Aus umweltmedizinischer Sicht können - zusätzlich zu den Empfehlungen des Konsenspapiers - folgende Ratschläge gegeben werden:
Ob Amalgamfüllungen als Ursache für eine bestehende erhöhte Quecksilberbelastung des Körpers (s. "Biomonitoring und Diagnostik") in Frage kommen, kann nur der Zahnarzt feststellen. Anhand von Korrosion und Abrieb kann er Rückschlüsse auf die klinische Qualität der Füllung ziehen. Die Quecksilberbelastung beim Legen oder Entfernen von Amalgamfüllungen kann durch geeignete zahnärztliche Maßnahmen (Absaugen, Kofferdamm, Führungsdruck des Bohrers beim Entfernen usw.) minimiert werden.
Durch Polieren erzeugt der Zahnarzt an der Oberfläche jeder neuen Amalgamfüllung eine Oxydschicht, die die Quecksilberabgabe minimiert. Daher stellen fachgerecht gelegte und polierte Amalgamfüllungen in den allermeisten Fällen kein Gesundheitsrisiko dar. Die Politur sollte frühestens nach 24 Stunden erfolgen.
Regelmäßiges Kaugummikauen kann die Oxydschicht der Amalgamfüllungen beschädigen. Daher sollte auf allzu häufigen Kaugummigenuss verzichtet werden. Die beste Vorbeugung gegenüber einer amalgambedingten Quecksilberbelastung ist natürlich die Kariesprophylaxe.
Zur "Entgiftung" mittels Chelatbildnern (beispielsweise DMPS) nimmt die Kommission
Human-BiomonitoringMessung eines Fremdstoffes (z. B. einer Chemikalie) und seiner Abbauprodukte im Körper des Menschen, z. B. im Blut, Urin, Haar oder im Fettgewebe wie folgt Stellung:
"Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen sieht die Kommission keine Indikation für die Anwendung von Chelatbildnern im umweltmedizinischen Bereich, z. B. auch nicht nach der Entfernung von Amalgamfüllungen. Weder die Wirksamkeit noch die Harmlosigkeit dieser Substanzen ist in der Umweltmedizin ausreichend belegt. Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz von Chelatbildnern als Diagnostikum (Mobilisationstest)."
Autoren: Dr. M. Otto Prof. K. E. von Mühlendahl
Stand: August 2011
Autorenkollektiv (1997): Restaurationsmaterialien in der Zahnheilkunde (Konsenspapier des Bundesministeriums für Gesundheit, Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Bundeszahnärztekammer, Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung, Stand 1.7.1997). Erhältlich über die Pressestelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Pressemitteilung 4/95 (1995): BfArM ordnet weitere Einschränkungen in der Amalgam-Anwendung an.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2003): Amalgame in der zahnärztlichen Therapie (BfArM Informationsschrift, Stand: Januar 2005). www.bfarm.de/de/Medizinprodukte (zuletzt aufgerufen im Augsut 2011)
GSF - FLUGS (2004) www.helmholtz-muenchen.de/fileadmin/FLUGS/PDF/Themen/Chemikalien/Amalgam.pdf
Lichtnecker, H. et al. (1997): Quecksilberdampfexposition bei der Entfernung von Amalgamfüllungen. Umweltmed Forsch Prax 2 (4) 259-264.