Symptome, Häufigkeit und Meldepflicht

Symptome der Krätze

Als Leitsymptom zeigt sich ein starker, quälender Juckreiz, der insbesondere in den späten Abendstunden und in der Nacht auftritt. Als Reaktionen des Immunsystems zeigen sich Bläschen (Skabies bullosa), Pusteln, Vesikel, Krusten, Knoten, Hautrötungen und -verkrustungen. Erhält der Patient eine immunsuppressive Therapie (z.B. eine Creme mit Glucocorticoid zur Behandlung eines akuten Neurodermitisschubes), werden auch die Immunreaktionen auf die Skabiesmilbe unterdrückt und es sind nur wenige Symptome sichtbar.

Die Milbengänge sind mit einer Lupe oder einem Auflichtmikroskop als längliche, komma- oder bogenförmige Papeln (Knötchen) zu erkennen. Klassische Hautareale, an denen die Gänge zu finden sind, sind die Finger- und Zehenzwischenräume, am Bauchnabel, in der Leiste, im Achselbereich, Brustwarzen und Warzenvorhof, am Penisschaft und in der Analregion.

Bei Säuglingen und Kleinkindern, deren Haut noch dünner ist, treten die Symptome auch an den Handflächen, den Fußsohlen und im Rückenbereich auf.

Auf den ersten Blick sehen die Symptome bei Säuglingen und Kleinkindern einer atopischen Dermatitis (Neurodermitis) ähnlich. Daher ist eine sorgfältige Diagnostik erforderlich.

Gemeinschaftseinrichtungen häufig betroffen

In Mitteleuropa kommt die Skabies besonders bei Kindern, Eltern, Pflegepersonal und immunsupprimierten Personen vor.

Epidemien treten typischerweise in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Wohnheimen, Obdachlosenasylen, Gefängnissen, Altersheimen und Krankenhäusern auf. In Altersheimen und Krankenhäusern beginnt die Epidemie meist durch einen infestierten ("infizierten") Patienten, an dem sich das Pflegepersonal ansteckt. Das Pflegepersonal infestiert dann andere Patienten. Die infestieren Patienten sind meist durch Medikamente, Alter oder Krankheit (AIDS) immunsupprimiert. Werden die Epidemien in Gemeinschaftseinrichtungen nicht schnell erkannt und bekämpft, nimmt die Zahl der Erkrankten rasch zu.

Schätzungen gehen davon aus, dass weltweit etwa 300 Millionen Menschen von einer Skabies betroffen sind. Häufigkeitszahlen für einzelne Länder liegen nicht vor. In Flüchtlingslagern und bei Straßenkindern ist die Skabies eine endemische Erkrankung.

Bei alten, multimorbiden Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, gewinnt Skabies zunehmend an Bedeutung.

Meldepflicht

Für die Skabies besteht eine Meldepflicht gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes bereits bei einem begründeten Verdacht, sofern der Betroffene eine Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule, Altenheime, Krankenhäuser, etc.) besucht oder dort arbeitet.

In diesem Fall muss der Patient bzw. dessen Sorgeberechtigter die Leitung des Hauses informieren. Diese muss unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen.

Stand: 20. März 2018 - 10:58 Uhr

Autor/en: