Anforderungen an Untersuchungen und Interpretation der Ergebnisse

An eine Biomonitoring-Untersuchung werden hohe methodische Anforderungen gestellt, um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Beim erwähnten Umweltsurvey (GerES) des Umweltbundesamtes werden die Teilnehmer nach dem Zufallsprinzip (in Bezug auf Alter, Wohnort, Gemeindegröße usw.) ausgewählt, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Ähnliches gilt für den Kinderumweltsurvey des RKI. Die Untersuchung freiwilliger Teilnehmer würde das Bild verzerren.

Die Belastung mit Fremdstoffen wird in der Regel im Blut oder im Urin bestimmt, da dieses Probenmaterial leicht zugänglich ist, die analytischen Verfahren standardisiert sind und in der Regel auch geeignete Referenzwerte vorliegen. Einige (meist fettlösliche) Fremdstoffe können auch in der Muttermilch bestimmt werden. Dagegen sind Haar- oder Speichelproben für die meisten umweltmedizinischen Fragestellungen ungeeignet, Haaranalysen werden eher für forensische Zwecke eingesetzt.

Neben der Auswahl des biologischen Materials und des Zeitpunkts der Probennahme achtet man darauf, dass zur Analyse anerkannte und geprüfte Verfahren eingesetzt werden.
Diese Anforderungen gelten gleichermaßen für individuelle Untersuchungen und für das Biomonitoring von Gruppen.

Bewertung der Biomonitoringergebnisse

Die Bewertung der erhaltenen Analyseergebnisse kann grundsätzlich anhand von
a.) Referenzwerten für die Hintergrundbelastung der Allgemeinbevölkerung und
b.) (toxikologisch abgeleiteten) Beurteilungswerten ("Human Biomonitoring-Werte des Umweltbundesamtes") erfolgen.

Beide unterscheiden sich ganz erheblich in der Art, wie sie festgelegt werden und damit in ihrer Aussagekraft.

a.) Referenzwerte

Referenzwerte geben die obere Grenze der Belastung einer repräsentativ ausgewählten Bevölkerungsgruppe mit einem bestimmten Schadstoff an. Referenzwerte sind nicht toxikologisch abgeleitet. Wenn der individuelle Analysewert den Referenzwert überschreitet, ist das also nicht gleichbedeutend mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung. Allerdings kann eine erhöhte individuelle Belastung mit dem gegebenen Schadstoff vorliegen - der Befund sollte Anlass für eine Ursachenforschung sein.

b.) Human Biomonitoring-Werte (HBM-Werte)

Diese Werte werden von der Kommission "Human Biomonitoring" des Umweltbundesamtes erarbeitet. Sie sind toxikologisch begründet. Der sogen. HBM-I-Wert entspricht derjenigen Konzentration eines Fremdstoffs, bei deren Unterschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach aktuellem Wissensstand nicht zu erwarten ist. Der HBM-II-Wert entspricht derjenigen Konzentration eines Fremdstoffs, bei deren Überschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist.

HBM-Werte sagen also etwas über die "toxikologische Wirkschwelle" eines Stoffes aus.

Eine von der Kinderumwelt erarbeitete wissenschaftliche Animation (eLearning-Modul) illustriert auf anschauliche Weise die Möglichkeiten und Grenzen des HBM.

Stand: 23. Juni 2018 - 15:35 Uhr

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