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Entfernung von Tattoos
Die Entfernung von Tattoos ist sehr schwierig.
Die Behandlung mit einem Laser ist die gängigste Methode. Hierbei werden die Farbpigmente durch die Laserenergie gespalten und damit unsichtbar gemacht.
Für einen wirksamen Effekt sind bis zu zehn Sitzungen erforderlich, manchmal auch mehr. Ein Behandlungserfolg hängt vom Tattoo ab und ist nicht gesichert. Die Kosten hierfür liegen im mittleren dreistelligen Bereich.
Im neuen Strahlenschutzrecht ist die Tattoo-Entfernung mittels Laser neu geregelt. Danach dürfen ab Ende 2010 nur noch Ärzte Tätowierungen oder auch Permanent-MakeUp per Laser entfernen (Meldung der Ärzte-Zeitung vom 19.10.2018).
Als Nebenwirkungen bei der Entfernung von Tattoos können Verbrennungen und Narbenbildungen auftreten.
Neuerdings werden auch Cremes, Lotionen und Flüssigkeiten zur Entfernung von Tattoos angeboten, die unter die Haut gespritzt werden. Die Inhaltsstoffe sind unklar. Dem BfR wurden vereinzelt Vergiftungsfälle nach Anwendung derartiger Mittel gemeldet.
In einer vom BfR 2011 veröffentlichten Stellungnahme wird auf die Risiken von hoch konzentrierter Milchsäure (40 %) hingewiesen. Diese ist oft Bestandteil von sog. flüssigen Tattoo-Entfernern. Bereits eine Konzentration von 20 % kann Haut und Schleimhäute reizen. Bei Augen ist eine Konzentration von 10 % für die Reizung ausreichend.
Daher empfiehlt das BfR Tattoos ausschließlich von geschultem Personal (s.o.) entfernen zu lassen. Das eingesetzte Verfahren sollte medizinisch anerkannt sein und in entsprechenden Einrichtungen erfolgen. Vor der Behandlung ist eine umfassende Aufklärung über die Risiken ratsam.
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Autor/innen: J. Kiel, M. Sc. J. Linnemann Zuletzt aktualisiert: 02.01.2023