E-Zigarette (Elektronische Zigarette)

Zurück

Ihre Suchergebnisse:

E-Zigarette (Elektronische Zigarette)

E-Zigaretten bestehen aus einem Akku, einem Verdampfer und einem Depot (Kartusche) mit dem sogenannten „Liquid“ (Flüssigkeit aus Wasser, Verneblungsstoffen, Aromen, Nikotin). Bei einigen E-Zigaretten simuliert eine Leuchtdiode die Glut.

Zum Inhalieren des Dampfes saugt der Nutzer entweder an einem Mundstück oder betätigt eine Taste. Die Flüssigkeit wird mittels eines Heizdrahtes auf 65 bis 120 °C erhitzt. Die Verneblungsstoffe Glycerin und Propylenglykol lassen schließlich den Dampf entstehen. Zwischen den Zügen wird kein Dampf produziert.

Handelt es sich um eine mehrfach verwendbare E-Zigarette, müssen nach einer gewissen Zeit die Kartuschen ausgetauscht oder nachgefüllt werden.

Einige E-Zigaretten sehen einer normalen Zigarette zum Verwechseln ähnlich, andere gibt es als Stiftform oder als Pfeife. Die verschiedensten Formen, Farben und Verzierungen (z. B. mit Strass-Steinen) sind möglich.

Wie ist das „Liquid“ zusammengesetzt? Ist immer Nikotin enthalten?

Die Zusammensetzung der „Liquids“ kann durchaus unterschiedlich sein, nicht nur was die Aromen angeht. Die “Liquids” können auch privat zusammengemischt werden, wobei auch Substanzen eingesetzt werden, die üblicherweise nicht in E-Zigaretten verwendet werden. So wurde in einem Fall das Wasser durch Wodka ersetzt. Die Mischung eigener Liquide, insbesondere mit Alkohol, kann jedoch gefährlich sein.

Der Nutzer kann i.d.R. zwischen Nikotinkonzentrationen zwischen 0 bis 18 Milligramm pro Milliliter wählen. Allerdings kommt es häufig zu Fehldeklarationen.

In nikotinfrei vermarkteten Zigaretten konnten geringe bis deutliche Mengen Nikotin nachgewiesen werden. Im Extremfall wurden 21,8 mg Nikotin pro Kartusche in einer angeblich nikotinfreien E-Zigarette gefunden. Auch der gegensätzliche Fall lag vor: In E-Zigaretten, die Nikotin enthalten sollten, wurden deutlich geringere Mengen Nikotin gefunden als angegeben. Bei dem Extremfall wurde ein Nikotingehalt von 24 mg pro Kartusche angegeben, es waren jedoch nur 0,09 mg enthalten.

Welche (technischen) Probleme gibt es im Umgang mit E-Zigaretten?

Durch zu starkes Saugen an der E-Zigarette kann Flüssigkeit in den Mund gelangen. So kann enthaltenes Nikotin direkt über die Mundschleimhaut aufgenommen werden, was zu Vergiftungssymptomen führen kann. Auch beim Auswechseln oder Nachfüllen der Kartuschen kann das Liquid austreten und auf die Hände gelangen.

Eine E-Zigarette erlischt nicht wie eine normale Zigarette, woraus eine hohe und intensive Nutzung resultieren kann. Im Zuge dessen wird mehr Nikotin inhaliert, was wiederum zu Vergiftungsfällen führen kann.

Generell muss an E-Zigaretten stärker gesaugt werden, als an herkömmlichen Zigaretten. Erfahrene Nutzer der E-Zigaretten saugen zudem stärker, als Personen, die gerade erst mit dem Dampfen beginnen. Die Zugdauer bei E-Zigaretten beträgt durchschnittlich 4,2 bis 4,3 Sekunden; bei Tabakzigaretten liegt die Dauer bei 2,4 bzw. 2,1 Sekunden.

Wie bekannt sind E-Zigaretten und wie häufig werden sie genutzt?

