Grenzwerte und Richtwerte in der Umweltmedizin

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Grenzwerte und Richtwerte in der Umweltmedizin

Die Gesetzgebung im Umweltbereich ist in der Bundesrepublik Deutschland auf den Schutz des menschlichen Lebens, seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und den Schutz vor Belästigungen ausgerichtet.

Der Gesetzgeber hat Schutzgüter (den Menschen selbst, die belebte und die unbelebte Umwelt) und Schutzziele (den Umfang des angestrebten Schutzes der Schutzgüter) definiert.

Fragestellungen in der Umweltmedizin

Aus den Schutzzielen ergeben sich Fragen, wie sie in der Umweltmedizin oft gestellt werden:

  • Ist ein vollständiger Schutz von Gesundheit und Wohlbefinden möglich?
  • Gilt der Schutz auch für besonders empfindliche Gruppen der Bevölkerung?
  • Ist das Individuum (möglicherweise mit einer hohen individuellen Empfindlichkeit) ausreichend geschützt?
  • Gibt es Risiken, die in Kauf genommen werden müssen, beispielsweise aus Gründen der gesellschaftlichen Akzeptanz?
  • Wie geht man mit “unsicherem Wissen” (zum Beispiel zu Kombinations- und Langzeitwirkungen) um?
  • Schutzziele werden in einem gesellschaftlich-normativen Prozess festgelegt. Hierfür sind Transparenz im Umgang mit Umwelt- und
  • Gesundheitsrisiken und deren öffentliche Diskussion eigentlich selbstverständliche Voraussetzungen.

Dass dem in der Vergangenheit nicht immer so war, zeigt die Aufgabensetzung der im Rahmen des Aktionsprogramms “Umwelt und Gesundheit” eingesetzten Risikokommission des Bundes. Sie sollte Vorschläge zum besseren Management von Umwelt- und Gesundheitsrisiken erarbeiten.

Risikoabschätzung, Risikomanagement und Risikokommunikation

Der 2002 vorgelegte erste Bericht der Risikokommission fordert eine stärkere Trennung der Bereiche

  • Risikoabschätzung (wissenschaftliche Abschätzung möglicher Gefährdungen),
  • Risikomanagement (politische Abwägung möglicher Handlungsoptionen) und
  • Risikokommunikation (Vermittlung und Diskussion in der Öffentlichkeit).

Oft wird das besondere Schutzbedürfnis von Kindern betont.

Das Umweltbundesamt hat in 2002 im Rahmen des bereits erwähnten Aktionsprogramms “Umwelt und Gesundheit” die Studie „Berücksichtigung der Risikogruppe Kind bei der Ableitung gesundheitsbezogener Umweltstandards“ in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse seit einiger Zeit vorliegen.

Zum Umgang mit Risiken

Der Umgang mit Risiken ist – genau betrachtet – Teil unseres tagtäglichen Lebens; in der modernen Industrie- und Informationsgesellschaft erhält er allerdings eine neue Dimension.

Ausführungen zum Risikobegriff mit seinem “bestimmbaren” und “nicht bestimmbaren Risikoanteil”, zum Gefahrenbegriff und zur Zumutbarkeit bzw. Vertretbarkeit von Umwelt- und Gesundheitsrisiken gehen allerdings über die Zielsetzung dieses allergologisch-umweltmedizinischen Informationsangebots weit hinaus.

Eine gute erste Orientierung gibt die Publikation “Bedeutung von Grenzwerten (Umweltstandards)” von G. Fülgraff (2000).

Ein wichtiges Instrumentarium im Umgang mit Risiken sind Grenz- und Richtwerte. Daneben kennt man noch Beurteilungswerte, Eingriffswerte, Hintergrundwerte, Höchstmengen, Orientierungswerte, Prüfwerte, Referenzwerte, Schwellenwerte, Vorsorgewerte und Zielwerte. Diese Begriffe werden unterschiedlich gebraucht.

Ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung umweltmedizinischer Sichtweisen und Konzepte mag daher nützlich sein.

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Autor/innen: Prof. K. E. von Mühlendahl, Dr. M. Otto    Zuletzt aktualisiert: 14.01.2024

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