Die Qualität der Innenraumluft ist von elementarer Bedeutung für die Gesundheit. Dies hat zwei Gründe:
Richtwerte geben an, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft ein Risiko für die sich darin befindenden Menschen darstellt.
An Arbeitsplätzen, an denen mit chemischen Substanzen umgegangen wird, die ein potenzielles Gesundheitsrisiko aufweisen, gelten Grenzwerte nach der Gefahrstoffverordnung. Hier sind unter Umständen höhere Konzentrationen akzeptabel. Dies trifft für Innenräume nicht zu. Konkret heißt dies, dass z.B. eine Formaldehydbelastung eines Büroraums wie eine Wohnraumbelastung zu betrachten ist.
Die „Richtwerte für die Innenraumluft“ werden von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) erarbeitet. Grundlage ist ein im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes Basisschema. Es beschreibt, wie die Innenraumrichtwerte abgeleitet werden.
Die Richtwerte sind wirkungsbezogene, begründete Richtwerte. Sie beziehen sich auf die Wirkschwelle eines Stoffes unter Einbeziehung von Unsicherheitsfaktoren.
Der Richtwert I beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der nach aktuellem Forschungsstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind. Eine Überschreitung des Wertes stellt eine unerwünschte Belastung dar und sollte vorsorglich mit geeigneten Maßnahmen eingedämmt werden.
Wenn der Richtwert II erreicht oder gar überschritten wird, besteht akuter Handlungsbedarf. Dies gilt insbesondere, wenn sich empfindliche Personen (z.B. Kinder) dauerhaft in den betroffenen Räumen aufhalten.
Liegen zu einem Stoff nur Ergebnisse aus Tierversuchen vor, lassen sich diese Ergebnisse nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragen. Manche Versuchstiere reagieren möglicherweise anders auf die getesteten Umweltstoffe als der Mensch. So kann es beim Menschen zu stärkeren oder schwächeren Auswirkungen kommen.
Zudem sind für den Menschen relevante Effekte wie Befindlichkeitsstörungen im Tierversuch nicht beobachtbar. Um aus den Ergebnissen eine Richtlinie abzuleiten geht man davon aus, dass der Mensch zehnmal empfindlicher ist als das Versuchstier.
In der Praxis heißt das: Die niedrigste Dosis eines verabreichten chemischen Stoffes, bei der im Tierexperiment noch Schädigungen beobachtet wurden (LOAEL - Lowest Observed Adverse Effect Level), wird durch 10 dividiert. Stoffabhängig kann der Faktor, mit dem das Ergebnis aus dem Tierversuch verrechnet wird, kleiner oder größer ausfallen.
Mit Erfahrungen aus der Arbeitsmedizin, die in die Richtwertebestimmung mit einfließen, wird ähnlich verfahren. Zudem muss ein weiterer Faktor mit einberechnet werden, der den Übertrag von der 40-Stunden-Arbeitswoche auf die Dauer-Exposition berücksichtigt.
Exemplarisch sollen hier einige Richtwerte für Stoffe in der Innenraumluft genannt werden:
| Verbindung | Richtwert I mg pro m3 Innenraumluft |
Richtwert II mg pro m3 Innenraumluft |
| Phenol | 0,02 | 0,2 |
| 2-Furaldehyd (Bestandteil einiger ätherischer Öle) | 0,01 | 0,1 |
| Benzaldehyd ("künstliches Bittermandelöl", Grundchemikalie) | 0,02 | 0,2 |
| Benzylalkohol (Konservierungsmittel, Duftstoff) | 0,4 | 4 |
| Monozyklische Monoterpene (Leitsubstanz d-Limonen) |
1 | 10 |
| Aldehyde, C4 bis C11 (gesättigt, azyklisch, aliphatisch) |
0,1 | 2 |
| C9 – C14-Alkane / Isoalkane (aromatenarm) (Benzine) |
0,2 | 2 |
| Naphthalin | 0,002 | 0,02 |
| Terpene, bicyclisch (Leitsubstanz α-Pinen) |
0,2 | 2 |
| Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) | 0,005 | 0,05 |
| Quecksilber (als metallischer Dampf) |
0,000035 | 0,00035 |
| Styrol | 0,03 | 0,3 |
| Stickstoffdioxid (NO2) | kein Wert | 0,35 (30 Min-Wert) 0,06 (7 Tage-Wert) |
| Kohlenmonoxid (CO) | 6 (½ h) 1,5 (8 h) |
60 (½ h) 15 (8 h) |
| Pentachlorphenol (PCP) | 0,0001 | 0,001 |
| Toluol | 0,3 | 3 |
Leitwerte sind hygienisch begründete Beurteilungswerte. Sie werden auf der Grundlage von praktischen Erfahrungen festgelegt. Der vorliegende Kenntnisstand reicht hier nicht aus, um toxikologisch epidemiologisch begründete Richtwerte abzuleiten.
