Mehr als sechs von zehn Frauen färben ihr Haar. Im Durchschnitt geschieht dies etwa 6 - 8 mal pro Jahr. Auch etwa jeder zehnte Mann über 40 Jahre greift zu einem Haarfärbemittel.
Was ist in einem Haarfärbemittel enthalten? Was genau passiert beim Haarefärben? Gibt es Hinweise auf möglicherweise gesundheitsschädliche Wirkungen?
Haarfärbemittel werden nach ihrer Farbbeständigkeit meist in 3 Gruppen eingeteilt:
Haarfarben der 1. und 2. Gruppe werden auch als "nicht oxidative" (direktziehende) Farben bezeichnet. Hier lagern sich die Farbstoffe äußerlich an Keratin (das wichtigste Struktureiweiß im Haar) an bzw. dringen in die Schuppenschicht ("Cuticula") des Haares ein. Die Farbstoffe sind auswaschbar. Bei semipermanenten Haarfarben sind Grün-Blau-Töne i.d.R. nicht möglich und Naturtöne sind nicht immer erzielbar.
Haarfarben der 3. Gruppe ("oxidative Farben") bestehen in der Regel aus zwei Komponenten, einer Colorcreme und einer Entwicklercreme. Die Colorcreme enthält Farbstoffbausteine und Farbkuppler, während die Entwicklercreme auf einem Oxydationsmittel (meist handelt es sich dabei um Wasserstoffperoxid) basiert. Wasserstoffperoxid hilft auch, die vorhandenen Haarpigmente zu zerstören. Unmittelbar vor dem Färben werden beide Komponenten vermischt und auf das Haar aufgetragen. In komplizierten Reaktionen entstehen Farbstoffe, die sich in die Haarmatrix einlagern, das Haar durchfärben und nicht auswaschbar sind.
Seit den 80er Jahren sind Wissenschaftler immer wieder der Frage nachgegangen, ob ein häufiger beruflicher oder privater Kontakt mit oxidativen Haarfärbemitteln das Risiko erhöht, an Krebs (insbesondere Blasenkrebs) zu erkranken. Frühe Studien hatten ein solches Risiko angedeutet. Als Ursache kamen v. a. Farbstoffe aus der Gruppe der so genannten aromatischen Amine in Frage.
Neuere Studien aus Spanien, Schweden und den USA lassen keinen Zusammenhang zwischen dem Gebrauch moderner Haarfarben und einem erhöhten Krebsrisiko erkennen (B. Takkouche und Mitarbeiter 2005, M. Kogevinas und Mitarbeiter 2006). Die spanische Forschergruppe hatte hierfür 79 epidemiologische Studien, die zwischen 1966 und Januar 2005 erschienen waren, gesichtet und bewertet. Ihre Schlußfolgerung ("keine ernstzunehmenden Hinweise auf eine deutliche Erhöhung des Krebsrisikos bei Anwendern von Haarfärbemitteln") beruht auf einer recht umfassenden Datenbasis. Eine Meta-Analyse aus dem Jahr 2008 kommt zu dem gleichen Schluß (Kelsh und Mitarbeiter 2008).
Andere Untersuchungen beschäftigten sich mit der Frage, ob der Gebrauch von Haarfärbemitteln und ähnlichen Produkten zur Schönheitspflege möglicherweise vermehrte Hirntumore bei den Kindern der Anwenderinnen zur Folge hat. Den Ergebnissen zweier Studien zufolge finden sich hierfür keine ernstzunehmenden Anhaltspunkte (E.A. Holly und Mitarbeiter 2002, J.T. Efird und Mitarbeiter 2005/Internationale SEARCH-Studie).
Die Internationale Krebsforschungsagentur IARC (International Agency for Research on Cancer, Lyon) kam in 2008 zu der Einschätzung, daß die private Nutzung von Haarfärbemitteln "nicht klassifizierbar im Hinblick auf die Karzinogenität beim Menschen" (= IARC Gruppe 3) sei.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht auf seinem Symposium zum Wissensstand zu Krebs- und Allergierisiken durch Haarfärbemittel kein Krebsrisiko und weist darauf hin, daß die problematischen Inhaltsstoffe bereits seit vielen Jahren verboten sind (BfR 2009).
Manche Inhaltsstoffe von oxidativen Haarfärbemitteln besitzen ein hohes sensibilisierendes Potential. Insbesondere Friseure und Friseurinnen die häufig mit Färbemitteln arbeiten, sind von Allergien gegen deren Inhaltsstoffe betroffen. Doch auch die Anwender der Haarfärbemittel können Allergien und Unverträglichkeiten entwickeln.
Allergieauslöser
Zu den möglicherweise allergieauslösenden Stoffen in Oxidationsfarben gehören:
m- und p-Phenylendiamin (PPD, genauer gesagt: dessen Oxidationsprodukte), p-Toluylendiamin, p-Toluylendisulfat, o-Nitro-p-Phenylendiamin, p-Aminophenol, 3-Aminophenol, Hydrochinon und Resorcin. Das oxidierende Wasserstoffperoxid kann zusätzlich hautreizend wirken. Nach Untersuchungen des IVDK sind in der Allgemeinbevölkerung pro 1 000 Personen etwa 5 - 12 gegenüber PPD sensibilisiert, darunter 1 - 2 Personen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Haarfärbemitteln (Schnuch 2010).
