Gesundheitsrisiken
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Schadstoffverteilung am Beispiel PCP
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Pentachlorphenol (PCP) wird über den Magen-Darm-Trakt, die Atemwege und die Haut gut aufgenommen und liegt im Blut an Plasmaeiweiße gebunden vor. In der Leber wird ein großer Teil des aufgenommenen PCP in die besser wasserlösliche Verbindung "PCP-Glukuronid" umgewandelt und in dieser Form über die Niere ausgeschieden.
Die biologische Halbwertszeit von Pentachlorphenol liegt im Bereich von 1 bis 3 Wochen. Sofern keine erneute Zufuhr erfolgt, verringert sich in dieser Zeit die PCP-Belastung des Körpers auf die Hälfte, nach der doppelten Zeit ist sie auf ein Viertel des ursprünglichen Wertes abgesunken.
PCP wird im Körper offenbar nicht oder nur in geringfügigem Ausmaß gespeichert. Aus der Arbeitswelt ist bekannt, dass akute PCP-Vergiftungen beim Menschen Fieber, allgemeine Mattigkeit, Schwindelgefühl und Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Reizungen der Schleimhäute hervorrufen können (Kalberlah et al. 1999). Unter anderem greift PCP in den Energiestoffwechsel der Zellen ein.
Etwas anders sieht die Belastungssituation im Büro- und Wohnbereich aus. Die Anwendung von PCP-haltigen Holzschutzmitteln führt hier in der Regel nur zu einer geringgradigen PCP-Belastung, die jedoch über eine lange Zeit hinweg bestehen bleibt.
Toxikologisch ist diese Belastung wesentlich schwieriger einzuschätzen, was zu zahlreichen Kontroversen geführt hat. Von den Betroffenen werden meist unspezifische Symptome wie Müdigkeit, Mattigkeit, verstärkte Infektanfälligkeit, Leistungs- und Konzentrationsschwächen, Kopfschmerzen und Übelkeit angegeben. Viele von ihnen haben sich in Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen und sind von dem Zusammenhang ihrer Erkrankung mit der Holzschutzmittelbelastung überzeugt. Dazu hat auch die Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt im sogenannten "Holzschutzmittel-Prozess" beigetragen.
In ihrer Stoffmonographie "Pentachlorphenol" stellt die Kommission "Human-Biomonitoring" des Umweltbundesamtes zur gesundheitlichen Bedeutung einer PCP-Exposition im häuslichen Bereich fest:
"Vom Bundesgesundheitsamt ist der Frage gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach PCP-Exposition im häuslichen Bereich durch eine größere Untersuchung nachgegangen worden... Signifikant gehäuft traten als Gruppenphänomene die Beschwerden Rachenschleimhaut-/Tonsillenrötung bei den Männern und "Zerschlagenheit" bei den Frauen auf. Ein Zusammenhang zwischen Gesundheitsstörungen und der internen Holzschutzmittelbelastung, quantifiziert als PCP-Konzentration im Urin, konnte statistisch nicht belegt werden... Insgesamt konnte auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass die geäußerten Beschwerden auf die Verunreinigungen des PCP zurückzuführen seien. Den Untersuchern des BGA fielen die Glaubwürdigkeit und plausible Schilderung der Beschwerden von Betroffenen auf, ein Eindruck, der auch von anderen geteilt wird."
Sowohl Fach-, als auch Betroffenenkreise halten es für möglich, dass auch Verunreinigungen des (technischen) PCP durch polychlorierte Dibenzodioxine und -furane ("Dioxine") sowie Lösemitteldämpfe als Ursachen für die Beschwerden in Frage kommen. Auch wenn ein Zusammenhang zwischen Beschwerdebildern und dem Einsatz von Holzschutzmitteln derzeit weder bewiesen noch widerlegt werden kann, bedürfen diese Patienten einer intensiven umweltmedizinischen Betreuung. Diese sollte ein Human-Biomonitoring zur Erfassung einer aktuellen Exposition sowie eine sorgfältige differentialdiagnostische Abklärung beinhalten (Kommission "Human-Biomonitoring" 1997).
PCP ist krebserzeugend und wurde von der MAK-Kommission in die Kategorie 2 eingestuft. In diese Kategorie fallen Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind und für die Hinweise vorliegen, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leisten.
Stand: 15. Februar 2021 - 14:57 Uhr
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