Kinderspielzeug: Schadstoffbelastung
Kinderspielzeug muss sicher sein, so dass es Kinder nicht gefährdet. Anforderungen sind in der europäischen Norm „Sicherheit von Spielzeug” (DIN EN 71) festgelegt. Dafür sind eine Reihe von Eigenschaften erforderlich, u.a:
- Es darf keine gefährdenden chemischen Verbindungen freisetzen. Von seinen Inhaltsstoffen darf bei Berührung, Verschlucken und Einatmen kein gesundheitlicher Schaden verursacht werden.
- Es muss so beschaffen sein, dass die Verletzungsgefahr so gering wie möglich ist.
- Spielzeug für Kinder unter drei Jahren darf nicht so klein sein, dass es verschluckt oder aspiriert werden kann.
- Es muss schwer entflammbar sein.
- Die Spannung darf bei elektrisch betriebenem Spielzeug maximal 24 Volt betragen.
- In der Europäischen Union darf nur Spielzeug verkauft werden, das der DIN EN 71 – Norm entspricht und entsprechend mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet ist. Auch das deutsche GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) kann einen entsprechenden Hinweis geben.
Stand: 20. August 2021 - 10:05 Uhr
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Grafik oben rechts (spielende Kinder): Oksana Kuzmina / Fotolia.com.