Grenzwerte/Richtwerte
Blei und Trinkwasser
Blei gehört zu den Umweltschadstoffen, für die keine unschädliche untere Grenze gefunden wurde. Die "akzeptablen" Grenzwerte sind in den vergangenen Jahren wiederholt nach unten korrigiert worden. Am besten wird dies an der im Trinkwasser zulässigen Bleikonzentration deutlich: der bis 2002 gültige Bleigrenzwert von 0,04 Milligramm pro Liter wurde im Jahr 2003 auf 0,025 Milligramm pro Liter abgesenkt.
In der derzeit gültigen Fassung der Trinkwasserverordnung darf seit Dezember 2013 der Bleigehalt in einer Wasserprobe 0,01 Milligramm Blei pro Liter nicht übersteigen. Umweltmediziner stufen diesen Wert als immer noch zu hoch ein. Eine Absenkung ist derzeit - obwohl wünschenswert - vermutlich aus Kostengründen kaum realistisch.
Weitere Informationen zu Blei im Trinkwasser finden sich hier.
Altlasten
In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind nutzungsabhängige Prüfwerte für die Schwermetallbelastung des Bodens festgelegt worden. Der Prüfwert für den Bleigehalt auf Kinderspielflächen beträgt 200 Milligramm pro Kilogramm Boden, in Wohngebieten liegt er bei 400 Milligramm pro Kilogramm Boden.
Tägliche Aufnahme:
Die EFSA (European Food Safety Agency, 2013) schätzt, dass bereits eine tägliche Bleiaufnahme von einem halben Mikrogramm Blei pro Kilogramm Körpergewicht zu einem Zusatzrisiko für eine eingeschränkte Intelligenzentwicklung bei Kindern führt.
Das BfR empfiehlt, sich bei dem Grenzwert für Blei nach dem ALARA-Prinzip zu richten. Der Grenzwert sollte sich demnach an der technisch unvermeidbaren Konzentration orientieren.
Stand: 17. August 2020 - 11:57 Uhr
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