Wer von einer Lebensmittelallergie oder einer Unverträglichkeit gegenüber Laktose oder Gluten betroffen ist, muss die betreffenden Lebensmittel und Zutaten strikt meiden. Wobei zu beachten ist, dass Zöliakie und Laktoseintoleranz keine Allergien sind.
Die Lebensmittelkennzeichnungspflicht (EU-Richtlinie 2007/68/EG) hilft Betroffenen bei der Kaufentscheidung. Die Richtlinie gilt jedoch nur für verpackte Lebensmittel, für unverpackte fehlen diese Informationen meistens.
Auf der Packung stehen zwei Arten von Informationen zur Verfügung. Es ist wichtig diese unterscheiden zu können.
Die Allergenkennzeichnung: Sie nennt die Zutaten, die zu den häufigsten Allergenen gehören. Die Nahrungsmittelhersteller sind durch die EU-Richtlinie dazu verpflichtet.
Der Hinweis für Allergiker, dass mögliche Verunreinigungen mit Allergenen nicht auszuschließen ist, ist dagegen eine freiwillige Angabe der Lebensmittelkonzerne.
Die nachfolgenden Lebensmittel bzw. Lebensmittelgruppen lösen rund 90% aller Unverträglichkeitsreaktionen aus. Sie sind daher kennzeichnungspflichtig:
Diese Zutaten und Erzeugnisse sind in der Zutatenliste immer namentlich aufzuführen. Es ist nicht erlaubt, sie hinter einem Sammelbegriff wie „Gewürze“ zu verbergen. Auch wenn die Produkte als Träger- oder Hilfsstoffe (z.B. Sojalecithin) verwendetet werden, müssen sie genannt werden.
Verbraucher müssen einige Tücken der Kennzeichnung beachten:
Die Kennzeichnung ist ausschließlich für verpackte Lebensmittel vorgeschrieben. Bei allen offenen Produkten wie Wurst- oder Käsewaren, Brot und Kuchen, Feinkostsalaten, Eis, etc. müssen die potentiellen Allergene nicht gekennzeichnet werden. Dies wird sich zukünftig ändern.
Außerdem bezieht sich die Kennzeichnungspflicht nur auf Bestandteile, die als Zutat in der Lebensmittelproduktion eingesetzt wurden. Zufällige, produktionsbedingte Verunreinigungen müssen nicht aufgeführt werden.
Die Information besagt, dass produktionsbedingt Allergene in das Lebensmittel gelangt sein könnten aber nicht müssen. Die Lebensmittelproduzenten schützen sich damit vor Haftungsansprüchen.
Dieser Hinweis ist eine freiwillige Angabe und ist in zweierlei Hinsicht problematisch. Zum einen können vergleichbare Produkte, die den Hinweis nicht tragen, trotzdem relevante Allergenmengen als Verunreinigung enthalten. Auf der anderen Seite führen die Hersteller manchmal eine lange Liste von möglichen Allergenspuren als Vorsichtsmaßnahme auf, obwohl möglicherweise kein Risiko für die Allergiker besteht. Dies hat den Nachteil, dass die Auswahl der Lebensmittel für die Betroffenen extrem eingeschränkt wird.
In der Wissenschaft werden Grenzwerte für bestimmte Nahrungsmittel diskutiert, unter denen die Betroffenen keine allergische Reaktion befürchten müssen. Ansätze hierzu unter anderem gibt es in der Schweiz und in Australien. Die wissenschaftliche Diskussion um die Grenzwerte ist noch nicht vollkommen ausgereift, um eines der Konzepte auch nach Deutschland übertragen zu können.
Im Juni 2011 beschloss die Europäische Union zusätzliche Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Bestimmungen müssen innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden.
Demnach müssen potentiell allergene Zutaten künftig in der Zutatenliste hervorgehoben (z.B. farblich unterlegt) werden. Auch bei loser Ware müssen demnächst die Allergene gekennzeichnet werden. Die Art und Weise der Kennzeichnung müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten festlegen und entsprechende nationale Vorschriften erlassen.
Autorin: Judith Linnemann
Stand: November 2011
Beyer, K. (2009). Strategien zur Bestimmung von Schwellenwerten für Lebensmittelallergene aus klinischer Sicht. Schwellenwerte zur Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln – Expertengespräch im Rahmen der BMELV-Konferenz 2008 „Allergien: Bessere Information, höhere Lebensqualität“. Tagungsband. 19-21.
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Vieths, S. (2009). „Hazard“-Charakterisierung in der Risikobewertung von Lebensmittelallergenen. Schwellenwerte zur Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln – Expertengespräch im Rahmen der BMELV-Konferenz 2008 „Allergien: Bessere Information, höhere Lebensqualität“. Tagungsband. , 23-26.