Kontroverse Diskussion

AmalgamSeit vielen Jahren werden Dentalamalgame in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Die zuständigen Einrichtungen haben auf diese Diskussion reagiert - hier ein kurzer Überblick über die behördlichen Regelungen und Stellungnahmen der letzten Jahre (Sachstand: Mai 2015):

1992 verfügte das damalige Bundesgesundheitsamt, dass Amalgame nur noch für den kautragenden Bereich der Seitenzähne verwendet werden dürfen. Mit Wirkung vom 01. Juli 1995 wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitere Einschränkungen der Amalgamanwendung angeordnet. Im seinerzeit formulierten Wortlaut der "Gebrauchs- und Fachinformation" waren unter anderem folgende Anwendungsbeschränkungen enthalten:

  • Amalgamallergie (nachgewiesen)
  • Schwangerschaft
  • Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter
  • Kinder unter 6 Jahren
  • Patienten mit schweren Nierenfunktionsstörungen
  • retrograde Wurzelfüllungen

Das BfArM wies ausdrücklich darauf hin, „dass kein Anlass besteht, vorhandene klinisch einwandfreie Amalgamfüllungen - insbesondere bei Kinderwunsch - entfernen zu lassen."

1997 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und zahnärztlichen Vereinigungen und Gesellschaften ein Konsenspapier zur Amalgamverwendung veröffentlicht.

Seit dem 14.06. 1998 unterliegen Amalgam und andere Füllungsmaterialien dem europäischen und deutschen Medizinproduktrecht. Dieses besagt, dass entsprechende Produkte geprüft und zertifiziert werden müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden.

Im Sommer 2003 gab das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seine Informationsschrift "Amalgame in der zahnärztlichen Therapie" heraus (s. "Literatur").

Herbst 2007 a: Der bei der Europäischen Kommission angesiedelte Wissenschaftliche Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (European Commission Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks, SCENIHR) hat den Auftrag erhalten, eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Sicherheit von Dentalamalgam und alternativen Werkstoffen abzugeben. Diese ist inzwischen veröffentlicht worden.

Herbst 2007 b: Die beim Robert Koch-Institut angesiedelte Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ hat im September 2007 eine Stellungnahme zu Amalgam aus umweltmedizinischer Sicht veröffentlicht (RKI 2007). 

April 2008: Anfang April 2008 wurde eine Pressemitteilung zur umfangreichen GAT-(German Amalgam Trial)-Studie veröffentlicht. In diesem zwölf Jahre dauernden Projekt untersuchten "schulmedizinische" und "komplementärmedizinische" Einrichtungen in mehreren Teilprojekten das Schädigungspotential von Amalgam, die diagnostischen Möglichkeiten sowie geeignete Therapien. Beispielsweise wurden erstmals die Auswirkungen einer Amalgamentfernung bei Erwachsenen erforscht.

Dieter Melchart vom Münchner Klinikum rechts der Isar betont, dass die Ergebnisse nicht dahingehend interpretiert werden dürften, dass Amalgam-Füllungen grundsätzlich keine Beschwerden auslösen können. Doch die Entfernung der Füllungen bei Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit sei meist unnötig.

Nov. 2010: Beschluss der Generalversammlung der FDI zum Quecksilberabkommen des United Nations Environmental Program (UNEP):

"Der Weltverband der Zahnärzte als die weltweite, maßgebliche und unabhängige Stimme der Zahnärzteschaft fordert die Regierungen auf, eine effektive Kariesprävention und die damit verbundenen Programme zur Gesundheitsförderung zu unterstützen und zu intensivieren. Dies sollte in Verbindung mit einer präventiven Gesundheitsvorsorge geschehen, die den schrittweisen Verzicht auf die derzeit gängigen Restaurationsmaterialien einschließlich Dentalamalgam beinhaltet. Mit diesen Maßnahmen wird eine optimale Mundgesundheit besonders für die am meisten benachteiligten und behandlungsbedürftigen Bevölkerungsteile erreicht.

Amalgam ist ein sicheres und hoch wirksames Restaurationsmaterial. Um die globale öffentliche Gesundheit zu erhalten und zu schützen, ist ein schrittweiser Verzicht auf Amalgam erst dann sinnvoll, wenn ein zweckmäßiges und geeignetes anderes Restaurationsmaterial als Alternative zur Verfügung steht."

cf: (März 2014): www.zm-online.de/home/nachricht/Amalgam-UN-foerdert-Alternativen_91580.html

Minamata-Konferenz und Minamata-Papier (2013): In der Minamata-Konvention, deren Verabschiedung in den kommenden 2 - 3 Jahren erwartet wird, ist ein "phase-out" für Amalgam festgeschrieben worden (G. Schmalz, 2014, link)

SCHER zu Amalgam (2014): Das Scientific Committee on Health and Environmental Risks (SCHER) hat in seiner Stellungnahme vom 10.03.2014 ("Opinion on the environmental risks and indirect health effects of mercury from dental amalgam (update 2014)" Szenarien zur Quecksilberfreisetzung in die Umwelt untersucht. Unter "worst case-Bedingungen" (hohe örtliche Zahnarztdichte mit hohem Amalgamverbrauch ohne Amalgamabscheider in der Praxis) könnte ein nicht unbeträchtlicher Anteil des Quecksilbers in das toxikologisch bedenklichere Methylquecksilber umgewandelt werden.

Bezüglich quecksilberfreier Alternativen zu Füllungsmaterialien auf Amalgambasis (z.B. Bis-DMA) verweist SCHER auf die SCENIHR-Stellungnahme zu Bisphenol a (BPA) von 2014.

SCENIHR zu Amalgam (2015): 

Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen ist  die Verwendung sowohl von Amalgam als auch von alternativen Zahnfüllungsmaterialien statthaft. Das Füllungsmaterial sollte individuell - entsprechend den Lebensumständen des Patienten - (Milchzähne oder bleibende Zähne, Schwangerschaft, Allergien gegenüber Quecksilber oder anderen Inhaltsstoffen der Füllungsmaterialien, Nierenfunktion) ausgewählt werden. SCENIHR fordert die Entwicklung von Zahnfüllungsmaterialien mit einem hohen Grad von Biokompatibilität.

Andere Meinungen

Anderslautende Meinungen zu Dentalamalgam wurden u.a. vom Deutschen Berufsverband der Umweltmediziner (dbu), von der Amalgamselbsthilfegruppe SEKIS, Berlin und von J. Mutter in einer Literaturstudie (April 2005), in seiner Stellungnahme zur Münchener Amalgamstudie (Mutter 2008) und in einem Offenen Brief an die Patientenbeauftragte vom August 2009 geäußert.

Im Internet findet sich eine gute Zusammenfassung der Amalgamdiskussion unter der Adresse www.kzbv.de.

Stand: 6. August 2019 - 10:59 Uhr

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