Lebensmittelkennzeichnung

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Wer von einer Nahrungsmittelallergie oder einer Unverträglichkeit gegenüber Laktose oder Gluten betroffen ist, muss die betreffenden Lebensmittel und Zutaten strikt meiden.

Die Lebensmittelkennzeichnungspflicht (EU-Richtlinie 2007/68/EG) hilft Betroffenen bei der Kaufentscheidung.

Die Hersteller der Nahrungsmittel sind durch die Richtlinie dazu verpflichtet, die häufigsten Allergene in der Zutatenliste namentlich aufzuführen. Es ist nicht erlaubt, sie hinter einem Sammelbegriff wie „Gewürze“ zu verbergen.

Es sind allerdings keine speziellen Wortlaute vorgegeben. Wer Gluten nicht verträgt, muss auch auf Begriffe wie „Weizen“ achten. Auch wenn die Produkte als Träger- oder Hilfsstoffe (z.B. Sojalecithin) verwendetet werden, müssen sie genannt werden.

Geht aus der Bezeichnung hervor, dass ein bestimmtes Allergen enthalten ist, so kann die Nennung in der Zutatenliste entfallen. Es muss dem Verbraucher klar sein, dass „Schmelzkäse“ aus Milch hergestellt wird.

Neuerung: Auch lose Ware muss eine Allergenkennzeichnung erhalten

Die Europäische Union beschloss 2011 zusätzliche Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (LMIV)). Diese sind Ende 2014 in Kraft getreten.

Potentiell allergene Zutaten müssen nun in der Zutatenliste hervorgehoben (z.B. farblich unterlegt) werden. Auch für die Schriftgröße gibt es neue Vorgaben: Die Schrift muss mindestens 1,2 mm groß sein (bezogen auf das kleine „x“). Eine Ausnahme besteht bei sehr kleinen Verpackungen, dort sind 0,9 mm erlaubt.

Auch bei loser Ware (z.B. in der Bäckerei oder im Restaurant) müssen demnächst die Allergene gekennzeichnet werden. Die Art und Weise der Kennzeichnung müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten festlegen und entsprechende nationale Vorschriften erlassen.

Generell kann die Information schriftlich, elektronisch oder mündlich übermittelt werden. Nach mündlicher Information muss jedoch eine schriftliche Dokumentation verfügbar sein.

Was steht auf der Verpackung?

Auf der Packung stehen zwei Arten von Informationen zur Verfügung. Es ist wichtig, diese unterscheiden zu können.

Die Allergenkennzeichnung: Sie nennt die Zutaten, die zu den häufigsten Allergenen gehören. Die Nahrungsmittelhersteller sind durch die EU-Richtlinie dazu verpflichtet.

Der Hinweis für Allergiker, dass mögliche Verunreinigungen mit Allergenen nicht auszuschließen sind, ist dagegen eine freiwillige Angabe der Lebensmittelkonzerne.

Allergenkennzeichnung

Die nachfolgenden Lebensmittel bzw. Lebensmittelgruppen lösen rund 90% aller Unverträglichkeitsreaktionen aus. Sie sind daher kennzeichnungspflichtig: 

  • Krebstiere und Krebserzeugnisse
  • Eier und -erzeugnisse
  • Fisch und -erzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
  • Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Milch und -erzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte und Nüsse, d.h. Mandeln, Pistazien, Hasel-, Wal-, Kaschu, Pekan-, Para-, Makadamia- und Queenslandnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sellerie und -erzeugnisse
  • Senf und -erzeugnisse
  • Sesamsamen und -erzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite (Konzentration mehr als 10mg/kg oder 10mg/l), ausgedrückt als SO2
  • Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

„Hinweis für Allergiker: Kann Spuren von ... enthalten“

Die Information besagt, dass produktionsbedingt Allergene in das Lebensmittel gelangt sein könnten - aber nicht müssen. Die Lebensmittelproduzenten schützen sich damit vor Haftungsansprüchen.

Dieser Hinweis ist eine freiwillige Angabe und ist in zweierlei Hinsicht problematisch. Zum einen können vergleichbare Produkte, die den Hinweis nicht tragen, trotzdem relevante Allergenmengen als Verunreinigung enthalten. Auf der anderen Seite führen die Hersteller manchmal eine lange Liste von möglichen Allergenspuren als Vorsichtsmaßnahme auf, obwohl möglicherweise kein Risiko für die Allergiker besteht. Dies hat den Nachteil, dass die Auswahl der Lebensmittel für die Betroffenen extrem eingeschränkt wird.

In der Wissenschaft werden Grenzwerte für bestimmte Nahrungsmittel diskutiert, unter denen die Betroffenen keine allergische Reaktion befürchten müssen. Ansätze hierzu unter anderem gibt es in der Schweiz und in Australien. Die wissenschaftliche Diskussion um die Grenzwerte ist noch nicht vollkommen ausgereift, um eines der Konzepte auch nach Deutschland übertragen zu können.

Übrigens: Im wissenschaftlichen Sinne sind Laktoseintoleranz und Zöliakie keine Allergien.

Stand: 14. Mai 2021 - 12:31 Uhr

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