Analytik, Grenzwerte und Richtwerte

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Analytik, Grenzwerte und Richtwerte

Radon-Analytik

Die Radonkonzentration in der Raumluft kann mit Radondosimetern auf einfache Weise gemessen werden.

Die Kosten liegen zwischen 30 und 50 Euro pro Messung. Um Schwankungen im Tages- und Jahresverlauf auszugleichen, sollten Langzeitmessungen über mindestens zwei bis drei Monate hinweg erfolgen (vorzugsweise während der Heizperiode). Genauere Werte liefert eine Messung über ein Jahr hinweg.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz empfiehlt, in einem Einfamilienhaus mindesten zwei Dosimeter aufzustellen, vorzugsweise in häufig genutzten Räumen im untersten Wohngeschoss.

Radonmessungen und -auswertungen werden in Deutschland beispielsweise durch folgende Institutionen durchgeführt:

ALTRAC Radon-Messtechnik
Dorothea-Viehmann-Straße 28
12524 Berlin
www.altrac.de

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hauptabteilung Sicherheitsmanagement
Strahlenschutz-Dosimetrie
Herrmann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Leopoldshafen
www.kit.edu

Helmholtz Zentrum München
Auswertungsstelle Radon-Messdienst
Ingolstädter Landstraße 1
85761 Oberschleißheim
www.helmholtz-munich.de

Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung
Mecklenburg-Vorpommern
Köpenicker Straße 325
Haus 41
12555 Berlin
www.lps-berlin.de

Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen
Dezernat 33
Marsbruchstraße 186
44287 Dortmund
www.mpanrw.de

Radon Analytics
Kemski, Klingel GbR
Euskirchener Straße 54
53121 Bonn
www.radon-analytics.com

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz 2011, Stand vom 10.01.2011, überprüft im Oktober 2016.

Bewohner der in der Radonkarte als besonders belastet eingestuften Regionen sollten vorrangig eine Messung in Erwägung ziehen. Allerdings ist die Radonkonzentration nicht nur vom Untergrund, sondern auch von baulichen Gegebenheiten abhängig. Ein Standort in einem als belastet eingestuften Gebiet bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass auch hohe Konzentrationen im Innenraum gemessen werden.

Radon-Grenzwert im Trinkwasser

In der novellierten Trinkwasserverordnung vom Mai 2011 ist ein Grenzwert für Radon im Trinkwasser nicht angeführt.

Die deutsche Strahlenschutzkommission empfiehlt einen Referenzwert für Radon im Trinkwasser in Höhe von 100 Bq/Liter (SSK 2003).

Radon-Grenzwert in der Innenraumluft

Arbeitsplätze mit erhöhter Radonexposition unterliegen der Strahlenschutzverordnung. Gesetzliche Regelungen zur Beschränkung der Radonkonzentrationen in Wohnungen gibt es noch nicht, sind aber in Vorbereitung. Einige Institutionen haben jedoch Grenz- und Richtwerte ausgesprochen:

Europäische Union

Die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Referenzwerte von maximal 300 Becquerel pro Kubikmeter für die über das Jahr gemittelte Radonaktivitätskonzentration in Innenräumen festlegen.

Grenzwerte für die Radonkonzentration in Innenräumen sollen laut Richtlinie 2013/59/Euratom nicht eingeführt werden. Die Richtlinie ist bis zum 6. Februar 2018 in deutsches Recht umzusetzen.

International Commission on Radiological Protection (ICRP)

Die Internationale Strahlenschutzkommission nennt 200 bis 600 Bq/m3 als Bereich für behördlichen Handlungsbedarf.

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Die WHO hat sich in 2001 dafür ausgesprochen, ab 250 Bq/m3 Maßnahmen zur Verminderung der Radonexposition durchzuführen.

Strahlenschutzgesetz (BRD)

In Deutschland wurde am 27. Juni 2017 das “Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor ionisierender Strahlung” verabschiedet (Strahlenschutzgesetz). Es legt erstmalig einen Referenzwert zur Beurteilung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen fest (die weiter unten von der SSK genannten Werte sind Empfehlungen).

Der Referenzwert für Radon in Aufenthaltsräumen und am Arbeitsplatz beträgt 300 Bq/m3.

Strahlenschutzkommission (SSK)

Die Deutsche Strahlenschutzkommission hatte 1994 folgende Empfehlungen herausgegeben:

  1. 250 Bq/m3 gelten als oberes Ende des Normalbereichs. Bei Werten im Normalbereich werden Maßnahmen als nicht notwendig erachtet.
  2. Der Bereich zwischen 250 und 1000 Bq/m3 gilt als Ermessensbereich für einfache Maßnahmen zur Verminderung der Radonexposition. Je nach baulichen Gegebenheiten und Lebensgewohnheiten können Bewohner durch häufigeres oder intensiveres Lüften oder durch Abdichtung sichtbarer Radoneintrittspfade die Belastung verringern. Nach Fachberatung kommen auch Maßnahmen zur Änderung der Druckverhältnisse im Gebäude in Frage.
  3. Der Bereich oberhalb von 1000 Bq/m3 gilt als Sanierungsbereich, der auch aufwendigere Maßnahmen rechtfertigt.

Schließlich empfiehlt die Strahlenschutzkommission, in Gebieten mit erhöhtem Radonvorkommen Neubauten radongeschützt zu errichten.

Die Stellungnahme der SSK (2005) zur europäischen Radonstudie findet sich hier.

 

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Autor/innen: Dr. M. Otto Prof. K. E. von Mühlendahl    Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024

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