Retinol in Kosmetika

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Retinol in Kosmetika

Recherchiert man im Web zu “Retinol”, so verweisen z. B. die Suchergebnisse der großen Suchmaschinen vorrangig auf Beiträge, die Retinol als Bestandteil von Anti-Aging-Cremes bewerben oder oder als “Wundermittel gegen Falten” empfehlen.

Eine zu hohe Aufnahme von Retinol kann jedoch, insbesondere für bestimmte Bevölkerungsgruppen, auch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Darauf hat das Bundesinstitut für Risikoberwertung bereits Anfang 2014 hingewiesen und kam zu dem Schluss: Die Aufnahme über kosmetische Mittel sollte begrenzt werden (BfR 2014).

Was ist Retinol?

Retinol, auch Vitamin A1 genannt, gehört chemisch gesehen zur Gruppe der Retinoide und zählt zu den fettlöslichen Vitaminen. Es kommt als natürlicher Bestandteil in zahlreichen Lebensmitteln vor, insbesondere in Leber und Lebertran, Milch, Milchprodukten sowie im Eigelb.

Retinol (Vitamin A1) als lebensnotwendiges Vitamin

Retinol ist ein essenzielles Vitamin zur Aufrechterhaltung der Gesundheit. Es ist u. a. wichtig für den Sehvorgang sowie für das Wachstum und die Funktion von Haut und Schleimhäuten.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine tägliche Zufuhr von ca. 1 mg Retinol bzw. Retinol-Äquivalenten. Diese Aufnahmemenge wird normalerweise durch eine ausgewogene Ernährung erreicht. Die Aufnahme von β-Carotin, das in Gemüse und Obst vorkommt, trägt zur Versorgung bei, da es im Körper zu Vitamin A konvertiert wird.

Retinol als Bestandteil von Kosmetika

In Kosmetika, insbesondere bei sogenannten Anti-Aging-Cremes, werden Retinol und das verwandte Retinolester zur Verminderung von Hautfalten eingesetzt. Über die Haut werden diese Substanzen vom Organismus aufgenommen; sie tragen damit zur Gesamtaufnahmemenge von Retinol bei.

Gesundheitliche Auswirkungen einer zu hohen Retinol-Aufnahme
Während die ausreichende Versorgung mit Vitamin A1 Bestandteil einer gesunden Ernährung ist, kann eine übermäßige Aufnahme zu den akuten oder chronischen Symptomen einer “Hypervitaminose” führen. Bei akuter Überschreitung können Übelkeit, Kopfschmerzen und Erbrechen auftreten, bei chronischer überhöhter Aufnahme sind trockene Haut und aufgeplatzte Lippen, Haarausfall, Knochen- und Muskelschmerzen sowie Lebererkrankungen möglich.

Empfehlungen der DGE und des BfR zu Höchstmengen und zur Konzentration von Retinol in Kosmetika

Die DGE empfiehlt als Tolerable Upper Intake Level (Tolerierbare tägliche Aufnahmemenge, UL) maximal 3 mg Retinoläquivalente. Der UL bezieht sich auf die tägliche Höchstmenge aus allen Quellen, die ein Mensch langfristig aufnehmen kann, ohne dass mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Im Normalfall wird dieser Höchstwert auch bei Vitamin A-reicher Ernährungsweise und regelmäßiger Verwendung von Kosmetika nicht überschritten.

Der von der DGE empfohlene Wert gilt jedoch nicht für Frauen nach der Menopause – und somit für die wichtigste Zielgruppe von Anti-Aging-Produken -, sowie für Anwender mit einem erhöhtem Osteoporose- und Frakturrisiko. Das Scientific Committee on Food (SCF) hat für diese Personengruppe einen täglichen Höchstwert von 1,5 mg empfohlen. Grund dafür sind Studien, die einen möglichen Zusammenhang zwischen einer hohen Vitamin A-Zufuhr und einer Verminderung der Knochendichte nahelegen.

Da Frauen über die Nahrung häufig bis zu 1,8 mg Retinoläquivalente aufnehmen und bei intensiver Verwendung von Retinol-haltigen Kosmetika noch ca. 0,7 mg hinzukommen können, kann ein Gesundheitsrisiko für diese Personen nicht ausgeschlossen werden (siehe BfR 2014).

Nicht auszuschließen ist auch, dass Retinol bei sehr hoher Aufnahmemenge in der Schwangerschaft zu Missbildungen des Kindes führt. Allerdings ist es beim Menschen bislang noch nicht eindeutig als Ursache von Missbildungen identifiziert worden. Aus Sicherheitsgründen sollten jedoch schwangere Frauen darauf achten, den UL von 3 mg pro Tag nicht zu überschreiten.

Aufgrund der z. T. nachgewiesenen und z. T. vermuteten gesundheitlichen Auswirkungen empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Begrenzung der Konzentration von Retinol und Retinol-ähnlichen Substanzen in Kosmetika zur Gesichts- und Handpflege und plädiert für ein Verbot in Lippen- und Körperpflegeprodukten.

  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Vitamin A: Aufnahme über kosmetische Mittel sollte begrenzt werden (2014). http://www.bfr.bund.de/cm/343/vitamin-a-aufnahme-ueber-kosmetische-mittel-sollte-begrenzt-werden.pdf
  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE): Vitamin A, β-Carotin - Empfohlene Zufuhr. http://www.dge.de/wissenschaft/referenzwerte/vitamin-a-b-carotin/ (
  • Health Check: are cosmetics containing Vitamin A safe during pregnancy? https://theconversation.com/health-check-are-cosmetics-containing-vitamin-a-safe-during-pregnancy-63810

Autor/innen: Dr. M. Otto | U. Voss, M. A.    Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024

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