Asthmakontrolle und Schweregrade

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Asthmakontrolle und Schweregrade

Asthmakontrolle

Lautet die Diagnose eindeutig “Asthma”, sind viele Betroffene und Eltern erst einmal vor den Kopf gestoßen. Doch die Klarheit hat große Vorteile. Je früher Asthma festgestellt und konsequent behandelt wird, desto besser sind die Chancen, dass das Kind beschwerdefrei und unbelastet leben kann.

„Bisher wurde das Asthma anhand von Symptomen, des Ausmaßes der Atemwegsobstruktion sowie der Variabilität der Lungenfunktion in vier Schweregrade eingeteilt. Diese Einteilung hat sich für die Verlaufskontrolle nicht bewährt, da neben dem Schweregrad der zugrunde liegenden Erkrankung auch das Ansprechen auf die Therapie in die Schwere eines Asthmas eingeht. Die Schweregradeinteilung ist deshalb nur bei der Beurteilung eines Patienten, der keine Asthmamedikamente einnimmt, sinnvoll.“ (Nationale Versorgungsleitlinie Asthma 2013)

Es werden drei Grade der Asthmakontrolle definiert, wie die folgende Tabelle zeigt:

Kriterium

Kontrolliertes Asthma (alle Kriterien erfüllt)

Teilweise kontrolliertes Asthma (1-2 Kriterien innerhalb einer Woche erfüllt)

Unkontrolliertes Asthma

Symptome tagsüber

nein
(bei Erwachsenen ≤2x pro Woche)

ja
(bei Erwachsenen >2x pro Woche)

Drei oder mehr Kriterien des „teilweise kontrollierten Asthmas“ innerhalb einer Woche erfüllt

Einschränkungen von Aktivitäten im Alltag

nein

ja

Nächtliche Symptome/ Erwachen

nein

ja

Einsatz einer Bedarfsmedikation / Notfallbehandlung

nein
(bei Erwachsenen ≤2x pro Woche)

ja
(bei Erwachsenen ≤2x pro Woche)

Lungenfunktion (FEV1 oder PEF)

normal

< 80% des Sollwertes (FEV1) oder des persönlichen Bestwertes (PEF)

Exazerbationen

nein

eine oder mehrere pro Jahr

eine pro Woche

(Die Angaben beziehen sich auf eine beliebige Woche innerhalb der letzten vier Wochen.
Jegliche Exazerbation in einer Woche bedeutet definitionsgemäß ein „unkontrolliertes Asthma“. Definition Exazerbation: Episode mit Zunahme von Atemnot, Husten, pfeifenden Atemgeräuschen und/oder Brustenge, die mit einem Abfall von PEF oder FEV1 einhergeht.
FEV1 = forcierte 1-Sekunden-Kapazität; PEV = peak exspiratory flow)
Quelle: Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma 2013

Schweregrade

Die Einteilung in Schweregrade hängt ab von:

  • den Asthmasymptomen,
  • der Lungenfunktion
  • und der Lebensqualität.

Es wird zwischen vier Schweregraden unterschieden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Empfehlungen kann hier beim Schweregrad I auch von intermittierender (von Unterbrechungen geprägter), wiederkehrender (rezidivierender) bronchialer Obstruktion (wheezing) gesprochen werden, da gerade solche sporadisch auftretenden Atmungsstörungen sehr unterschiedlich verlaufen können. Die Schleimhaut in den Atemwegen muss im Kleinkindalter auch nicht chronisch entzündet sein (bei den Schweregraden II bis IV ist sie das aber immer).

Derzeit lässt sich bei behandlungsbedürftiger wiederkehrender bronchialer Obstruktion eines Kleinkindes nicht sicher vorhersagen, ob

  • die Erkrankung bis zum Schulalter “spontan” ausheilen wird,
  • das Asthma fortdauert oder aber
  • die Schleimhaut in den Bronchien sich nicht wieder umkehrbar verändert (irreversibel).

Schweregrad

Symptome

Lungenfunktion

Lebensqualität

I

intermittierendes Asthma/wiederholte bronchiale Verengung

gelegentlich Husten, leichte Atemnot beschwerdefreies Intervall länger als 2 Monate

auch bei Symptomen oft noch normal

nicht beeinträchtigt

II

leichtes persistierendes Asthma

beschwerdefreies Intervall kürzer als 2 Monate

bei Symptomen eingeschränkt

nicht beeinträchtigt bzw. teilweise eingeschränkt

III

mittelschweres persistierendes Asthma

Symptome an mehreren Tagen pro Woche, auch in der Nacht

dauernd eingeschränkt

beeinträchtigt

IV

schweres persistierendes Asthma

anhaltende tägliche Symptome, häufig auch in der Nacht

dauernd deutlich eingeschränkt

deutlich beeinträchtigt

 

Quelle: http://www.allergie-asthma-online.de/5-untere-atemwege.php?hlink=4&slink=4#4

Autor/innen: S. Höppner, M. A. | Dr. S. Schmidt | J. Linnemann, M. Sc.    Zuletzt aktualisiert: 22.04.2023

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