Grenzwerte und Richtwerte

Beim Erhitzen von stärkehaltigen Lebensmitteln bildet sich Acrylamid.

Acrylamid im Trinkwasser

Der in der aktuellen Trinkwasserverordnung festgeschriebene Grenzwert für Acrylamid liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter.

Acrylamid in Kosmetikprodukten

Entsprechend den Vorgaben der 26. Richtlinie 2002/34/EG, die auch in nationales Recht umzusetzen ist, darf der Restgehalt an Acrylamid in Körperpflegemitteln, die auf der Haut verbleiben, zukünftig 0,1 Milligramm pro Kilogramm nicht überschreiten.

In sonstigen kosmetischen Mitteln sind maximal 0,5 Milligramm pro Kilogramm zugelassen.

Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen

Der Acrylamid-Gehalt in Lebensmitteln ist derzeit nicht gesetzlich geregelt.

Vom ehemaligen Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin BgVV wurde ein Aktionswert von 1000 Mikrogramm pro Kilogramm Lebensmittel empfohlen. Dieser Aktionswert wird durch produktgruppenspezifische Signalwerte ergänzt, die europaweit festgelegt werden ("indicative values").

Die aktuell gültigen Signalwerte finden sich hier. 

Aus Lebensmittelverpackungen dürfen nicht mehr als 10 Mikrogramm Acrylamid pro Kilogramm Lebensmittel übergehen.

Stand: 22. Juli 2019 - 12:28 Uhr

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