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Tätowieren – Schönheit mit Risiken und Nebenwirkungen

Tätowierstudios und ihre Arbeiten unterliegen derzeit wenigen Auflagen. Die Gesundheitsämter KÖNNEN den Tätowierer und seinen Arbeitsplatz kontrollieren, müssen es aber nicht.
„Tätowierer“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung, eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Ebenso wenig steht ein offiziell anerkanntes und unabhängiges Gütesiegel für Tattoo-Studios zur Verfügung.

Erst seit Mai 2009 gilt die Verordnung über Tätowiermittel des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. Der nachfolgende Text stellt gesundheitliche Aspekte des Tätowierens und der verwendeten Mittel dar.

Tätowieren – die Techniken

Beim Tätowieren sticht der Tätowierer Stoffe in oder unter die menschliche Haut mit dem Ziel, sie einzufärben. Zu den Tätowierungen zählt auch das sogenannte Permanent Make-up (PMU). Während die Pigmente bei den Schmucktätowierungen in die mittlere Hautschicht eingebracht werden, sollen beim PMU nur die unteren Schichten der Oberhaut gefärbt werden. Nach einigen Jahren hat sich die Oberhaut komplett erneuert und das Tattoo wird unsichtbar. Dieses Prinzip gilt auch für sogenannte Bio-Tattoos. Da die Dicke der Hautschichten aber variiert, ist eine derartig genaue Applikation nicht möglich.

Nebenwirkungen

Infektionen

Arbeitet der Tätowierer nicht keimfrei, kann es zu schweren Infektionen kommen. Mit einer nicht sterilen Nadel können HI-Viren, Hepatitis B- und C-Viren leicht in den Körper eindringen. Auch bakterielle Wundentzündungen sind möglich.

Entzündliche und phototoxische Reaktionen

Weitere unerwünschte Folgewirkungen einer Tätowierung können Narbenbildungen sowie allergische und entzündliche Reaktionen des Körpers auf die Farbmittel sein.
Möglich sind auch sogenannte phototoxische Reaktionen. Hierbei reagieren die UV-Strahlen der Sonne mit den Farbmitteln, was zu Gewebeschäden führt. Die Auswirkungen auf der Haut zeigen sich mit Schwellungen, Brennen, Rötungen, Blasenbildungen bis hin zur Gewebezerstörung.

Langzeitwirkungen

Weitgehend unklar sind Langzeitreaktionen des Körpers auf die Tattoofarben. Möglicherweise können sich die Pigmente aufspalten und die Spaltprodukte in Lymphknoten und Organe übergehen. Die Konsequenzen hieraus sind noch nicht erforscht. Unsicher ist auch, ob manche Hautkrebsarten bei tätowierten Menschen auf die Tattoos zurückzuführen sind.

Sonstige Wirkungen

Sticht der Tätowierer zu tief, kann dies die Nerven schädigen.

Die Farbmittel

Bekannt sind folgende Pigmente: Titandioxid (weiß), Kohlenstoff (schwarz), Eisenoxid (gelb, rot, braun und schwarz), Kupferphthalocyanin (grün und blau), Chromoxid (grün und blau), Oxazine (violett), Indigoide (gelb, orange und rot), Aminoketone und Anthrachinonfarbstoffe. Die Palette der verwendeten Farbstoffe dürfte noch weitaus größer sein. Ihre Zusammensetzung, etwaige Zusatzstoffe und die Herstellungsweise, sind überwiegend unbekannt.

Ferner gibt es inzwischen Tätowiermittel, die im Dunkeln leuchten. Die Inhaltsstoffe sind auch hier unklar.

Darüber hinaus kommen Monoazo- und Diazoverbindungen zum Einsatz. Einige der Azofarben können im menschlichen Körper zu krebserregenden Aminen umgewandelt werden. Diese sind mit der neuen Verordnung über Tätowiermittel verboten worden.

