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Analytik, Biomonitoring und Grenzwerte
Analyse von Weichmachern
Der Nachweis und die quantitative Bestimmung von Phthalaten in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Körperflüssigkeiten und weiteren Materialien erfolgt in hierfür spezialisierten Laboratorien.
Hausstaub
Eine Analyse des Hausstaubs auf Weichmacher kann Aufschluss über eine überdurchschnittliche Belastung des Raumes mit diesen Stoffen geben. Mögliche relevante Quellen sind beispielsweise PVC-Fußbodenbeläge, Synthetikteppichböden, Vinyltapeten, Kunstleder-Sofas, Lacke/Anstrichstoffe und Spielzeug aus Weichplastik.
Für DEHP liegen typische Werte zwischen 400 und 700 mg pro Kilogramm Hausstaub (Medianwert), für DBP bei etwa 40 – 50 mg pro kg Hausstaub (Heudorf und Mitarb. 2007).
In der Studie des Umweltbundesamtes (Nagorka, R. et al. 2010) wurden folgende Mittelwerte gemessen:
Weichmacher |
Gehalt in mg pro kg Hausstaub |
DEHP |
656 |
DINP |
184 |
DIDP |
55 |
BBP |
48 |
DIBP |
39 |
DBP |
36 |
Die DEHP-Konzentration im Hausstaub und die DEHP-Belastung des Körpers korrelieren nicht miteinander. Aus einer hohen Hausstaubkonzentration kann man also nicht auf eine hohe Belastung des Körpers schließen und umgekehrt (Roßkamp 2004).
Dennoch kann bei Kindern die Aufnahme von DEHP über den Hausstaub höher sein als bei Jugendlichen und Erwachsenen, da sie sich häufiger auf dem Boden aufhalten. In einer Studie des BfR wurde eine DEHP-Aufnahme von 15-44 µg/kg Körpergewicht als wahrscheinlich angenommen (BfR 2013).
Innenraumluft
In der Innenraumluft gelten 150 – 450 Nanogramm (!) DEHP bzw. 600 – 1200 Nanogramm DBP pro Kubikmeter als typische Werte.
Bestimmung von Weichmachern im Körper
Die quantitative Bestimmung von Phthalaten und ihren Stoffwechselprodukten (Metaboliten) in Körperflüssigkeiten ist anspruchsvoll.
Stoffwechselprodukte des DEHP und anderer Weichmacher können im Urin nachgewiesen werden. Urin gilt als „Matrix der Wahl“ für Human-Biomonitoringuntersuchungen zu Phthalaten und ist dem Blut als Matrix vorzuziehen (HBM-Kommission 2011). Als genaueste Methode gilt zurzeit die Bestimmung der so genannten „sekundären Stoffwechselprodukte“ 5OH-MEHP und 5oxo-MEHP (Koch und Mitarbeiter 2003).
Neuere Ergebnisse zeigen, dass eine Einzelmessung nicht sehr aussagekräftig ist, da die Messergebnisse im Urin von ein und derselben Person von Tag zu Tag erheblich schwanken können (Fromme und Mitarbeiter, 2007). Für Humanbiomonitoringzwecke ist daher Sammelurin (24-Stunden-Urin) dem Morgenurin und Morgenurin wiederum dem Spontanurin vorzuziehen.
Referenzwerte
Die Kommission Human-Biomonitoring (2011) hat im Sommer 2011 folgende Referenzwerte für Stoffwechselprodukte des DEHP im Urin von Kindern und Erwachsenen festgelegt:
Referenzwerte für DEHP-Stoffwechselprodukte (Mikrogramm pro Liter)
Metabolit |
Kinder (3-14) |
Erwachsene (20-29 J)* |
Summe 5OH-MEHP und 5oxo-MEHP |
280 |
50 |
5OH-MEHP |
160 |
30 |
5oxo-MEHP |
120 |
20 |
* nicht bevölkerungsrepräsentative Stichprobe aus Münster (2006, 2008). Quelle: (Kommission „Human-Biomonitoring“, 2011)
Referenzwerte für Stoffwechselprodukte weiterer Phthalate (DnBP, DiBP, BBzP und DiNP) finden sich in Tabelle 9 der genannten Veröffentlichung.
HBM-Werte
Die Kommission Human-Biomonitoring hat nach einem neuartigen Verfahren und unter Annahme bestimmter Voraussetzungen einen HBM-I-Wert für DEHP errechnet. Dieser Wert wird angegeben als Summe der beiden DEHP-Stoffwechselprodukte 5OH-MEHP und 5oxo-MEHP pro Liter (Morgen)-Urin.
