Kennzeichnungspflicht für Erdnüsse

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Kennzeichnungspflicht für Erdnüsse

In Europa gilt die Lebensmittelkennzeichnungspflicht (EU-Richtlinie 2007/68/EG) unter anderem auch für Erdnüsse und ihre Erzeugnisse. Sie soll Allergikern bei der Kaufentscheidung helfen. Die Richtlinie gilt jedoch bisher nur für verpackte Lebensmittel.

2011 beschloss die Europäische Union zusätzliche Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, u.a. auch für Erdnüsse:

“Die neue EU-Verordnung Nr. 1169/2011, mit der die Information der Verbraucher über Lebensmittel verbessert wird, gilt ab dem 13. Dezember 2014. Sie sieht vor, dass bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können (s.o.) , künftig im Zutatenverzeichnis auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden müssen (z.B. farblich unterlegt). Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, so genannter “loser Ware”, ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend. Die Mitgliedstaaten sind befugt, die Art und Weise der Kennzeichnung derartiger Stoffe bei loser Ware national zu regeln. Eine entsprechende Regelung in Deutschland befindet sich derzeit in der Vorbereitung.“
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2014).

“Kann Spuren von Erdnüssen enthalten”

Leider kann es immer noch vorkommen, dass Lebensmittel während des Produktionsablaufs unbeabsichtigt mit Erdnuss kontaminiert werden. Kontaminationen müssen nicht deklariert werden. Viele Hersteller geben mittlerweile jedoch Warnhinweise auf der Verpackung an (“Kann Spuren von Erdnüssen enthalten”), obwohl nicht gesichert ist, ob die Allergene im Produkt enthalten sind. Für Allergiker kann das eine erhebliche Einschränkung in der Produktauswahl bedeuten.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) arbeitet daher an der Entwicklung von Schnelltests zum Nachweis Allergie auslösender Stoffe in Lebensmitteln. Im Rahmen eines Forschungsprojektes sollen Analysemethoden für die amtliche Lebensmittelüberwachung und die Lebensmittelindustrie entwickelt werden, mit deren Hilfe sich innerhalb von Minuten geringste Spuren von Allergenen in Lebensmitteln nachweisen lassen.

Die bisher bekannten Analysemethoden sind für die praktische Anwendung zu teuer und zu zeitaufwendig.

Autor/innen: S. Höppner, M. A. | Dr. S. Schmidt    Zuletzt aktualisiert: 22.04.2023

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