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Grenzwerte, Biomonitoring und Vorbeugung
Grenzwerte und Richtwerte
Aluminiumaufnahme über die Nahrung
Für die orale Aufnahme von Aluminium wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von 1 mg Aluminium pro Kilogramm Körpergewicht abgeleitet.
Untersuchungen zeigen jedoch, dass Säuglinge durch einige handelsübliche Säuglingsnahrungen mehr Aluminium aufnehmen, als von der EFSA vorgegeben.
Aluminiumaufnahme über das Trinkwasser
Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von Aluminium im Trinkwasser von 0,2 mg (200 μg) pro Liter fest.
„Unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge raten ExpertInnen, es solle mit hoher Priorität dafür gesorgt werden, die zulässigen Grenzwerte für Aluminium im Trinkwasser auf zumindest < 100 μg/l abzusenken und dies auch durch Kontrollen zu überprüfen, insbesondere für ältere Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für Alzheimer-Erkrankungen besteht“ (Österreichisches Bundesministerium für Gesundheit 2014).
Aluminiumaufnahme über Kosmetik
In kosmetischen Mitteln sollte die Konzentration von Aluminium 0,6% nicht übersteigen.
Stiftung Warentest untersuchte 24 Achselsprays für Frauen – darunter 13 mit Aluminiumchlorhydrat. Die höchste Konzentration lag bei 7,4%. Laut Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist bei täglichem Gebrauch dieser Sprays auf gesunder Haut nichts zu befürchten. Allerdings sollten sie nicht auf frischrasierte Achseln aufgetragen werden (Stiftung Warentest 2014).
Verbraucher nehmen bereits durch Lebensmittel mehr Aluminium auf, als der Grenzwert für die wöchentliche Aufnahme vorgibt. Eine zusätzliche Verwendung aluminiumhaltiger Kosmetik könnte zu einer dauerhaften Überschreitung des Wertes führen.
Biomonitoring
Eine Biomonitoring-Untersuchung ist über Blutplasma und Urin möglich. Gemessen wird allerdings lediglich der Aluminiumgehalt des Blutplasmas/ Urins. Diese Messung ist sinnvoll, wenn ein Vergleich der relativen Veränderung der Aluminiumbelastung zwischen Personen oder Populationen durchgeführt werden soll.
Vorbeugung
Das BfR empfiehlt, vorsorglich die Aufnahme von Aluminium zu reduzieren.
- Lebensmittel, die Salze oder Säuren enthalten, sollten nicht in Aluminiumfolie verpackt werden oder mit Aluminium-Kochgeschirr in Kontakt kommen.
- Insbesondere bei Säuglingen mit gestörter Nierenfunktion sollten Aluminium-freie Milchpulver verwendet werden.
- Die Nutzung von kosmetischen Mitteln auf der Basis von Aluminiumverbindungen sollte reduziert beziehungsweise vermieden werden.
- Antitranspirantien mit Aluminiumverbindungen sollten nicht direkt nach der Rasur oder an geschädigter Achselhaut angewendet werden.
- Deodorantien ohne Aluminiumsalze sind im Handel erhältlich. Laut Stiftung Warentest können auch diese über längere Zeit den Schweiß hemmen. Welche Produkte besonders gut abgeschnitten haben, kann in der Juni-Ausgabe 2014 von Stiftung Warentest nachgelesen werden.
- Wer nicht auf Antitranspirantien bei rasierten Achseln verzichten möchte, sollte sich vor dem Schlafengehen rasieren, damit sich die Haut über Nacht erholen kann. Morgens kann dann wie gewohnt das Spray aufgetragen werden.
- Ferner können Antazida durch H₂-Rezeptor-Antagonisten oder Protonenpumpenhemmer ersetzt werden.
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Autor/innen: S. Höppner M. A.
Zuletzt aktualisiert: 17.07.2024