Der HBM-I-Wert beträgt
Gruppe |
HBM-I-Wert |
Kinder (6-13 J.) |
500 Mikrogramm pro Liter |
Frauen im gebärfähigen Alter |
300 Mikrogramm pro Liter |
restliche Allgemeinbevölkerung |
750 Mikrogramm pro Liter |
Derzeit diskutiert die HBM-Kommission über HBM-Werte auch für andere Phthalate sowie über einen Summenwert für hormonell wirksame Phthalate (Sachstand: 2011).
Ergebnisse aus dem Kinder-Umwelt-Survey
Die Daten aus dem Kinder-Umwelt-Survey zeigen, dass die Belastung von Kindern mit bestimmten Phthalaten unerwünscht hoch ist. Bei knapp 12% der Kinder der Altersgruppe 3 – 14 Jahre wird die zulässige tägliche Aufnahme für DnBP überschritten. Bei DiBP und DEHP fallen diese Überschreitungen etwas niedriger aus (9 und 1.4 %) (Umweltbundesamt 2009).
Grenzwerte für Weichmacher
Seit Februar 2015 dürfen die Weichmacher DEHP, DBP und BBP nur noch mit einer besonderen Genehmigung nach der EU-Chemikalienverordnung REACH eingesetzt werden. In Importprodukten kann DEHP aber weiterhin enthalten sein. DEHP ist bei REACH im Anhang 14 (SVHC-Stoffe = substances of very high concern) gelistet.
Bedarfsgegenstände
Grenzwerte im eigentlichen Sinne, die den Weichmachergehalt in Tapeten, Bodenbelägen usw. regeln, liegen nicht vor.
Lebensmittel
Für Lebensmittelverpackungen gelten sogenannte spezifische Migrationslimits (SML). Diese regeln den maximal zulässigen Übertritt von Weichmachern und anderen Umweltstoffen aus der Verpackung in das Lebensmittel. Für DEHP sieht eine EU-Regelung ein spezifisches Migrationslimit von 1.5 mg pro kg Lebensmittel vor.
Gesundheitsbezogene Werte (DEHP)
Mehrere Gremien und Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene haben sich mit der Ableitung von Werten für die tolerierbare tägliche DEHP-Aufnahme (TDI) befasst. Der TDI-Wert liegt je nach Institution, betrachteter Altersgruppe und Geschlecht zwischen 20 und 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (siehe „Zusätzliche Informationen“).
Gesundheitsbezogene Werte (andere Phthalate):
Die TDI-Werte für die tolerierbare tägliche Aufnahme einiger anderer Phthalate betragen (EFSA, UBA 2007):
Phthalat |
TDI in Mikrogramm (µg) pro kg Körpergewicht |
DBP |
10 µg |
DIDP |
15 µg |
DINP |
150 µg |
BBP |
500 µg |
Ergänzende Informationen:
1. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Nahrungsmittel (SCF) der EU nannte eine tolerierbare Aufnahme von 50 Mikrogramm DEHP pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Diesem Wert hat sich das Bundesinstitut für Risikobewertung angeschlossen.
2. Ein anderes europäisches Gremium, der Wissenschaftliche Ausschuss Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt (CSTEE) der EU nennt 37 Mikrogramm DEHP pro Kilogramm Körpergewicht.
3. Die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA möchte die tägliche Aufnahme auf 20 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht begrenzt sehen. Der Wert basiert auf Daten aus dem Jahr 1953.
4. Die Weltgesundheitsorganisation (2003) gibt 25 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag als zulässige Aufnahmemenge an.
5. Das ECB (European Chemical Bureau) wiederum plädiert für TDI-Werte, die nach Alter und Geschlecht abgestuft werden sollten (zit. nach Kommission HBM 2005 und Kommission HBM 2007):
TDI in Mikrogramm (µg) pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag | Personengruppe |
20 µg | Säuglinge (0 – 3 Monate) |
25 µg | Säuglinge (> 3 – 12 Monate) |
20 µg | Frauen im gebärfähigen Alter |
48 µg | Allgemeinbevölkerung |
6. Das deutsche Umweltbundesamt hält eine Aufnahmemenge von 50 Mikrogramm/kg KG/Tag für zulässig, was einer vom Körper aufgenommenen (resorbierten) Dosis von 30 Mikrogramm/kg KG/Tag entspricht. Die beim Umweltbundesamt angesiedelte Kommission Human-Biomonitoring geht bei der HBM-Festlegung von folgenden TDI-Werten aus:
- 20 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht für Frauen im gebärfähigen Alter und
- 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht für Kinder und die restliche Allgemeinbevölkerung
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Autor/innen: Dr. M. Otto | Prof. K. E. von Mühlendahl | J. Kiel, M. Sc. Zuletzt aktualisiert: 22.04.2023