Ethylenoxid in Sesam

Ethylenoxid in Sesam

In den letzten Wochen ist wiederholt über den Nachweis von Ethylenoxid in Nahrungsmitteln mit Sesam-Samen berichtet worden, zuletzt ausführlicher am 25.1.2021 im NDR-Fernsehen.

Lebensmittelkontrolleure haben seit Ende Oktober 2020 bisher 28 Mal Rückstände von Ethylenoxid in Sesamprodukten wie Knäckebrot, Knabbergebäck, Tahin-Paste oder Müsli gefunden. Betroffen sind die Erzeugnisse vieler Hersteller, darunter auch solcher mit Bio-Produkten. Diese Funde haben zu umfangreichen Rückruf-Aktionen geführt.

Verwendung und Herkunft von Ethylenoxid

Ethylenoxid wird zu Desinfektions-Zwecken eingesetzt. In der EU ist die Anwendung im Pflanzenschutz und Kontakt mit Lebensmitteln untersagt. Das Abbauprodukt von Ethylenoxid ist 2-Chlorethanol, für das die Risikobewertung so wie für Ethylenoxid eingeschätzt wird.

Toxizität

Ethylenoxid ist gentoxisch und kanzerogen (Erbgut-verändernd und krebserregend). Deshalb gibt es keinen Grenzwert für eine zulässige Belastung. Die European Food Safety Agency (EFSA) und das Bundesinstitut für Risikobwertung (BfR) geben für die Summe von Ethylenoxid und 2-Chlorethanol  eine "Aufnahmemenge geringer Besorgnis" an mit 0,037 µg/kg Körpergewicht pro Tag; dabei liegt das zusätzliche Krebsrisiko bei lebenslanger täglicher Aufnahme bei unter 1:100.000.

Diese Grenze wird bei einem E-Gehalt von mehr als 50 µg/kg überschritten, wenn man für Kinder einen Konsum von 23,4 g Sesamverzehr pro Tag unterstellt. Zu den in den betroffenen Produkten gefundenen Konzentrationen sind derzeit keine Angaben vorhanden.

Das BfR sagt dazu, dass "die Aufnahmemenge geringere Besorgnis weder bei Kindern (0,0005 µg/kg KG/Tag) noch bei Erwachsenen (0,00001 µg/Tag) bei Einhaltung des Rückstandshöchstgehaltes von 0,05 mg/kg überschritten" wird.

Bewertung

Das Vorhandensein von Ethylenoxid in Nahrungsmitteln ist nicht legal und grundsätzlich unerwünscht, so dass Rückruf-Aktionen gerechtfertigt sind, auch bei "geringen" Belastungen, unabhängig von den gefundenen Mengen.

Literatur:

BfR vom 23.12.2020: Gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen in Sesamsamen

Veröffentlicht: 26. Januar 2021 - 15:45 Uhr

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