Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln tritt in Kraft

Titandioxid wird in Suppen, Backwaren und anderen Lebensmitteln verwendet. © olga meier-sander / pixelio.de

Titandioxid (TiO2) wird bisher als Lebensmittelzusatzstoff E 171 verwendet, als weißes Farbpigment. Es findet sich in Backwaren, Suppen, Brühen und Soßen, Salaten, Brotaufstrichen und verarbeiteten Nüssen.

Als Weißpigment ist es in Kosmetikprodukten wie z. B. Zahnpasta unter der Bezeichnung CI 77891 enthalten. Es schützt vor ultravioletter Strahlung in Sonnenschutzmitteln.

Der Großteil des hergestellten Titandioxids wird bei der Herstellung von Farben, Lacken, Papier und Kunststoffen verwendet.

Verbot für die Verwendung in Lebensmitteln ab August 2022 ist zu begrüßen

Auf einer Bewertung der EFSA (veröffentlicht am 06.05.2021) beruhend, wird ab dem 8. August 2022 in der Europäischen Union ein Verbot der Substanz zur Verwendung in Lebensmitteln gelten. Die EFSA hatte Bedenken hinsichtlich einer nicht auszuschließenden Genotoxizität von TiO2-Partikeln geäußert. Titandioxid sei bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher anzusehen. Dies bedeutet, dass für E171 keine zulässige tägliche Aufnahmemenge festgelegt werden kann.

Die Bewertung der EFSA bezieht sich auf die Risiken von TiO2, das als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird, nicht jedoch auf andere Verwendungszwecke.

Der Verzicht auf eine Substanz, die lediglich zur optischen Verbesserung von Lebensmitteln dient und dabei möglicherweise gesundheitlich nicht unbedenklich ist, ist zu befürworten.

Literatur

Veröffentlicht: 3. August 2022 - 11:51 Uhr

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