Grenzwerte / Richtwerte
Grenzwerte für Weichmacher
Seit Februar 2015 dürfen die Weichmacher DEHP, DBP und BBP nur noch mit einer besonderen Genehmigung nach der EU-Chemikalienverordnung REACH eingesetzt werden. In Importprodukten kann DEHP aber weiterhin enthalten sein. DEHP ist bei REACH im Anhang 14 (SVHC-Stoffe = substances of very high concern) gelistet.
Bedarfsgegenstände
Grenzwerte im eigentlichen Sinne, die den Weichmachergehalt in Tapeten, Bodenbelägen usw. regeln, liegen nicht vor.
Lebensmittel
Für Lebensmittelverpackungen gelten sogenannte spezifische Migrationslimits (SML). Diese regeln den maximal zulässigen Übertritt von Weichmachern und anderen Umweltstoffen aus der Verpackung in das Lebensmittel. Für DEHP sieht eine EU-Regelung ein spezifisches Migrationslimit von 1.5 mg pro kg Lebensmittel vor.
Gesundheitsbezogene Werte (DEHP)
Mehrere Gremien und Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene haben sich mit der Ableitung von Werten für die tolerierbare tägliche DEHP-Aufnahme (TDI) befasst. Der TDI-Wert liegt je nach Institution, betrachteter Altersgruppe und Geschlecht zwischen 20 und 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (siehe "Zusätzliche Informationen").
Gesundheitsbezogene Werte (andere Phthalate):
Die TDI-Werte für die tolerierbare tägliche Aufnahme einiger anderer Phthalate betragen (EFSA, UBA 2007):
Phthalat |
TDI in Mikrogramm (µg) pro kg Körpergewicht |
DBP |
10 µg |
DIDP |
15 µg |
DINP |
150 µg |
BBP |
500 µg |
1. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Nahrungsmittel (SCF) der EU nannte eine tolerierbare Aufnahme von 50 Mikrogramm DEHP pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Diesem Wert hat sich das Bundesinstitut für Risikobewertung angeschlossen.
2. Ein anderes europäisches Gremium, der Wissenschaftliche Ausschuss Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt (CSTEE) der EU nennt 37 Mikrogramm DEHP pro Kilogramm Körpergewicht.
3. Die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA möchte die tägliche Aufnahme auf 20 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht begrenzt sehen. Der Wert basiert auf Daten aus dem Jahr 1953.
4. Die Weltgesundheitsorganisation (2003) gibt 25 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag als zulässige Aufnahmemenge an.
5. Das ECB (European Chemical Bureau) wiederum plädiert für TDI-Werte, die nach Alter und Geschlecht abgestuft werden sollten (zit. nach Kommission HBM 2005 und Kommission HBM 2007):
TDI in Mikrogramm (µg) pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag | Personengruppe |
20 µg | Säuglinge (0 - 3 Monate) |
25 µg | Säuglinge (> 3 - 12 Monate) |
20 µg | Frauen im gebärfähigen Alter |
48 µg | Allgemeinbevölkerung |
6. Das deutsche Umweltbundesamt hält eine Aufnahmemenge von 50 Mikrogramm/kg KG/Tag für zulässig, was einer vom Körper aufgenommenen (resorbierten) Dosis von 30 Mikrogramm/kg KG/Tag entspricht. Die beim Umweltbundesamt angesiedelte Kommission Human-Biomonitoring geht bei der HBM-Festlegung von folgenden TDI-Werten aus:
- 20 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht für Frauen im gebärfähigen Alter und
- 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht für Kinder und die restliche Allgemeinbevölkerung
Stand: 30. März 2021 - 12:14 Uhr
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