In einigen schwarzen Tätowierfarben konnten kleinste Partikel (Nanopartikel) von 40nm nachgewiesen werden. Bisher ist unklar, wie sich die Nanopartikel in der Haut verhalten. Es ist denkbar, dass sie auf Grund ihrer Kleinheit in die Lymphknoten und andere Organe übergehen können. Wie sie dort wirken ist Gegenstand weiterer Forschung.

Im Sommer 2011 wurden in drei schwarzen Tätowierfarben polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) festgestellt. Die Gruppe der PAK besteht aus über 100 Substanzen, acht davon sind krebserregend (BfR 2011).

Stand der Regulierung

Bisher war die Herstellung und Zusammensetzung von Tätowiermitteln nicht geregelt. Seit Mai 2009 gilt die Tätowiermittelverordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. Sie verbietet bestimmte Azofarben, von denen sich krebserregende Amine abspalten können. Außerdem dürfen seit Inkrafttreten der Verordnung keine Stoffe mehr verwendet werden, die für kosmetische Produkte bereits verboten sind. Vorgaben zur Keimfreiheit der Tätowiermittel gibt es bisher nicht.

Anforderungen an sichere Tätowiermittel

Fachleute des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) fordern weitere Regulierungen, um die Qualität der Tätowiermittel zu sichern. Das betrifft folgende Punkte:

Sterilität

Tätowiermittel müssen keimfrei sein. Zu diesem Zweck muss von geeigneter Stelle eine Liste anwendbarer Konservierungsmittel erstellt werden. Hierbei dürfen nur Stoffe zum Einsatz kommen die auch für Kosmetika erlaubt sind; auf Mittel mit allergenem Potential sollte verzichtet werden.

Spaltprodukte

Die UV-Strahlen der Sonne können manche Pigmente aufspalten. Die Spaltprodukte können in die Lymphbahnen übergehen und sich von dort aus im Körper verteilen. Zukünftig sollten keine Farben mehr zum Einsatz kommen, von denen sich Spaltprodukte lösen können.

Verunreinigungen

Es sollte sichergestellt werden, dass die Tätowiermittel keine Schwermetalle enthalten und nicht mit krebserzeugenden Substanzen wie Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) verunreinigt sind.

Toxikologische Anforderungen

Die Farben sollten die Haut nicht reizen, ätzen oder entzünden. Sie sollten im Körper keine Reaktionen des Immunsystems provozieren. Die Tätowiermittel sollten chemisch stabil sein.

Darüber hinaus fordert das BfR klare Kennzeichnungen und eine Auflistung der Inhaltsstoffe der Tätowierfarben auf den jeweiligen Verpackungen.

Entfernung

Die Entfernung von Tattoos ist sehr schwierig.
Die Behandlung mit einem Laser ist die gängigste Methode. Hierbei werden die Farbpigmente durch die Laserenergie gespalten und damit unsichtbar gemacht. Für einen wirksamen Effekt sind bis zu zehn Sitzungen erforderlich, manchmal auch mehr. Ein Behandlungserfolg hängt vom Tattoo ab und ist nicht gesichert. Als Nebenwirkungen können Verbrennungen und Narbenbildungen auftreten.

Neuerdings werden auch Cremes, Lotionen und Flüssigkeiten zur Entfernung angeboten, die unter die Haut gespritzt werden. Die Inhaltsstoffe sind unklar. Dem BfR wurden vereinzelt Vergiftungsfälle nach Anwendung derartiger Mittel gemeldet.

Empfehlungen

Möchten Sie sich tätowieren lassen, so nehmen Sie sich Zeit für den endgültigen Entschluss.