Zurzeit gibt es Leitwerte für Kohlendioxid (CO2), die Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und lungengängigen Feinstaub (PM2,5).
Die Leitwerte für CO2 sind in drei Stufen eingeteilt:
| Stufe | Konzentrationsbereich in ppm (parts per million, „Teile von einer Million“) |
Hygienische Bewertung |
| 1 | < 1000 ppm | unbedenklich |
| 2 | 1000 - 2000 ppm | auffällig |
| 3 | > 2000 ppm | inakzeptabel |
Im Innenraum ist die menschliche Atmung die häufigste Ursache von hohen CO2-Konzentrationen. Das Niedersächsische Landegesundheitsamt (NLGA) hat in einer Messreihe in Klassenräumen Höchstkonzentrationen von bis zu 4000 ppm CO2 festgestellt. Regelmäßiges, richtiges Lüften schafft Abhilfe.
In dieser Gruppe werden chemisch sehr unterschiedliche, flüchtige organische Verbindungen zusammengefasst. Zu ihnen gehören unter anderen Benzin, Benzol und Toluol. Auch einige Naturstoffe sind dieser Gruppe zugeordnet. Für die Summe der VOC hat die Kommission Leitwerte in fünf Stufen erarbeitet:
| Stufe | Konzentrationsbereich in mg pro m3 Innenraumluft |
Hygienische Bewertung |
| 1 | ≤ 0,3 mg/m3 | unbedenklich |
| 2 | > 0,3-1 mg/m3 | noch unbedenklich, sofern keine Richtwertüberschreitungen für Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen vorliegen |
| 3 | >1-3 mg/m3 | auffällig |
| 4 | >3-10 mg/m3 | bedenklich |
| 5 | >10 mg/m3 | inakzeptabel |
Nur für wenige Einzelverbindungen stehen „Richtwerte für die Innenraumluft“ zur Verfügung.
Für den lungengängigen Feinstaub PM2,5 hat die Kommission einen 24-Stunden-Mittelwert von 25 µg/m3 festgelegt. Er gilt nur in Abwesenheit von innenraumspezifischen Staubquellen.
Die Qualität der Innenraumluft muss gewährleistet sein. Richt- und Leitwerte für die Innenraumluft helfen gesundheitlich bedenkliche Verhältnisse aufzudecken.
Im Einzelfall können so notwendige Maßnahmen angestoßen werden. Wenn die ermittelten Messwerte allerdings unterhalb des Richtwertes I liegen, sind keine Sanierungen notwendig.
Autoren: Judith Linnemann, Dr. M. Otto, Prof. KE von Mühlendahl
Stand: Dezember 2011
Kommission Innenraumlufthygiene (IRK). (1996). Richtwerte für die Innenraumluft: Basisschema. Bundesgesundheitsblatt, 39 (11), 422-426.
Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA). (16. August 2006). Innenraumluftqualität: Kohlendioxid (CO2), Temperatur und Luftfeuchte in Schulklassenräumen. Abgerufen am 20. Dezember 2011 von Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz: www.umwelt.niedersachsen.de
Umweltbundesamt. (26. Oktober 2011). Gesundheit und Umwelthygiene Richtwerte für die Innenraumluft. Abgerufen am 20. Dezember 2011 von www.umweltbundesamt.de