenn wissenschaftliche und/oder rechtliche Grundlagen für die Festlegung von Grenzwerten fehlen. Richtwerte besitzen keine rechtliche Verbindlichkeit, es kommt ihnen der Wert einer gutachterlichen Stellungnahme zu (Kohn-Schulze 1996).

Hintergrundwerte

Hintergrundwerte geben die "üblicherweise zu erwartende Menge oder Konzentration eines Stoffes im jeweiligen Umweltmedium (Wasser, Boden, Luft, Nahrung usw.) an". Hintergrundwerte werden aus Meßreihen ermittelt und zeigen die Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Nutzungsbedingungen auf. Aus der zeitlichen Abfolge von Hintergrundwerten lassen sich Trends erkennen. Hintergrundwerte sind nicht toxikologisch abgeleitet und sagen nichts über die gesundheitliche Relevanz des betreffenden Stoffes aus.

Referenzwerte

Referenzwerte können quasi als "Hintergrundwerte von Umweltschadstoffen im menschlichen Körper" angesehen werden. Sie geben die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgefundene obere Grenze der Belastung der Bevölkerung oder einer Bevölkerungsgruppe mit einem bestimmten Schadstoff an. Im Rahmen des Human-Biomonitorings können individuell ermittelte Werte (beispielsweise der Quecksilbergehalt im Urin) mit Referenzwerten verglichen werden, um festzustellen, ob es sich um einen üblichen oder einen außergewöhnlichen Wert handelt.

Auch Referenzwerte sind nicht toxikologisch abgeleitet. Referenzwerte sind nicht nur für die Schadstoffbelastung des Körpers verfügbar, sondern man kann auch Referenzwerte für die biologische Wirkung dieser Schadstoffe festlegen. Die Referenzwerte beziehen sich dann auf ein "biologisches Effektmonitoring".

Human-Biomonitoring-Werte

Zur Einschätzung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen hat die Kommission "Human-Biomonitoring" beim Umweltbundesamt ein HBM-Wert-Konzept entwickelt.

Der HBM-I-Wert entspricht derjenigen Konzentration eines Umweltschadstoffes, bei deren Unterschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach aktuellem Wissensstand nicht zu erwarten ist. Bei Überschreitung des Wertes sollte die Messung überprüft und ggf. nach der Quelle gesucht und diese saniert werden.

Der HBM-II-Wert ist ein Interventions- oder Maßnahmenwert. Wird er überschritten, ist eine relevante gesundheitliche Beeinträchtigung möglich. Daher sollte der Betroffene entsprechend umweltmedizinisch betreut werden, und es sollten umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um die Exposition zu verringern.

Autoren: Dr. M. Otto, Prof. K. E. von Mühlendahl

Stand: Juni 2010

Nächste Aktualisierung: Juni 2011

Quellen und weiterführende Literatur

BfR (2002): Exposition von Kindern gegenüber Pflanzenschutzmitteln: Bericht über den Workshop liegt jetzt vor. www.bfr.bund.de/cd/1875 (zuletzt aufgerufen im Mai 2010)

BfR (2007): Nulltoleranzen in Lebens- und Futtermitteln. Positionspapier vom 12. März 2007. http://www.bfr.bund.de/cm/208/nulltoleranzen_in_lebens_und_futtermitteln.pdf (zuletzt aufgerufen im Mai 2010)

BfR - Aufgaben des Bundesinstituts für Risikobewertung http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesinstitut_für_Risikobewertung

BMU und BMG (2002) Gemeinsame Pressemitteilung Nr. 146/02 vom 24. Juni 2002: Mehr Transparenz im Umgang mit Umwelt- und Gesundheitsgefahren.

Dieter, H. H. und A. Grohmann (1995): Grenzwerte für Stoffe in der Umwelt als Instrument der Umwelthygiene. Bundesgesundhbl. 38 (5); 179

Dieter, H. H. (1999): Die chemische Qualität von Trinkwasser im Spannungsfeld zwischen gesundheitlicher Gefahrenabwehr und Umwelthygiene. Umweltmed Forsch Prax 4 (5); 269-278

Fülgraff, G. (2000): Bedeutung von Grenzwerten (Umweltstandards). In: Handbuch der Umweltmedizin (Hrsg. H.E Wichmann, H. W. Schlipköter, G. Fülgraff), 19. Erg. Lfg., Ecomed-Verlag, Landsberg

Kahl, R. und J. Timm (2003): Risikobewertung. Der Beitrag der Wissenschaft zum Umgang mit den Risiken durch chemische Stoffe. Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 46; 371-377

Kohn-Schulze, E. (1996): Grenz- und Richtwerte in der Umweltmedizin. In: Kinderarzt und Umwelt, Jahrbuch 1995/1996. Hrsg. K. E. v. Mühlendahl und M. Otto. Alete Wissenschaftlicher Dienst, München; 306-317

Kommission "Human-Biomonitoring" beim Umweltbundesamt (1996): www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/monitor/ (zuletzt aufgerufen im Mai 2010)

Konietzka, R. (2002): Umweltstandards für krebserzeugende Stoffe. Umweltmed Forsch Prax 7 (3); 129-137

Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1999): Umwelt und Gesundheit. Risiken richtig einschätzen. Verlag Metzler-Poeschel, Stuttgart; S. 59

Umweltbundesamt (2002) Studie „Berücksichtigung der Risikogruppe Kind bei der Ableitung gesundheitsbezogener Umweltstandards“ www.apug.de/kinder/projekte/kind-gesundheitsstandards.htm

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