In Blondiermitteln finden sich Persulfate, z.B. Ammoniumpersulfat, die die Entstehung von Kontaktekzemen fördern und sensibilisierend wirken können.
Verträglichkeitstest
Die in Anwendungshinweisen mancher Produkte enthaltene Empfehlung zur Selbsttestung vor der eigentlichen Anwendung ("Verträglichkeitstest") wird von Fachleuten kritisch gesehen: es würden bereits bestehende Sensibilisierungen hierbei nicht sicher erkannt werden und der Test selbst könnte zu einer Sensibilisierung führen. Der "Test zu diagnostischen Zwecken" sei durch die Kosmetik-Richtlinie nicht gedeckt.
Henna-Tattoos
Selbst das natürliche Färbemittel Henna kann Allergien auslösen. In südlichen Urlaubsländern wird dem Henna-Farbstoff manchmal zusätzlich das bereits aufgeführte p-Phenylendiamin beigefügt. In diesem Zusammenhang sind auch Henna-Tattoos zu erwähnen. Das Anbringen von Tattoos unterliegt ab 1.5.2009 der neuen Tätowierverordnung.
Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2006 auf Empfehlung des "Wissenschaftlichen Ausschusses für Konsumgüter" (SCCP = Scientific Committee on Consumer Products, jetzt SCCS = Scientific Committee on Consumer Safety) ein Verbot für 22 chemische Substanzen ausgesprochen, die zum Färben bzw. Tönen der Haare verwendet werden und für die kein Sicherheitsdossier fristgerecht vorgelegt wurde. Das Verbot trat am 01.12.2006 in Kraft.
Das Wissenschaftliche Komitee für Konsumgüter der EU veröffentlicht recht regelmässig Informationen zu einzelnen Haarfarben sowie zu Zwischenprodukten und Reaktionsprodukten bei oxidativen Haarfärbemitteln im Internet.
Eine neue Leitlinie der Europäischen Kommission verpflichtet Kosmetikunternehmen dazu, Nebenwirkungen ihrer Produkte ( z.b. zu Hautreizungen, allergischen Reaktionen, kosmetischer Akne und Juckreiz) offenzulegen.
Europäische Kosmetikverordnung
Die neue Europäische Kosmetikverordnung (1223/2009) wird ab dem 11. Juli 2013 gelten und dann die noch bestehende EU-Kosmetik-Richtlinie 76/768 ersetzen. Für Ende 2010 wird eine "Positivliste geprüfter Haarfarben" der EU erwartet.
Kosmetikindustrie und INCI-Deklaration
Die Kosmetikindustrie macht bereits seit längerer Zeit auf den Verpackungen Angaben zu Inhaltsstoffen, aufgelistet nach ihrem Anteil, und zu etwaigen unerwünschten Nebenwirkungen. Die Aufstellung internationaler Bezeichnungen für Kosmetikinhaltsstoffe INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) ist im Internet abrufbar.
Es ist nur allzu gut verständlich, daß Frauen in dieser besonderen Zeit weiterhin attraktiv aussehen möchten. Aus umweltmedizinischer Sicht kann allerdings - im Hinblick auf die umfangreiche Produktpalette und der Vielzahl der in Haarfärbemitteln enthaltenen Stoffe - nicht ausgeschlossen werden, daß einige Stoffe in geringem Maße über die Kopfhaut resorbiert werden und in den Blutkreislauf und möglicherweise auch in die Frauenmilch übertreten (H. Moshammer, 2001). Wissenschaftliche Untersuchungen bei Friseuren zeigen, daß es zu einem meßbaren, aber von der Menge her vernachlässigbaren Übertritt von Haarfärbebestandteilen in den menschlichen Körper kommt (Nohynek, 2010).
Wer sicher gehen will, sollte in dieser Zeit auf eine Anwendung dieser Mittel verzichten.
In jedem Fall ist es ratsam, bei der Anwendung Handschuhe zu tragen und die Gebrauchsanleitung strikt zu befolgen.
Oft werden Pflanzenfarben empfohlen, insbesondere das Färben mit Henna. Der Hennafarbstoff wird aus einem mehrere Meter hoch wachsenden Strauch gewonnen, dessen Blätter im Herbst geerntet und pulverisiert werden. Man unterscheidet neutrales, rotfärbendes und schwarzes Henna. Wichtigster Farbstoff im Henna ist die Substanz Lawson. Sie wurde nach dem Botaniker Lawson benannt, der 1709 den Hennastrauch (Lawsonia inermes) entdeckte.
Chemisch gesehen handelt es sich bei der Substanz Lawson um ein Naphthochinon. Der Naturstoff Lawson wird von Institutionen, die sich mit Risikobewertung befassen (hier: BgVV 2001, BfR 2003, SCCNFP 2004 (jetzt SCCP)) kontrovers beurteilt.
Haarfarben auf pflanzlicher Basis bieten dann eine mögliche Alternative zu chemischen Produkten, wenn der erkennbare Unterschied im Ergebnis in Kauf genommen wird.
Moderne Haarfärbemittel auf chemischer Basis - sachgemäß angewandt - erfüllen gleichfalls die hohen Anforderungen an den Verbraucherschutz.
Autoren: Dr. M. Otto, Prof. K.E. von Mühlendahl
Stand: August 2010
Aktualisierung: August 2011
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (2008): Henna
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (2008): Dokumente zu Haarfärbemitteln
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (2009): Haare färben ohne Risiko - geht das ? Mitteilung vom 28.10.2009
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