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Möchten Sie sich tätowieren lassen, so nehmen Sie sich Zeit für den endgültigen Entschluss.
Das richtige Tattoo-Studio finden:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt, welche Tattoo-Studios Sie Ihnen empfehlen können.
- Schauen Sie sich das Tattoo-Studio Ihrer Wahl genau an. Suchen Sie auch ein zweites oder drittes auf und vergleichen Sie.
- Vermeiden Sie Tattoo-Conventions, Angebote von Tätowierungen zu sehr billigen Preisen und Tätowierungen im Rahmen einer Urlaubsreise
- Schauen Sie nach, ob Ihr Tätowierer Mitglied bei einem Dachverband ist, welche sich an Mindestanforderungen bei der Hygiene halten (z.B. „Deutsche organisierte Tätowierer“ oder „United European Tattoo Artists e.V.“)
- Achten Sie darauf, dass in dem Studio hygienisch gearbeitet wird
Die nachfolgenden Kriterien geben Ihnen Hinweise, dass ein Studio hygienisch einwandfrei arbeitet:
- Der Tätowierer klärt den Kunden umfassend auf, am besten mündlich und schriftlich. Bei Minderjährigen muss der Tätowierer die Einverständniserklärung der Eltern einholen.
- Das Studio verfügt über einen Sterilisator.
- Der Behandlungsraum, in dem der Eingriff durchgeführt wird, ist gefliest und durch Türen von den übrigen Räumen abgetrennt.
- Die Oberflächen sind glatt und leicht abwischbar.
- Ein Waschbecken befindet sich außerhalb des Behandlungsraumes. Wenn ein Waschbecken im Behandlungsraum vorhanden ist, muss es von der Behandlungsliege deutlich entfernt sein, um eine mögliche Verunreinigung durch Spritzwasser zu vermeiden.
- Am Waschbecken befinden sich Desinfektionsmittelspender, Seifenspender und Einmalhandtücher.
- Daneben steht ein Mülleimer mit Tretdeckel für die Einmalhandtücher.
- Die Arbeitsfläche mit den vorbereiteten Materialien und Instrumenten ist aufgeräumt und sieht sauber aus. Getränke, Aschenbecher, Zeitungen etc. haben auf der Arbeitsfläche nichts zu suchen.
- Vor Beginn der Arbeit am Kunden ist die Haut an der zu tätowierenden Stelle großflächig und gründlich zu desinfizieren. Zur Entfernung von Haaren verwendet der Tätowierer Einmalrasierer.
- Der Tätowierer desinfiziert sich die Hände und trägt Einmalhandschuhe.
- Die benötigten Instrumente sind steril verpackt.
- Achten Sie darauf, dass die Instrumente erst unmittelbar vor ihrer Verwendung aus einem Sterilisationsbeutel oder -behälter entnommen werden. Die benötigten Farben für das Tätowieren werden am besten direkt vor Beginn des Tätowiervorganges in kleine Einmalgefäße gegeben.
- Nadeln und andere Gegenstände, die mit Blut oder Serum in Verbindung kommen, müssen mit einem geeigneten Sterilisationsgerät sterilisiert werden.
- Tätowiernadeln sind Einweginstrumente. Sie dürfen nur für einen Kunden verwendet werden. Die mehrmalige Verwendung einer Nadel ohne vorherige Reinigung und Sterilisation ist hygienisch äußerst bedenklich.
- Das Sterilisiergerät sollte regelmäßig von einem Hygieneinstitut untersucht werden.
- Lehnt ein Tätowierer es ab, Ihnen seine Hygienemaßnahmen zu zeigen, so sollten Sie von seinem Studio Abstand halten.
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Literaturquellen
- Ärzte-Zeitung (19.10.2018): Tattoo-Enfernung künftig nur noch durch Medizinerhand. Link
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2018): Tätowieren und Piercen.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2007): BfR warnt erneut vor Henna-Tattoos, Presseinformation 14/2007 vom 18. Juli 2007.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2009): 1. Sitzung des adhoc Ausschusses „Tätowiermittel“ der BfR-Kommission für Kosmetische Mittel, Protokoll vom 4. November 2009.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2011): Tätowiermittel können krebserregende PAK enthalten, Stellungnahme Nr. 044/2011 vom 1. Juli 2011.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2011): Tattoo-Entfernung – Einsatz wässriger Milchsäure ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, Stellungnahme Nr. 033/2011 vom 1. August 2011.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2013): Nickel gehört nicht in Tätowiermittel und Permanent Make-up, Presseinformation 15/2013 vom 06.06.2013.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2014): Infektionsrisiken durch Tätowierungen, Stellungnahme Nr. 017/2014 vom 1. Februar 2014
- Cegolon, L. et. al. ( 2010): Body piercing and tattoo: awareness of health related risks among 4,277 Italian secondary school adolescents, BMC Public Health 2010, 10: S. 73.
- Gesundheitsamt Braunschweig: Piercen und Tätowieren.
- Helmholtz Zentrum München (2008): Dauerhafter Körperschmuck – Informationen und Empfehlungen zum Schutz vor Allergien und Infektionen.
- Luch, A. (2013): Tätowierungsmittel – Risiken & Regulation, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Präsentation vom 13. März 2013.
- Stiftung Warentest (2014): Unter die Haut. Test 8/2014, S. 90-91.
- Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung).
Autor/innen: S. Höppner, M. A. J. Linnemann
Zuletzt aktualisiert: 19.08.2024