Schadstoffe in Muttermilch und in Säuglings- und Kindernahrung: Gesetzliche Grenzwerte für Pestizidrückstände

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Fragen im Zusammenhang mit gesetzlichen Grenzwerten für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln werden grundsätzlich in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln geregelt.
Höchstmengen sind für ca. 400 Pflanzenschutzmittel in den 1578 Seiten umfassenden Tabellen festgelegt. Sie sollen so niedrig festgesetzt werden, dass sie kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellen und zugleich nicht höher, als es bei Befolgung aller für die beantragten Pflanzenschutzmittel-Anwendungen festgelegten Bedingungen nach den Regeln der „Guten Landwirtschaftlichen Praxis“ erforderlich ist.
Zugrunde gelegt werden wissenschaftliche, toxikologische Erkenntnisse, soweit diese vorliegen, und Daten über Verzehrs-Mengen. Es gilt das ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable; so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar).
1) (2006). ; „consolidated version“ 2020. Zugegriffen: 15.Juni 2021
Nahrungsmittel enthalten oft unerwünschte Rückstände, die aus Anbau und Bearbeitung stammen. Lebensmittel und auch die Muttermilch können zudem mit Schadstoffen belastet sein, die unbeabsichtigt hineingelangt sind - oft als Folge der allgemeinen Umweltverbreitung von Stoffen, die zumeist als Produkte aus der chemischen Industrie stammen. Viele Aspekte diese Problematik werden hier in wöchentlicher Folge abgehandelt.
Veröffentlicht: 16. Dezember 2021 - 10:59 Uhr
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