Bei der Auswahl des richtigen Tattoo-Studios kann Ihnen vielleicht Ihr örtliches Gesundheitsamt weiterhelfen.
Schauen Sie sich das Tattoo-Studio Ihrer Wahl genau an. Suchen Sie auch ein zweites oder drittes auf und vergleichen Sie.
Die nachfolgenden Kriterien geben Ihnen Hinweise, dass ein Studio hygienisch arbeitet:

  • Der Tätowierer klärt den Kunden umfassend auf, am besten mündlich und schriftlich. Bei Minderjährigen muss der Tätowierer die Einverständniserklärung der Eltern einholen.
  • Das Studio verfügt über einen Sterilisator.
  • Der Behandlungsraum, in dem der Eingriff durchgeführt wird, ist gefliest und durch Türen von den übrigen Räumen abgetrennt.
  • Die Oberflächen sind glatt und leicht abwischbar.
  • Ein Waschbecken befindet sich außerhalb des Behandlungsraumes. Wenn ein Waschbecken im Behandlungsraum vorhanden ist, muss es von der Behandlungsliege deutlich entfernt sein, um eine mögliche Verunreinigung durch Spritzwasser zu vermeiden.
  • Am Waschbecken befinden sich Desinfektionsmittelspender, Seifenspender und Einmal-Handtücher.
  • Daneben steht ein Mülleimer mit Tretdeckel für die Einmal-Handtücher.
  • Die Arbeitsfläche mit den vorbereiteten Materialien und Instrumenten ist aufgeräumt und sieht sauber aus. Getränke, Aschenbecher, Zeitungen etc. haben auf der Arbeitsfläche nichts zu suchen.
  • Vor Beginn der Arbeit am Kunden ist die Haut an der zu tätowierenden Stelle großflächig und gründlich zu desinfizieren. Zur Entfernung von Haaren verwendet der Tätowierer Einmal-Rasierer.
  • Der Tätowierer desinfiziert sich die Hände und trägt Einmalhandschuhe.
  • Die benötigten Instrumente sind steril verpackt.
  • Achten Sie darauf, dass die Instrumente erst unmittelbar vor ihrer Verwendung aus einem Sterilisationsbeutel oder -behälter entnommen werden. Die benötigten Farben für das Tätowieren werden am besten direkt vor Beginn des Tätowiervorganges in kleine Einmalgefäße gegeben.
  • Nadeln und andere Gegenstände, die mit Blut oder Serum in Verbindung kommen, müssen mit einem geeigneten Sterilisationsgerät sterilisiert werden.
  • Tätowiernadeln sind Einweg-Instrumente. Sie dürfen nur für einen Kunden verwendet werden. Die mehrmalige Verwendung einer Nadel ohne vorherige Reinigung und Sterilisation ist hygienisch äußerst bedenklich.
  • Das Sterilisiergerät sollte regelmäßig von einem Hygieneinstitut untersucht werden.
  • Lehnt ein Tätowier es ab, Ihnen seine Hygienemaßnahmen zu zeigen, so sollten Sie von seinem Studio Abstand halten.

Autorin: Judith Linnemann
Stand: Oktober 2011

Quellen:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2008: Tätowieren und Piercen. Online verfügbar. Zuletzt abgerufen am 23.11.2011.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). (01. Juli 2011). Tätowiermittel können krebserregende PAK enthalten. Stellungnahme Nr. 044/2011 des BfR vom 1. Juli 2011 . Abgerufen am 12. Oktober 2011 von www.bfr.bund.de

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 2009: 1. Sitzung des adhoc Ausschusses „Tätowiermittel“ der BfR-Kommission für Kosmetische Mittel. Protokoll vom 4. November 2009. Online verfügbar. Zuletzt abgerufen am 04.08.2010.

Cegolon L et. al. 2010: Body piercing and tattoo: awareness of health related risks among 4,277 Italian secondary school adolescents. In: Cegolon et al. BMC Public Health 2010, 10:73. Online verfügbar. Zuletzt abgerufen am 04.08.2010.

Gesundheitsamt Braunschweig: Piercen und Tätowieren. Online verfügbar. Zuletzt abgerufen am 04.08.2010.

Helmholtz Zentrum München 2008: Dauerhafter Körperschmuck – Informationen und Empfehlungen zum Schutz vor Allergien und Infektionen. Online verfügbar. Zuletzt abgerufen am 04.08.2010.

Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung). Online verfügbar. Zuletzt abgerufen am 04.08.2010.

Bildquelle: Michael Berger/ pixelio.de

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