Vorbeugung und Sanierung

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Vorbeugung und Sanierung

Luft, Wasser, Nahrung

Trinkwasser, Außen- und Innenluft weisen einen vergleichsweise niedrigen Benzo(a)pyren-Gehalt auf und tragen daher nur unwesentlich zur PAK-Belastung des Körpers bei.

Anders sieht es mit dem Rauchen (Annahme: 20 Zigaretten pro Tag) und der Nahrung aus, die durchschnittlich je 400 bzw. 500 Nanogramm Benzo(a)pyren pro Tag beisteuern (Deutsche Gesellschaft für experimentelle und klinische Pharmakologie und Toxikologie, DGPT). Durch Verminderung des Zigarettenkonsums sowie durch sachgerechte Nahrungsmittelauswahl und -zubereitung kann daher die Benzo(a)pyren-Aufnahme deutlich gesenkt werden.

Insbesondere beim Grillen sollte darauf geachtet werden, das Grillgut nicht im offenen Feuer zu garen und das Tropfen von Fett und Fleischsaft in die Glut zu verhindern (Grillzange statt Gabel zum Wenden!).

Körperpflege

In Bezug auf Körperpflegemittel hat der Gesetzgeber bereits reagiert: Teer-(PAK)-haltige Haarshampoos zur Behandlung einer übermäßigen Talgproduktion der Kopfhaut sind inzwischen verboten.

Parkett

Wenn hier im Folgenden Empfehlungen zur Sanierung von mit PAK-haltigen Klebern belasteten Parkettböden gegeben werden, geschieht dies vor dem Hintergrund, dass vernünftigerweise alle relevanten PAK-Quellen in die Schadstoffminimierung einbezogen werden sollten.

Sofern sich ein Parkett als PAK-belastet herausgestellt hat, hängt der Sanierungsbedarf im wesentlichen von zwei Faktoren ab: 1. vom Benzo(a)pyrengehalt des Klebers und 2. vom Zustand des Parketts.

Wichtig ist, dass die PAK-Freisetzung in den Innenraum unterbunden wird. Die Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien der Länder hat hierzu Hinweise erarbeitet (“Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden (PAK-Hinweise)”, ARGEBAU 2000). Das folgende Prüfschema entstammt diesen Hinweisen in der Fassung vom April 2000.

 

Als expositionsmindernde Maßnahmen (siehe Ablaufschema) gelten beispielsweise häufiges Staubsaugen bei geöffnetem Fenster und unter Verwendung geeigneter Staubsaugerfilter, ferner das feuchte Wischen des Parketts und schließlich – bei sehr schlechtem Parkettzustand – das Abdecken des Parketts durch geeignete Sperrfolien. Diese Maßnahmen sind lediglich als “Erste Hilfe” zu verstehen und können eine Entscheidung in Bezug auf Parkettreparatur, Parkettüberbau oder Totalsanierung nicht ersetzen.

Gute Hinweise und Entscheidungshilfen hierzu enthält die Broschüre “Wohnen ohne Gift” der Stiftung Warentest (2017).

Verbrauchernahe Produkte

In Bezug auf verbrauchernahe Produkte (Werkzeuggriffe, Kabelummantelungen) haben Hersteller und Handelsunternehmen Höchstgehalte vereinbart. Werkzeuggriffe, bei denen ja bestimmungsgemäß mit einem längeren Hautkontakt zu rechnen ist, dürfen nicht mehr als 10 Milligramm PAK pro Kilogramm Kunststoff (davon max. 1 Milligramm Benzo-a-pyren pro Kilogramm Kunststoff) enthalten.

Das BfR hat die Empfehlung ausgesprochen, daß der Gehalt an PAK in Verbraucherprodukten noch viel stärker, nämlich auf 0.2 Milligramm pro Kilogramm zu begrenzen sei (BfR 2010a und BfR 2019).

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Autor/innen: Dr. M. Otto Prof. K. E. von Mühlendahl

Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024

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