Masern-Impfpflicht ist in Kraft getreten

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Ein Kommentar von Prof. Dr. med. Karl Ernst von Mühlendahl (Kinderumwelt gGmbH).

Lange wurde über die Einführung einer Masern-Impfpflicht kontrovers und teils emotional diskutiert. Am 1.3.2020 ist nun das vom Bundestag beschlossene "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention" (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten.

Die Masern-Impfpflicht gilt für Schulen, Kitas und Tagespfleger und für Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünfte und Kliniken.

Muss die Masernimpfung wirklich für alle verpflichtend sein? Die Antwort lautet: Ja. Denn Masern ist eine gefährliche Krankheit. Eine häufig über Monate anhaltende Immunschwäche mit bakteriellen Folgeerkrankungen sind gefürchtete Begleiterscheinungen, ebenso wie (in seltenen Fällen) Hirnentzündungen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO strebt an, durch gute Durchimpfung diese Krankheit zu besiegen. In Deutschland sind noch zu viele Kinder nicht ausreichend geschützt. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung wird die gewünschte Impfquote von 95 Prozent nicht erreicht. Erst mit dieser Quote kann ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden. Derzeit sind nur ca. 93% der Schulanfänger von 2017 zweimal gegen Masern geimpft.

Die Zahl der gemeldeten Erkrankungsfälle liegt noch viel zu hoch:

Jahr Zahl der gemeldeten Masernfälle in Deutschland
2015 2.464
2016 326
2017 929
2018 543
2019 513

Der komplette Text des Masernschutzgesetzes findet sich hier.

Veröffentlicht: 2. März 2020 - 12:40 Uhr

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