Biomonitoring, Grenzwerte und Richtwerte
Biomonitoring
Wie hoch die Nickelbelastung des Körpers ist, wird anhand von Urinproben in Laboren bestimmt ("Human-Biomonitoring").
Zur Nickelbestimmung im Urin wird die Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) angewandt. Allerdings stößt die AAS bei der Nickelbestimmung bei oraler Aufnahme an ihre Grenzen. Um die Nachweisgrenzen zu erreichen, sind weitere Analysen notwendig, die allerdings nur in wenigen Fällen sinnvoll sind.
Ein Human-Biomonitoring zur Bestimmung der Nickelbelastung ist nur bei Patienten mit einem generalisierten nickelbedingten Ekzem sinnvoll, um herauszufinden, ob eine vermehrte Nickelaufnahme durch die Nahrung oder das Trinkwasser vorliegt. Es kann des Weiteren dazu eingesetzt werden, um zu überprüfen, ob Diäten mit nickelreduzierten Lebensmitteln zu einer Besserung führen.
Grenz- und Richtwerte
Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG legt eine technische Richtkonzentration (TRK-Wert) von 500 μg/m³ fest.
Inhalativ aufgenommenes Nickel, wie es an Arbeitsplätzen der Fall ist, wird zu 90% über die Nieren ausgeschieden. Bei der oralen Nickelaufnahme wird nur wenig Nickel über den Urin ausgeschieden (3 - 6%). Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Nickelaufnahme über das Trinkwasser erfolgt (bei leerem Magen liegt die Nickelausscheidung bei 8 – 50%).
Die deutsche erwachsene Bevölkerung weist eine Nickelkonzentration im Harn von unter 3 μg/l auf. Dieser Wert wird als Richtwert für die Allgemeinbevölkerung verwendet.
Stand: 17. Mai 2021 - 15:09 Uhr
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