Die E-Zigarette ist mittlerweile gut bekannt, allerdings handelt es sich immer noch um ein Nischenprodukt – trotz steigendem Absatz in den letzten Jahren.

Eingeführt wurden die E-Zigaretten in Europa im Jahr 2006. 2010 machten sie nur 0,4% des Markts für Tabakprodukte aus. In Deutschland stieg ab 2011 jedoch der Markt für E-Zigaretten. Rund 1,2 Millionen konsumierten die E-Zigarette im Jahr 2011.

Da die Rechtsgrundlage für E-Zigaretten in Deutschland noch recht undurchsichtig ist – sie sind weder verboten noch explizit erlaubt – ist die Marktentwicklung derzeit schwer einzuschätzen.

In Deutschland haben ca. 80% schon von der E-Zigarette gehört, 57% wissen dabei auch, worum es sich bei E-Zigaretten genau handelt (BZgA 2013a, 2013b). Vor allem 16- bis 29-Jährige kennen E-Zigaretten, jeder Vierte von ihnen hat sie schon einmal konsumiert (dkfz 2014).

E-Zigaretten werden vor allem von Rauchern, Rauchern die aufhören möchten und ehemaligen Rauchern verwendet. „Bis zu ein Viertel der Raucher probiert elektrische Zigaretten zumindest einmal aus, aber nur 1-9% von ihnen verwenden sie längerfristig“ (Schaller et al. 2013).

Die Geschlechterunterschiede in der Nutzung sind minimal. Männer bevorzugen eher Tabakgeschmack, während Frauen eher süßliche Aromen wie Schokolade mögen.

E-Zigaretten als Alternative zu herkömmlichen Zigaretten und Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung?

E-Zigaretten gelten als („gesündere“) Alternative zu herkömmlichen Zigaretten. Dies wird von Nutzern der E-Zigarette jedoch nicht als Hauptgrund für den Konsum genannt. In einer Umfrage unter Rauchern (Vickerman et al. 2013), die an einer telefonischen Tabakentwöhnungsberatung teilnahmen, gaben Nutzer der E-Zigarette folgende Gründe an:

  • Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung (51%)
  • Ersatz für herkömmliche Zigaretten (15%)
  • Reduzierung des Zigarettenkonsums (7%)
  • Nutzung in Nichtraucherbereichen (5,4%)
  • Verringerung der Entzugssymptome (5,1%)
  • „Gesündere“ Alternative zur Zigarette (4,5%)
  • Welche Gesundheitsrisiken gehen von E-Zigaretten aus?

Insgesamt ist die Studienlage zu gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten noch sehr dünn. Bisher liegen nur einzelne Studien zu kurzfristigen Auswirkungen der E-Zigarette vor.

Eine Gesundheitsgefährdung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs elektrischer Zigaretten lässt sich derzeit nicht ausschließen. Grundsätzlich gilt, dass nikotinhaltige Liquids ein Gefahrenpotential bergen, da Nikotin giftig ist und abhängig machen kann. Aber auch nikotinfreie Flüssigkeiten sind nicht unbedingt harmlos (Schaller et al. 2013).

Atemwegsirritationen durch Propylenglykol

Propylenglykol wird im Liquid als Verneblungsmittel eingesetzt. Für die orale Aufnahme gilt die Substanz als unbedenklich, bei einer Aufnahme über den Inhalationsweg kann die Bewertung jedoch anders ausfallen.

Einzelne Studien legen den Schluss nahe, dass eine Inhalation von Propylenglykol die Atemwege beeinträchtigen kann. Bereits eine kurzweilige Belastung der Raumluft kann die Atemwege reizen, eine langfristige Belastung erhöht möglicherweise das Asthmarisiko. Manche Hersteller warnen daher davor E-Zigaretten zu benutzen, wenn bereits eine Atemwegserkrankung vorliegt.

