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Welche Bedeutung haben Grenzwerte?
Um den Körper vor übermäßiger Erwärmung – man spricht dann von einem thermischen Effekt – zu schützen, hat der Gesetzgeber für den Mobilfunk Grenzwerte festgelegt. Diese orientieren sich an der thermischen Wirkschwelle, ab der ein physiologisch relevanter Temperaturanstieg messbar ist. Er tritt ab einer absorbierten Leistung von etwa 4 Watt pro Kilogramm (W/kg) Körpergewicht auf. Dies bedeutet zwar noch keinen gesundheitlichen Schaden, aber der Körper reagiert bereits mit Schwitzen und Steigerung der Durchblutung. Um solche Effekte sicher auszuschließen, wurde der Grenzwert für die allgemeine Bevölkerung auf 0,08 W/kg festgelegt, also auf einen Wert fünfzigfach unterhalb der Wirkschwelle.
Neben diesem so genanten Basisgrenzwert (Dimension Watt/kg Gewebe) für Ganzkörper- und Teilkörperexposition gibt es auch abgeleitete Grenzwerte (elektrische Feldstärke in V/m und die Leistungsflußdichte in W/m2), die meßtechnisch und damit auch regulatorisch leichter zugänglich sind.
Die Grenzwerte gelten sowohl für Mobilfunkantennen von Basisstationen (im Folgenden kurz als Mobilfunkantennen bezeichnet) als auch für Handys, Smartphones und andere Endgeräte. Bei Einhaltung dieser Werte, das haben umfangreiche Untersuchungen ergeben, können keine gesundheitlichen Wirkungen mehr nachgewiesen werden. Die Grenzwerte sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) verankert. Sie sind so niedrig bemessen, dass auch bei dauerhaftem Aufenthalt (Exposition) keine nachteilige gesundheitliche Wirkung eintritt.
Die Grenzwerte gelten auch für den aktuellen Mobilfunkstandard LTE (Long Term Evolution) zur Breitbandversorgung.
Von der ICNIRP für den Frequenzbereich des Mobilfunks empfohlene Werte
Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), 2008
Sicherheitsabstände, die im Umfeld von wenigen Metern um eine Mobilfunkantenne festgelegt werden und deren Bereiche für die Allgemeinheit unzugänglich sein müssen, garantieren, dass die Grenzwerte überall sicher eingehalten werden und ein dauerhafter Aufenthalt außerhalb des Sicherheitsabstands ohne gesundheitliche Probleme möglich ist. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) legt für jede Mobilfunkantenne gesondert den Sicherheitsabstand fest und überprüft stichprobenartig die Einhaltung der Grenzwerte.
Dabei wird auch berücksichtigt, ob sich nur eine oder mehrere Mobilfunkantennen oder gar andere relevante Funkquellen in der Nähe befinden. In keinem Fall darf der zulässige Grenzwert überschritten werden. Wie sieht es nun in der Praxis aus? Messungen, wie sie regelmäßig von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden, zeigen, dass die Grenzwerte an den für die Öffentlichkeit zugänglichen Stellen deutlich unterschritten werden, meist um ein Vielfaches, oft um das Hundert- bis Tausendfache, im Gebäude noch stärker. Das bestätigen die im Auftrag des IZMF vom TÜV durchgeführten Messreihen in verschiedenen Bundesländern.
Die Standortdatenbank der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
Elektromagnetische Felder einer Mobilfunkantenne und während eines Handytelefonats
Typische Ausbreitung der elektromagnetischen Felder einer Mobilfunkantenne
Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), 2008
Genau wie Mobilfunkantennen unterliegen auch Handys – denn auch sie senden ja – gesetzlichen Vorschriften, die festlegen, wie hoch der maximale Energieeintrag in den Körper sein darf, also wie viel Energie der vom Handy ausgesendeten elektromagnetischen Felder vom Körper aufgenommen werden darf. Im Gegensatz zu den Mobilfunkantennen, die meist viele Meter entfernt sind, befindet sich die Handyantenne nah am Kopf – der Energieeintrag ist daher nachgewiesenermaßen deutlich höher. Unter ungünstigen Empfangsbedingungen, also bei starker Sendeleistung und nach einem längeren Telefonat, kann es daher im Kopf zu einer Temperaturerhöhung kommen. Diese erreicht aber maximal nur rund 1/10 Grad und liegt damit im Bereich normaler Temperaturschwankungen – der Körper kann sie also problemlos verarbeiten.
Mobilfunkgrenzwerte: Verfahren der Festlegung
Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), 2002
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Autor/innen: Dr. M. Otto | Prof. K. E. von Mühlendahl Zuletzt aktualisiert: 22.04.2023