Die Farbmittel

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Die Farbmittel

Immer mehr Menschen lassen sich ein Tattoo stechen. In westlichen Industrieländern tragen schätzungsweise zwischen 10 und 25 % der Menschen mindestens ein Tattoo (BfR 2014).

*** Hinweis: dieser Text wird derzeit mit Blick auf die neue Regulierung der Tätowierfarben im REACH-Kontext überarbeitet ***

Es sind folgende Pigmente bekannt: Titandioxid (weiß), Kohlenstoff (schwarz), Eisenoxid (gelb, rot, braun und schwarz), Kupferphthalocyanin (grün und blau), Chromoxid (grün und blau), Oxazine (violett), Indigoide (gelb, orange und rot), Aminoketone und Anthrachinonfarbstoffe. Die Palette der verwendeten Farbstoffe dürfte noch weitaus größer sein. Ihre Zusammensetzung, etwaige Zusatzstoffe  (z.B. Konservierungsstoffe, Weichmacher) und die Herstellungsweise, sind überwiegend nicht sicher bekannt.

Ferner gibt es inzwischen Tätowiermittel, die im Dunkeln leuchten. Die Inhaltsstoffe sind auch hier unklar.

Darüber hinaus kommen Monoazo- und Diazoverbindungen zum Einsatz. Einige der Azofarben können im menschlichen Körper zu krebserregenden Aminen umgewandelt werden. Diese sind mit der neuen Verordnung über Tätowiermittel verboten worden.

In einigen schwarzen Tätowierfarben konnten kleinste Partikel (Nanopartikel) von 40 nm nachgewiesen werden. Bisher ist unklar, wie sich die Nanopartikel in der Haut verhalten. Es ist denkbar, dass sie auf Grund ihrer Kleinheit in die Lymphknoten und andere Organe übergehen können. Wie sie dort wirken ist Gegenstand weiterer Forschung.

Stiftung Warentest untersuchte 2014 zehn Tätowierfarben, welche im Internet erhältlich sind. Das Ergebnis: Keine der Tätowierfarben verstößt gegen die deutsche Tätowiermittelverordnung. Jedoch enthalten sechs der zehn Farben Inhaltsstoffe, die Allergien auslösen können (z.B. Benzylisothiazolinon und Nickel).

Bei vier Produkten wird seitens der Hersteller ein Selbsttest auf der Haut (Patchtest) empfohlen. Dieser kann jedoch zu einer Sensibilisierung führen und ist daher nicht ratsam (Stiftung Warentest 2014).
In zwei schwarzen Tätowierfarben fand man polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Einige PAK-Substanzen sind krebserregend (BfR 2011).
Die Anwendungs- und Sicherheitshinweise sind bei allen Produkten mangelhaft. Entweder sind sie nicht in deutscher Sprache verfasst, sie sind unvollständig oder gar nicht vorhanden.

Mehrfach konnte in Farben für die beliebten Henna-Tattoos para-Phenylendiamin (PPD), welches zum Abdunkeln verwendet wird, nachgewiesen werden. PPD kann schwere Dermatosen verursachen und Personen lebenslang gegenüber PPD und ähnlichen Substanzen sensibilisieren. Betroffene entwickeln bei jedem weiteren Kontakt eine allergische Reaktion.

Viele Tätowiermittel und Permanent Make-ups beinhalten das Kontaktallergen Nickel. Nickel ist entweder ein Bestandteil der Farbpigmente bzw. der Trägermittel oder es wird als Verunreinigung während des Herstellungsprozesses in das Produkt eingetragen. Die Tätowierverordnung enthält kein generelles Nickelverbot. Daher sind nur solche Nickelverbindungen in Tätowiermitteln verboten, die in einer Negativliste der Kosmetikverordnung aufgeführt sind.

Die Tätowiermittel werden direkt in die Haut eingebracht. Die Barrierefunktion der Haut wird auf diese Weise umgangen, weshalb das BfR empfiehlt, den Nickelgehalt in den Tätowiermitteln so weit wie technisch möglich zu reduzieren. Das Risiko einer Nickelallergie durch Tattoos und Permanent Make-up kann derzeit nicht exakt bestimmt werden (BfR 2013).

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Autor/innen: J. Kiel, M. Sc. J. Linnemann    Zuletzt aktualisiert: 02.01.2023

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