Krebserzeugende Substanzen in E-Zigaretten
In E-Zigaretten konnten Nitrosamine (in geringen Mengen), Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein nachgewiesen werden, die als krebserzeugende Substanzen klassifiziert sind. Allerdings sind die Mengen deutlich geringer, als bei herkömmlichen Zigaretten. Da jedoch für krebserzeugende Substanzen keine Schwellenwerte vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Konsum von E-Zigaretten das Krebsrisiko erhöht.

Als Nebenwirkungen sind bei der E-Zigarette folgende Beschwerden bekannt: Reizungen im Mund- und Halsbereich, trockener Husten, Schwindel und Übelkeit. Auch schwerwiegende Nebenwirkungen wie z. B. eine Lungenentzündung und kongestive Herzinsuffizienz wurden berichtet.

Es ist jedoch auch von einer Verbesserung des Gesundheitszustandes die Rede (z. B. körperliche Fitness, Verminderung des Hustenreizes, verbesserte Atmung). Diese positiven Effekte lassen sich durch den Rückgang der Schädigung durch das Rauchen erklären, wenn von der herkömmlichen Zigarette auf die E-Zigarette umgestiegen wird.

E-Zigaretten in der Schwangerschaft

Schwangere sollten keine E-Zigaretten verwenden, da Nikotin die Plazenta durchdringt und diverse Schädigungen beim Fetus hervorrufen kann.

Belastungen für Passivraucher

E-Zigaretten setzen flüchtige organische Verbindungen (Propylenglykol, Aromen, Nikotin, feine Partikel) frei. Die Partikel haben einen Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer und können daher tief in die Lunge eindringen. Sie können somit von anderen Personen, die mit dem Konsumenten im Raum anwesend sind, eingeatmet werden.

Wie werden E-Zigaretten gesetzlich reguliert?

In der überarbeiteten EU-Richtlinie (2014/40/EU), die von den Mitgliedsstaaten bis Mai 2016 umgesetzt werden muss, wurden Bestimmungen zur Produktsicherheit und zum Kinder- und Jugendschutz aufgenommen. E-Zigaretten werden, wenn sie Nikotin enthalten, ähnlich wie Tabakprodukte reguliert. Werden sie zur Tabakentwöhnung eingesetzt, gelten ähnliche Richtlinien wie bei herkömmlichen Medizinprodukten.

Dem deutschen Krebsforschungsinstitut (dkfz) geht die EU-Richtlinie nicht weit genug. Das dkfz fordert in seinen Regulierungsempfehlungen, dass auch nikotinfreie Produkte stärker gesetzlich kontrolliert und Aspekte des Jugendschutzes und des Nichtraucherschutzes stärker berücksichtigt werden sollten. In einem Memorandum des dkfz und des Aktionsbündnisses Nichtrauchen e.V. werden folgende, über die EU-Richtlinie hinausgehende Punkte empfohlen:

Gleiche gesetzliche Regulierung für nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten

  • Ein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Ein Verbot von tabakfremden Aromen, die den Gebrauch von E-Zigaretten attraktiver machen, insbesondere für Kinder
  • Ein umfassendes Werbeverbot, das in gleicher Weise für Tabakprodukte gelten sollte
  • Standards zur Produktsicherheit für Konsumenten
  • Ein Verwendungsverbot in Nichtraucherbereichen
  • Besteuerung von E-Zigaretten wie Tabakprodukte

    (dkfz 2014)

Was sind Hybrid-Zigaretten und wie unterscheiden sie sich von E-Zigaretten?

Die neu auf den Markt gekommenen Hybrid-Zigaretten verbinden Elemente der E-Zigarette und des herkömmlichen Tabakrauchens.

Ebenso wie bei E-Zigaretten kommen ein Halter und ein Ladegerät zum Einsatz. Anstelle der “Liquids” wird hier jedoch echter Tabak in sogenannten “Heets” verwendet. Der Tabak wird nicht verbrannt, sondern auf rund 350° C erhitzt. Unter Beimengung von Propylenglykol entsteht so Tabak-aromatisierter Dampf.

