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Regulierung von Schadstoffen in Muttermilch und in Säuglings- und Kindernahrung

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Für Erbgut-verändernde und krebsauslösende Substanzen gibt es grundsätzlich keine tolerierbaren toxikologischen Höchstgrenzen. Höchstgehalte werden so niedrig festgelegt, wie in vernünftiger Weise erreichbar (ALARA-Prinzip, “as low as reasonably achievable”, so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar).

Darüber hinaus werden zum Schutz der Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern die niedrigsten Höchstgehalte festgelegt, die erreicht werden können.

Die Europäische Union hat 2006 eine in einigen Teilen inzwischen ergänzte Verordnung erlassen, die Höchstgehalte für einige Kontaminanten in Lebensmitteln festlegt.

Autor/innen: Prof. K. E. von Mühlendahl

Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023

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