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Asthmakontrolle und Schweregrade
Asthmakontrolle
Lautet die Diagnose eindeutig “Asthma”, sind viele Betroffene und Eltern erst einmal vor den Kopf gestoßen. Doch die Klarheit hat große Vorteile. Je früher Asthma festgestellt und konsequent behandelt wird, desto besser sind die Chancen, dass das Kind beschwerdefrei und unbelastet leben kann.
„Bisher wurde das Asthma anhand von Symptomen, des Ausmaßes der Atemwegsobstruktion sowie der Variabilität der Lungenfunktion in vier Schweregrade eingeteilt. Diese Einteilung hat sich für die Verlaufskontrolle nicht bewährt, da neben dem Schweregrad der zugrunde liegenden Erkrankung auch das Ansprechen auf die Therapie in die Schwere eines Asthmas eingeht. Die Schweregradeinteilung ist deshalb nur bei der Beurteilung eines Patienten, der keine Asthmamedikamente einnimmt, sinnvoll.“ (Nationale Versorgungsleitlinie Asthma 2013)
Es werden drei Grade der Asthmakontrolle definiert, wie die folgende Tabelle zeigt:
Kriterium |
Kontrolliertes Asthma (alle Kriterien erfüllt) |
Teilweise kontrolliertes Asthma (1-2 Kriterien innerhalb einer Woche erfüllt) |
Unkontrolliertes Asthma |
Symptome tagsüber |
nein |
ja |
Drei oder mehr Kriterien des „teilweise kontrollierten Asthmas“ innerhalb einer Woche erfüllt |
Einschränkungen von Aktivitäten im Alltag |
nein |
ja |
|
Nächtliche Symptome/ Erwachen |
nein |
ja |
|
Einsatz einer Bedarfsmedikation / Notfallbehandlung |
nein |
ja |
|
Lungenfunktion (FEV1 oder PEF) |
normal |
< 80% des Sollwertes (FEV1) oder des persönlichen Bestwertes (PEF) |
|
Exazerbationen |
nein |
eine oder mehrere pro Jahr |
eine pro Woche |
(Die Angaben beziehen sich auf eine beliebige Woche innerhalb der letzten vier Wochen.
Jegliche Exazerbation in einer Woche bedeutet definitionsgemäß ein „unkontrolliertes Asthma“. Definition Exazerbation: Episode mit Zunahme von Atemnot, Husten, pfeifenden Atemgeräuschen und/oder Brustenge, die mit einem Abfall von PEF oder FEV1 einhergeht.
FEV1 = forcierte 1-Sekunden-Kapazität; PEV = peak exspiratory flow)
Quelle: Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma 2013
Schweregrade
Die Einteilung in Schweregrade hängt ab von:
- den Asthmasymptomen,
- der Lungenfunktion
- und der Lebensqualität.
Es wird zwischen vier Schweregraden unterschieden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Empfehlungen kann hier beim Schweregrad I auch von intermittierender (von Unterbrechungen geprägter), wiederkehrender (rezidivierender) bronchialer Obstruktion (wheezing) gesprochen werden, da gerade solche sporadisch auftretenden Atmungsstörungen sehr unterschiedlich verlaufen können. Die Schleimhaut in den Atemwegen muss im Kleinkindalter auch nicht chronisch entzündet sein (bei den Schweregraden II bis IV ist sie das aber immer).
Derzeit lässt sich bei behandlungsbedürftiger wiederkehrender bronchialer Obstruktion eines Kleinkindes nicht sicher vorhersagen, ob
- die Erkrankung bis zum Schulalter “spontan” ausheilen wird,
- das Asthma fortdauert oder aber
- die Schleimhaut in den Bronchien sich nicht wieder umkehrbar verändert (irreversibel).
Schweregrad |
Symptome |
Lungenfunktion |
Lebensqualität |
I intermittierendes Asthma/wiederholte bronchiale Verengung |
gelegentlich Husten, leichte Atemnot beschwerdefreies Intervall länger als 2 Monate |
auch bei Symptomen oft noch normal |
nicht beeinträchtigt |
II leichtes persistierendes Asthma |
beschwerdefreies Intervall kürzer als 2 Monate |
bei Symptomen eingeschränkt |
nicht beeinträchtigt bzw. teilweise eingeschränkt |
III mittelschweres persistierendes Asthma |
Symptome an mehreren Tagen pro Woche, auch in der Nacht |
dauernd eingeschränkt |
beeinträchtigt |
IV schweres persistierendes Asthma |
anhaltende tägliche Symptome, häufig auch in der Nacht |
dauernd deutlich eingeschränkt |
deutlich beeinträchtigt |
Quelle: http://www.allergie-asthma-online.de/5-untere-atemwege.php?hlink=4&slink=4#4
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Autor/innen: S. Höppner, M. A. | Dr. S. Schmidt | J. Linnemann, M. Sc. Zuletzt aktualisiert: 22.04.2023