“Vorreiter” ist der Tabakkonzern Philip Morris (“Marlboro”), der die Hybrid-Zigarette unter dem Markennamen “IQOS” vertreibt.

Laut Philip Morris fallen hierbei deutlich weniger gesundheitsschädliche Nebenprodukte an als beim Verbrennen von Tabak, so dass es sich um ein “risikoreduziertes” Produkt handle.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht auf eine Anfrage der Pharmazeutischen Zeitung hin davon aus, dass Hybrid-Zigaretten aufgrund der Reduktion toxischer Nebenprodukte weniger gesundheitsschädlich sind als klassische Zigaretten. Es handle sich hierbei allerdings um eine vorläufige Feststellung, da herstellerunabhängige Studien noch ausstünden. Eigene Untersuchungen zu diesem Thema hat das BfR für den Herbst 2017 angekündigt.

Unabhängig von der Frage, wie sich die beim Erhitzen von Tabak entstehenden Nebenprodukte auf die Gesundheit auswirken, bleibt auch bei der Hybrid-Zigarette das mit dem Tabakkonsum verbundene

Diese Beiträge auf Allum könnten Sie ebenfalls interessieren:

  • Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.) (2015): Regulierungsempfehlungen für elektrische Inhalationsprodukte. http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/AdWfP/AdWfdP_Regulierungsempfehlungen_fuer_elektronische_Inhalationsprodukte.pdf (zuletzt aufgerufen im November 2019).
  • Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.) (2015): E-Zigaretten: Bekanntheit und Konsum in Deutschland 2012–2014. www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/AdWfP/AdWfdP_E-Zigaretten_Bekanntheit_und_Konsum_in_Deutschland_20122014.pdf (zuletzt aufgerufen im September 2019).
  • Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.) (2013): Elektrische Zigaretten – ein Überblick. Heidelberg, 2013
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (Hrsg.) (2015): Jeder Zehnte probiert E-Zigaretten aus. In: Kinder- und Jugendarzt 45./46. Jg. Nr. 12/14 + 1/15, S. 685
  • Schaller, K., Rupper, L., Kahnert, S., Bethke, Ch., Nair, U. & Pöschke-Langer, M. (2013): Konsum Elektronischer Zigaretten – Teil 1. Umweltmedizin Hygiene Arbeitsmedizin 18 (6), S. 313-328.
  • Vickerman, C. I., Carpenter, K. M., Altman, T., Nash, C. M. & Zbikowski, S. M. (2013): Use of Electronic Cigarettes Among State Tobacco Cessation Quitline Callers. Nicotine Tob Res 15, S. 1787-1891.
  • Williams, M., Villarreal, A., Bozhilov, K., Link, S. & Talbot, P. (2013): Metal and Silicate Particles Including Nanoparticles Are Present in Electronic Cigarette Cartomizer Fluid and Aerosol. PLoS One 8, e57987.
  • Weltnichtrauchertag (Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V.): Online verfügbar unter: http://www.abnr.de/ (online nicht mehr verfügbar, Stand August 2017).
  • Bundesgesundheitsblatt (2010): Tabakprävention in Deutschland - Maßnahmen und Erfolge. Themenheft 02 (2010). S. 89-206.
  • Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG.
  • Pharmazeutische Zeitung 28/2017: "Erhitzen statt verbrennen". www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-282017/tabakheizsysteme-erhitzen-statt-verbrennen/ (zuletzt aufgerufen im September 2019)
  • Welt.de (2016): Die neue, angeblich so hippe Art zu rauchen. www.welt.de/wissenschaft/article159763333/Die-neue-angeblich-so-hippe-Art-zu-rauchen.html (zuletzt aufgerufen im Mai 2019).

Autor/innen: Dr. M. Otto, S. Höppner, M. A.    Zuletzt aktualisiert: 10.01.2024

Nach oben