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Grenzwerte / Richtwerte
EU
Seit 2003 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Bevölkerung zu informieren und zu warnen, wenn bestimmte Schwellenwerte für Ozon überschritten werden. Laut EEA-Bericht (2014) ist die Zahl der erforderlichen Warnungen in 2013 weiter zurückgegangen.
Zielwert (Schwellenwert für Gesundheitsschutz): | 120 Mikrogramm pro Kubikmeter als Mittelwert über acht Stunden |
Schwellenwert für die Unterrichtung der Bevölkerung: | 180 Mikrogramm pro Kubikmeter als Mittelwert über eine Stunde |
Schwellenwert für die Auslösung einer Ozonwarnung: | 240 Mikrogramm als Mittelwert über eine Stunde |
WHO
In den 2006 veröffentlichten Luftgüte-Richtlinien der WHO wird der Schwellenwert für Gesundheitsschutz auf 100 Mikrogramm pro Kubikmeter als Mittelwert für acht Stunden reduziert, da in einigen neueren Studien ein Zusammenhang zwischen Ozonkonzentration und Sterblichkeit gefunden wurde.
Auch der Schwellenwert für die Unterrichtung der Bevölkerung liegt mit 160 Mikrogramm pro Kubikmeter als Mittelwert für acht Stunden unter dem von der EU vorgegebenen Wert.
DFG
Von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist Ozon in die Kategorie 3B (“Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreicht”) eingestuft worden.
Das Umweltbundesamt veröffentlicht täglich aktualisierte Ozon-Messwerte für ganz Deutschland. Eine Übersichtskarte der Stundenmittelwerte der Ozonkonzentration finden Sie hier.
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Autor/innen: Dr. M. Otto, Prof. K. E. von Mühlendahl
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024